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Mit dem Bausparvertrag auch Renovierung und Umbau finanzieren
Bausparvertrag: Eine vielseitige Finanzierung
Ein Bausparvertrag war ursprünglich nur etwas für Leute, die sich ein Haus oder eine eigene Wohnung kaufen wollten. Das Prinzip ist denkbar einfach und bis heute unverändert: Einen Teil des benötigten Kapitals sparen die künftigen Immobilienbesitzer in monatlich festgelegten Raten an, der Rest wird von Bausparkassen wie der LBS, Wüstenrot oder der BHW durch ein günstiges Darlehen finanziert. Staatliche Fördergelder gibt es Jahr für Jahr obendrauf. Einen Bausparvertrag muss jedoch nicht zwingend zum Erwerb einer eigenen Immobilie genutzt werden. Vielmehr kann die Finanzierung auch dazu verwendet werden, einen Umbau, Anbau oder eine fällige Renovierung durchzuführen. Auch diese so genannten „wohnwirtschaftlichen Leistungen“ gehören zum Leistungskatalog eines Bausparvertrages.
Ob eine neue Küche oder ein neues Bad fällig ist, die Fassade neu verputzt oder das Dach neu gedämmt werden muss – ein Bausparvertrag sorgt dafür, dass die notwendigen Mittel vorhanden sind. Um den Bausparvertrag auch tatsächlich für Renovierungsarbeiten nutzen zu können, müssen die Sparer bei ihrer Bausparkasse nachweisen, wofür sie das angesparte Geld verwenden wollen. Am besten bewahren Sie also alle Handwerkerrechnungen auf und reichen die Belege beim Berater der Bausparkasse ein.
Zweckgebundener Darlehensbereich
Die Zweckbindung für wohnwirtschaftliche Zwecke gilt nur für den Darlehensbereich des Bausparvertrages, also für den Betrag, den die Bausparkasse zusätzlich zum angesparten Betrag dazugibt. Das selbst angesparte Geld kann jeder Bausparer auch für andere Zwecke einsetzen – zum Bespiel für einen Erholungsurlaub nach beendeter Sanierung.