Rechte und Pflichten während des Studiums: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Absage von der Uni: Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
Die Universitäten und Hochschulen in Deutschland können nicht unbegrenzt Studienplätze zur Verfügung stellen. Aufgrund dessen gibt es für bestimmte Studiengänge einen Numerus Clausus (NC), der den Zugang zum Studium beschränkt. Für diese Studiengänge wird also ein bestimmter Notendurchschnitt gefordert. Zulassungsbeschränkt sind vor allem beliebte Studiengänge. Dazu gehören zum Beispiel die Studiengänge Medizin, Tiermedizin und Psychologie.
Falls Ihr Notendurchschnitt nicht dem NC entspricht und Sie daher eine Absage von der Universität bzw. der Hochschule bekommen haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich zum Beispiel für einen anderen Studiengang entscheiden. Gegebenenfalls ist es eine Option, Wartesemester einzulegen. Diese können Sie zum Beispiel für Auslandsaufenthalte oder Praktika nutzen. Alternativ können Sie eine Studienplatzklage einreichen.
Den Weg einer Studienplatzklage können Sie auch gehen, wenn Sie trotz eines guten Notendurchschnitts nicht zu Ihrem gewünschten Studiengang zugelassen wurden. Bei einer solchen Klage wird geprüft, ob die Hochschule die Ausbildungskapazität richtig ermittelt hat oder hierbei Fehler entstanden sind. Falls an der Hochschule noch weitere Studienplätze verfügbar sind und Sie die Studienplatzklage gewinnen, werden Sie möglicherweise den gewünschten Studienplatz bekommen.
Wann macht eine Studienplatzklage Sinn?
Möglich ist die Studienplatzklage aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Studienplatz, den jeder hat, der über die Hochschulreife verfügt. Dementsprechend müssen Sie die Hochschulreife besitzen, um eine Erfolgsaussicht bei einer Studienplatzklage zu haben. Häufig müssen darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. In vielen Bundesländern ist es notwendig, im Vorfeld eine ordentliche Bewerbung für den Studienplatz eingereicht zu haben. Manchmal ist außerdem ein Antrag auf die außerkapazitäre Hochschulzulassung erforderlich.
Doch selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, gibt es keine Garantie für den Erfolg einer Studienplatzklage. Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie den Studienplatz möglicherweise selbst dann nicht erhalten, wenn Sie die Klage gewinnen. Denn teilweise ermittelt das Gericht weniger freie Studienplätze, als es Kläger gibt. Diese Gefahr besteht vor allem bei Studiengängen, bei denen die Nachfrage sehr groß ist. In solchen Fällen werden die verfügbaren Studienplätze meistens unter den Klägern verlost.
Ein weiterer Aspekt, den Sie bei einer Studienplatzklage nicht außer Acht lassen sollten, sind die Kosten. Oftmals kommt es auch im Falle eines Sieges vor, dass die Kläger die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Eine Rechtsschutzversicherung könnte hier hilfreich sein. Ratsam ist jedoch in jedem Fall, sich vor der Studienplatzklage von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dieser kann oftmals besser beurteilen, wie Ihre Chancen stehen. Zudem können Sie mithilfe eines Anwalts verhindern, dass Sie Formfehler machen oder bestimmte Fristen versäumen.
Gibt es während des Studiums eine generelle Anwesenheitspflicht?
Ob es eine Anwesenheitspflicht für bestimmte Kurse gibt, hängt von der jeweiligen Hochschule und dem Studiengang ab. Für Vorlesungen ist eine generelle Anwesenheitspflicht grundsätzlich nicht erlaubt. Bei anderen Lehrveranstaltungen kann hingegen eine Anwesenheitspflicht gelten. Dazu gehören zum Beispiel Laborstunden, Übungen oder Praktika. Bei Seminaren können Hochschulen die Anwesenheit ebenfalls voraussetzen. In dem Fall muss es jedoch einen nachvollziehbaren Grund geben. Zudem muss die Anwesenheitspflicht in der Hochschulordnung bzw. der Prüfungsordnung festgehalten sein.
Im Normalfall wird die Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung angesehen. Sollten Sie zu oft unentschuldigt fehlen, werden Sie womöglich nicht zur Prüfung zugelassen. Meistens dürfen Sie sich zwei unentschuldigte Fehltage leisten, bevor Sie nicht mehr an der Prüfung teilnehmen dürfen. Falls Sie der Anwesenheitspflicht aufgrund einer Erkrankung nicht nachkommen können, sollten Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, von einer Prüfung zurückzutreten. Bis zu einem bestimmten Termin ist das sogar möglich, ohne Gründe zu nennen. Falls Sie jedoch kurz vor der Prüfung zurücktreten möchten, müssen Sie einen guten Grund vorweisen können. Andernfalls würden Sie durch die Prüfung fallen.
