Nicht nur Autos: Was man alles leasen kann
1. Windel-Leasing
Ja, Sie haben richtig gelesen: Auch Windeln können geleast werden. Keine Wegwerfwindeln natürlich, sondern die guten alten Stoffwindeln. Das Prinzip funktioniert wie folgt: Sie suchen sich passende Windeln oder auch Überhosen und anderes Baby-Equipment wie Windeleimer und Wickelsack aus und nutzen diese über einen Zeitraum von drei Monaten. Pro Monat wird eine Gebühr fällig, die meist bei rund zehn Prozent des Warenwertes liegt. Danach können Sie entscheiden, ob Ihnen die Produkte zusagen. Falls ja, ist der Restbetrag zu zahlen, falls nicht, können Sie die Ware zurückschicken.
2. Kleidung leasen
Das Leasen von Kleidung hat sich – wie bei den Windeln auch – in Deutschland noch nicht richtig durchgesetzt. Dabei erscheint diese Art der zeitlich begrenzten Nutzung von Klamotten doch gerade für echte „Fashionistas” äußerst sinnvoll. Wer modisch öfter mal ein Ausrufezeichen setzen möchte, anstatt das ganze Jahr lang immer dieselbe Jacke aufzutragen, kann sich diese für vergleichsweise wenig Geld leasen. Einfach nach einigen Monaten zurückschicken und dank “Fashion Leasing” eine neue Jacke aussuchen.
3. Pferd leasen
Pferde-Leasing ist da schon verbreiteter, da das Reiten ein mitunter teures Hobby ist. Nicht jeder Reitbegeisterte kann sich ein stattliches Ross leisten. Das Leasen schont die eigene Liquidität, da sich die finanzielle Belastung über Jahre verteilen lässt. Und nach Ende der Leasingdauer können Sie das Pferd auch kaufen. Ebenfalls attraktiv ist das Verleasen für Pferdebesitzer, die ihren Vierbeiner nicht verkaufen möchten, aber selbst derzeit keinen Reiter für das Tier haben.
4. Kunst-Leasing
Jahr für Jahr dasselbe Bild an der Wand – so schön es auch ist, irgendwann haben Sie sich einfach sattgesehen an dem Gemälde. Oder Sie haben gar keine Kunstwerke im Haus – und nun hat sich Besuch angekündigt, den Sie gerne beeindrucken würden! Auch für solche Fälle ist das Kunst-Leasing geschaffen wurden. Sie dekorieren Ihre vier Wände nach Lust und Laune oder verpassen Ihren Räumen durch Skulpturen und Kunstwerke den besonderen Kick. Die Leasinggebühr beträgt nur einen Bruchteil des Kaufpreises. Und für Gewerbetreibende ist das Leasen von Kunst für die Geschäftsräume sogar steuerlich absetzbar.