Was muss ich beim Autoleasing beachten?
Kreditwürdigkeit ist die wichtigste Voraussetzung
Vergleichbar mit der Aufnahme eines Bankkredits, zählt der Nachweis einer ausreichenden Bonität zu den Grundbedingungen für ein Leasing. In der Regel bekommt bekommen Sie nur einen Leasingvertrag, wenn Sie keine negativen Einträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunfteien haben und dies mit einer Bonitätsauskunft entsprechend nachweisen können.
Diese Vorsichtsmaßnahme soll nicht nur den Händler schützen, sondern auch Sie selbst: Haben Sie bereits bestehende Kredite oder andere Schulden, ist die Gefahr größer, mit einem zusätzlichen Leasing in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Entscheidungen vor Vertragsabschluss
Damit es beim Leasing am Ende finanziell kein böses Erwachen gibt, sollten Sie folgende Dinge vor Vertragsabschluss gut durchdenken:
Gesamtkosten im Auge haben: Für Ihren Wunschwagen kommen Ihnen die Leasingraten verdächtig niedrig vor? Achtung, denn die Gesamtkosten setzen sich nicht nur aus der Monatsmiete zusammen. Dazu kommt unter Umständen auch eine einmalige Sonderzahlung. Bei einer sehr niedrigen Rate ist diese meistens umso höher.
Leasingarten: Beim Autoleasing können Sie zwischen Restwert- und Kilometerleasing wählen. Was die genauen Unterschiede sind, lesen Sie im entsprechenden Artikel dieses Ratgebers.
Laufzeit passend wählen: Die Vertragslaufzeit bei Leasingverträgen ist in der Regel fix und eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Doch manchmal können sich die Lebensumstände schneller ändern als gedacht – und aus dem Zweisitzer soll beispielsweise möglichst schnell ein Familienauto werden. Wählen Sie deshalb am besten eine Vertragslaufzeit, die für Sie überschaubar bleibt.
Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen: Jede Finanzierung will gut durchdacht sein. Doch vor allem Privatleute sollten verschiedene Modelle kalkulieren lassen, um zu sehen, ob sich der angebotene Leasingvertrag für sie wirklich lohnt.
Bevor Sie unterschreiben ...
Nehmen Sie sich besser etwas mehr Zeit als zu wenig, um den Leasingvertrag genau zu studieren und Details darin eintragen zu lassen. Sie haben mit dem Leasinggeber eine Automatikschaltung vereinbart? Dann sollte das im Vertrag auch festgeschrieben sein.
Ganz wichtig: Achten Sie immer auf das Kleingedruckte, denn nach der Unterschrift können Sie den Vertrag nicht einfach rückgängig machen. Sind Passagen oder einzelne Begriffe nicht eindeutig, lassen Sie sich diese am besten noch einmal schriftlich erklären.
Wichtig bei Vertragsende
Mängel frühzeitig feststellen: Nicht alle Mängel müssen Sie beseitigen. Geben Sie den Wagen jedoch mit Schäden ab, für die Sie zuständig sind, wird das eventuell teurer als es sein müsste. Lassen Sie solche Mängel daher am besten vor der Abgabe beheben. Zudem sollten Sie alle Inspektionstermine einhalten. Oder Sie zeigen den Wagen vorab einem Sachverständigen, um auf der sicheren Seite zu sein, was eventuelle Forderungen des Leasingpartners angeht.
Protokoll genau prüfen: Das Rücknahmeprotokoll ist eines der wichtigsten Dokumente, wenn es um das Leasing geht. Idealerweise können Sie das Protokoll in aller Ruhe zu Hause prüfen und müssen es nicht vor Ort bei der Abgabe unterschreiben. In jedem Fall gilt: Sollten Sie mit darin vermerkten Mängeln oder Kosten nicht einverstanden sein, muss das im Rücknahmeprotokoll aufgenommen werden, bevor Sie ihre Unterschrift darunter setzen.
Worauf für die Nutzung des Leasing-Autos zu achten ist
Leasen bedeutet auf Deutsch so viel wie mieten oder pachten: Der Leasingwagen bleibt also während der Vertragszeit stets im Besitz der Bank oder der Leasinggesellschaft. Sie erwerben mit dem Vertrag lediglich ein Nutzungsrecht. Umbauten an dem Fahrzeug sind mit einem laufenden Leasingvertrag deshalb ebenso verboten wie eine Beleihung oder Verpfändung des Autos.
Da Sie als Leasingnehmer in der Regel für die Versicherung des Wagens selbst zuständig sind, sollten Sie diese ähnlich sorgfältig auswählen, als wäre es Ihr eigenes Auto. Eine Vollkaskoversicherung hat hierbei den Vorteil, dass bei einem Totalschaden häufig auch alle Kosten aus dem Leasingvertrag übernommen werden.
Ob Unfall oder nicht, müssen Sie einmal in eine Werkstatt, sollten Sie beachten, dass Sie diese bei einem Leasing nicht unbedingt frei wählen können. Unter Umständen dürfen Sie Ihr Auto ausschließlich zu vorher festgelegten Vertragswerkstätten bringen.