Ein guter Grund für die Prüfungsunfähigkeit könnte eine Erkrankung sein – beispielsweise ein gebrochener Schreibarm oder eine ansteckende Krankheit. Ob die Erkrankung als Prüfungsunfähigkeit anerkannt wird, entscheidet die jeweilige Hochschule. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen können. Zu beachten ist hierbei, dass der Arzt lediglich den Beweis für die Erkrankung stellt. Die Entscheidung liegt beim Prüfungsamt.
Bei manchen Hochschulen muss das Attest auch die Diagnose des Arztes enthalten. Dabei genügen Bauchschmerzen und ähnliche Erkrankungen oftmals nicht, um den Prüfungsrücktritt zu rechtfertigen. Ebenso werden chronische Erkrankungen oder Dauererkrankungen normalerweise nicht als Gründe für den Prüfungsrücktritt anerkannt. Falls Sie unter einer solchen Erkrankung leiden, haben Sie jedoch möglicherweise einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
Welche anderen Gründe reichen für einen Prüfungsrücktritt aus?
Neben Erkrankungen gibt es verschiedene andere Gründe, die das Fernbleiben am Prüfungstag rechtfertigen können. Das kann zum Beispiel ein plötzlicher Todesfall eines nahen Angehörigen sein. Doch auch andere nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare Situationen wie eine Naturkatastrophe können einen triftigen Grund für den Prüfungsrücktritt darstellen. Ein Stau oder die Verspätung der Bahn sind hingegen keine ausreichenden Gründe. Dementsprechend sollten Sie an Prüfungstagen ausreichend Zeit für den Weg zur Universität einplanen. Die Prüfungsangst ist normalerweise ebenfalls kein ausreichender Grund für eine Prüfungsunfähigkeit.
Unabhängig davon, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder aus einem anderen Grund nicht an der Prüfung teilnehmen können, sollten Sie den Rücktritt rechtzeitig gegenüber dem Prüfungsamt erklären und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Am besten werfen Sie schon im Vorfeld einen Blick in die Prüfungsordnung der Hochschule. Durch diese erfahren Sie, welche Nachweise Sie erbringen müssen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Formulare Sie einreichen sollten.
Dürfen Studierende die Klausuren einsehen?
Studierende haben das Recht auf eine Klausureinsicht. Nachdem Sie die Prüfung absolviert haben und die Noten bekannt gegeben wurden, können Sie also bei Bedarf Ihre Klausur einsehen. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn Sie eine schlechtere Note als erwartet bekommen haben oder durch die Prüfung gefallen sind. Bei der Klausureinsicht können Sie die bewertete Prüfungsarbeit bzw. das Protokoll der mündlichen Prüfung einsehen. Auf diese Weise können Sie herausfinden, ob Ihre Prüfung richtig korrigiert wurde oder ob eventuell eine unfaire Behandlung vorliegt. Gegebenenfalls hilft die Klausureinsicht auch dabei, sich mit der erhaltenen Note zu befassen und diese nachzuvollziehen.
Falls Sie eine Klausureinsicht wünschen, müssen Sie diese normalerweise beantragen. Meist reicht ein formloser Antrag aus. In dem Fall würde grundsätzlich eine mündliche Antragstellung genügen. Dennoch ist es in der Regel ratsam, die Klausureinsicht schriftlich zu beantragen. Manche Hochschulen fordern für den Antrag eine bestimmte Form. Ob das der Fall ist, lässt sich durch einen Blick in die Prüfungsordnung herausfinden.
Die Prüfung anfechten: Wie geht das?
Falls Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie dies nicht in jedem Fall einfach hinnehmen. Sie können die Prüfung anfechten und haben dadurch eine Chance, die Prüfung doch noch zu bestehen. Auch wenn die Note bei einer Prüfung schlechter als erwartet ausgefallen ist, können Sie rechtlich dagegen vorgehen und die Prüfung anfechten.
