Wer übernimmt die Kosten der Zahnspange?
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Wer übernimmt die Kosten der Zahnspange?

Eine Zahnbehandlung mit Hilfe einer Zahnspange kann teuer werden, besonders dann, wenn die Behandlung mehrere Jahre andauert. Ob Sie die Kosten selbst tragen müssen oder die Krankenkasse einen Teil übernimmt, erfahren Sie hier.

Was kostet eine Zahnspange?

Die Kosten für eine Zahnspange variieren von der individuellen Zahnfehlstellung des Patienten und von der Art der Spange. Außerdem wird nach der Zahnspangenbehandlung oft ein sogenannter Retainer empfohlen, ein Draht, der an der inneren Zahnreihe befestigt wird. Dieser kann die Kosten für die Zahnspange weiter erhöhen.

Je nach der Art der Zahnspange betragen die Kosten:

  • Festsitzende Zahnspange: Hier können die Kosten von 1.500€ bis zu 15.000€ betragen
  • Lose/Herausnehmbare Zahnspange: Bei der herausnehmbaren Zahnspange beginnen die Kosten bei circa 600€
  • Aligner: Die durchsichtigen Schienen sind die kostenaufwendigsten Zahnspangenarten und liegen preislich zwischen 3.500€ und 6.000€
Beachten Sie:

Da die Kosten individuell gestaltet sind, sollten Sie sich bei Ihrem Kieferorthopäden oder Zahnarzt informieren, wer die Kosten für die Spange übernimmt.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse von den Kosten bei Kindern?

Bei Kindern unter 18 Jahre übernimmt die Krankenkasse bei einer Fehlstellung immer dann die Kosten, wenn der Schweregrad der Fehlstellung in den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 5 bis 5 von einem Kieferorthopäden nachgewiesen wurde. 

Diese Voraussetzungen der KIG gibt es

Damit die Krankenkasse die Kosten bei Kindern übernimmt, muss der Schweregrad 3 bis 5 der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von einem Kieferorthopäden nachgewiesen werden. Diese belaufen sich folgendermaßen:

  • KIG 1: leichte Zahnfehlstellung, Behandlung aus rein ästhetischen Gründen
  • KIG 2: Zahnfehlstellung geringer Ausprägung, die aus medizinischer Sicht korrigiert werden müssten, von der Krankenkasse jedoch nicht übernommen werden
  • KIG 3: ausgeprägte Zahnfehlstellung, die aus medizinischer Sicht eine Behandlung erforderlich machen
  • KIG 4: stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die eine Behandlung dringend erforderlich macht
  • KIG 5: extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die eine Behandlung unbedingt erforderlich macht

Bei einer Einstufung der Gruppen 1 und 2 wird von den gesetzlichen Krankenkassen nichts übernommen und die Kosten müssen von den Patienten (oder dem Vormund) Selbst getragen werden.

Bei dem ersten Kind wird von der gesetzlichen Krankenkasse 80% der Kosten übernommen, sofern der Schweregrad 3 bis 5 des KIG vorliegt. Bei jedem weiteren Kind übernimmt sie 90%. Neben der Zahnspange an sich zählen auch Leistungen wie die Folgenden zu der Kassenleistung und werden von dieser übernommen. 

  • Gebissmodell
  • Röntgen
  • Fernröntgenseitenbild
  • Enface- und Profil-Fotografie
  • sowie weitere Behandlungen und Untersuchungen, bis einschließlich der Retentationsphase (Nachbehandlung der Retainer)
Diese Zahnspangen werden nicht von der Kasse übernommen

Durchsichtige Schienen, sogenannte Aligern, sowie innenliegende und damit optisch unauffällige festsitzende Zahnspangen werden von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Die Kosten belaufen sich bei den Aligern zwischen 3.500€ bis 6.000€ und bei den innenliegenden Zahnspangen bei 1.500€ und 5.000€, die Sie selbst zahlen müssen.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse bei Erwachsenen?

Bei Erwachsenen übernehmen gesetzliche Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Kosten. Die Ausnahmen belaufen sich auf schwere Kieferanomalien, wie zum Beispiel angeborenen Missbildungen, verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen oder knöchern bedingte Fehlbisse. 

Kostenübernahme von privaten Krankenkassen

Bei privaten Krankenkassen werden die Kosten gemäß des gewählten Versicherungstarifs übernommen. 

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
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