Dabei gibt es verschiedene Gründe für eine Prüfungsanfechtung. Unter anderem kann eine Prüfungsanfechtung für Sie infrage kommen, sofern die Bedingungen während der Prüfung unzumutbar waren – beispielsweise aufgrund von Lärm. Doch auch wenn Sie daran zweifeln, dass der Prüfer die Beurteilung objektiv und frei von jeglichen Einflüssen vorgenommen hat, könnte eine Prüfungsanfechtung eine Option sein. Andere mögliche Gründe sind beispielsweise:
- Falsche Bewertung der Antworten
- Falsche Anzahl an Prüfern
- Unzulässiges Prüfungspersonal
- Unzulässige Fragestellung
- Unzulässiger Prüfungsstoff
- Verletzung der Chancengleichheit
Bevor Sie die Prüfung anfechten, sollten Sie genau abwägen, ob das in Ihrem individuellen Fall tatsächlich Sinn macht. Denn eine Prüfungsanfechtung wird Sie zum einen Zeit sowie Energie kosten und kann emotional belastend sein. Zum anderen kostet die Anfechtung oftmals Geld – teilweise mehrere hundert Euro. Die Höhe der Kosten richtet sich unter anderem danach, ob Sie die Prüfung selbstständig anfechten oder sich hierfür an einen Anwalt wenden.
Meist ist es sinnvoll, sich nach einem spezialisierten Fachanwalt umzuschauen und sich von diesem beraten zu lassen. Vor allem, wenn Sie eine sehr wichtige Prüfung anfechten müssen, lohnt sich der Gang zum Anwalt. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird diese eventuell die Kosten für den Anwalt übernehmen bzw. sich an den Kosten beteiligen.
BAföG: Finanzielle Unterstützung für Studierende
Für viele Studierende gibt es die Möglichkeit, BAföG in Anspruch zu nehmen. Durch dieses Geld vom Staat können Sie sich während des Studiums den Lebensunterhalt finanzieren, sofern Sie selbst oder Ihre Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Einen Anspruch auf BAföG haben Sie jedoch nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Zu Beginn des Studiums müssen Sie jünger als 45 Jahre sein. Es gibt allerdings Ausnahmen, durch die eine BAföG-Förderung auch nach dem 45. Geburtstag möglich ist.
- Wichtig ist, dass Sie über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen oder eine Bleibeperspektive haben.
- Das eigene Vermögen darf nicht über einer bestimmten Grenze liegen. Zudem gibt es Obergrenzen für das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern.
Zu beachten ist zudem, dass normalerweise nur das Erststudium gefördert wird. Hierbei muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln. Die Förderungshöchstdauer hängt von der Regelstudienzeit ab. Welche das ist, ist in der Studienordnung bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs angegeben. Sofern Sie nach dem Bachelorstudium ein darauf aufbauendes Masterstudium beginnen möchten, können Sie hierfür ebenfalls BAföG bekommen. Außerdem besteht in bestimmten Fällen die Option, die Förderungshöchstdauer zu überschreiten. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie das Studium aufgrund eines Kindes oder einer Erkrankung verlängern müssen.
Die Höhe der BAföG-Förderung liegt bei maximal 934 Euro pro Monat (Stand 2023). Auf die individuelle Förderungshöhe haben verschiedene Faktoren einen Einfluss. Hierzu zählen zum Beispiel das eigene Vermögen und das Familieneinkommen. Nach dem Abschluss des Studiums ist es notwendig, 50 Prozent des erhaltenen BAföGs bzw. maximal 10.010 Euro zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt vierteljährlich. Bei jeder Zahlung werden drei Monatsraten à 130 Euro zusammengefasst. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zahlpausen beantragen.
Wie sind Studierende krankenversichert?
Die Krankenversicherung ist ein weiterer wichtiger Aspekt, über den Sie sich schon vor Studienbeginn Gedanken machen sollten. Falls Sie jünger als 25 Jahre alt sind, kommt eine Familienversicherung über die Eltern infrage. In dem Fall müssen Sie keine Beiträge bezahlen, dürfen allerdings maximal 485 Euro (Stand 2023) verdienen. Wenn Sie einen Ehepartner oder einen Lebenspartner haben, können Sie ebenfalls über die Familienversicherung mitversichert werden.
Können Sie sich nicht über ein Familienmitglied beitragsfrei mitversichern, müssen Sie selbst für eine Versicherung sorgen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen können Sie in der Regel einen günstigen Tarif für Studierende auswählen. Diese Tarife können Studierende bis zu Ihrem 30. Lebensjahr in Anspruch nehmen, in Ausnahmefällen bis zum 37. Lebensjahr. Andernfalls ist es notwendig, sich freiwillig über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.