IGeL-Leistungen: Welche Individuellen Gesundheitsleistungen sind wirklich sinnvoll?
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IGeL-Leistungen: Welche Individuellen Gesundheitsleistungen sind wirklich sinnvoll?

Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung, Lichttherapie bei Akne, professionelle Zahnreinigung oder PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs: In der Arztpraxis bekommen PatientInnen häufig sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL, angeboten. Diese Untersuchungen sollen mit Blick auf die Früherkennung und Prävention zusätzlichen Nutzen bringen – müssen aber von den Versicherten selbst gezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Doch wann sind welche IGeL sinnvoll? Und wann kann man sich das Geld sparen?
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Was sind IGeL-Leistungen?

Als IGeL, auch Individuelle Gesundheitsleistung, IGeL-Leistung und Selbstzahlerleistung genannt, werden alle medizinischen Leistungen bezeichnet, welche PatientInnen in der Praxis selbst zahlen müssen, da sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Schätzungen zufolge gibt es mehrere hundert IGeL-Leistungen – und ständig kommen neue hinzu. Ein paar Beispiele:

  • Akupunktur in der Schwangerschaft zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden
  • Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • Früherkennung auf Vitamin D-Mangel
  • HbA1c-Bestimmung zur Früherkennung eines Typ-2-Diabetes
  • Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrose
  • Lichttherapie bei Akne
  • Laser-Behandlung von Krampfadern
  • Professionelle Zahnreinigung
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
  • Stoßwellentherapie bei Kalkschulter

Warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine IGeL?

IGeL müssen vom Patienten/der Patientin selbst gezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen nicht, da IGeL-Leistungen nicht zeigen konnten, dass sie „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, wie es per Gesetz gefordert ist. Auch wenn Gesundheitsleistungen noch nicht auf Schaden/Nutzen geprüft wurden oder ein Nutzen nicht belegt ist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht und die Leistung gilt als IGeL.

Lesetipp: 12 Fakten zur elektronischen Patientenakte (ePA): Vor- und Nachteile der digitalen Krankenakte.

Wie wird eine IGeL zur IGeL-Leistung?

Ob eine Gesundheitsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird oder eine „Selbstzahlerleistung“ ist, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA. Der G-BA legt als zentrales Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, welche medizinischen Untersuchungen und Behandlungen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen. Hat der G-BA bestimmte Leistungen abgelehnt oder noch nicht bewertet, werden diese als IGeL in Praxen angeboten.

Wichtig zu wissen: Wurden bestimmte IGeL-Leistungen noch nicht bewertet, dürfen die Krankenkassen entscheiden, ob sie diese freiwillig bezahlen oder bezuschussen. Wurden Gesundheitsleistungen vom G-BA abgelehnt, dürfen die Krankenkassen sie nicht mehr freiwillig bezahlen.

Was sind die beliebtesten IGeL?

Im Januar 2023 führte der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund zusammen mit dem Marktforschungsinstitut aserto eine Onlinebefragung unter mehr als 5800 Versicherten durch. Der Medizinische Dienst Bund wird von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen und berät unter anderem die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene zum Beispiel den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Laut der aktuellen Umfrage sind die zehn beliebtesten IGeL-Leistungen:

TOP 10-Liste der IGeL 2023
© IGeL-Monitor/IGeL-Monitor

TOP 10-Liste der IGeL 2023

Tipp: Fragen Sie immer nach den Kosten einer angebotenen IGeL und lassen Sie sich ausführlich über Nutzen und Risiko beraten. Sind Sie unsicher, erbitten Sie sich Bedenkzeit.

Lesetipp: Grüner Star Vorsorge: So funktioniert die Glaukom-Früherkennung.

Wann sind IGeL sinnvoll?

„Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?“, fragen sich PatientInnen häufig, wenn sie auf verschiedene Angebote in den Praxen aufmerksam gemacht werden. Als sinnvoll gilt eine medizinische Leistung dann, wenn sie notwendig ist und der Nutzen den Schaden überwiegt. Ob eine IGeL notwendig ist, ist vom individuellen Fall beziehungsweise dem Wunsch der oder des Versicherten abhängig. Ein Beispiel: Hat jemand gesunde Zähne und gesundes Zahnfleisch sowie kaum Zahnsteinbildung und betreibt eine gute Mundhygiene, reichen für ihn in der Regel die beiden jährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt aus, welche die Krankenkasse zahlt. Hat jemand allerdings eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) oder eine feste Zahnspange, welche die Mundhygiene erschwert, kann eine professionelle Zahnreinigung für die Zahn- und Zahnfleischgesundheit ergänzend zu den Vorsorgeuntersuchungen  empfehlenswert sein.

Gut zu wissen: Manche IGeL werden bei konkretem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung. Und oftmals übernehmen Kassen freiwillig einen Teil der Kosten. So werden die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bei bestimmten Zahnfleischkrankheiten, etwa einer Parodontose, von vielen Krankenkassen bezuschusst oder gar übernommen.

Lesetipp: Was ist Parodontose? Ursachen, Symptome und Behandlung der Zahnfleischerkrankung.

Welchen Nutzen bringt mir eine IGeL?

Ob der Nutzen den Schaden überwiegt, darüber berät der Medizinische Dienst Bund mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und stuft die verschiedenen medizinischen Angebote entsprechend ein. Nachzulesen sind die Einschätzungen der Experten auf den Seiten des IGeL-Monitors. So bekommen PatientInnen umfassende Information und können für sich entscheiden, ob sie eine IGeL für sinnvoll erachten, diese in Anspruch nehmen und die Kosten tragen möchten – oder nicht. Im Prozess der Entscheidungsfindung ist es immer auch empfehlenswert, mit dem Arzt oder der Ärztin ins Gespräch zu gehen und bei der Krankenkasse um eine Einschätzung zu bitten. Auch die Verbraucherzentralen sowie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kann diesbezüglich aufklären und beraten.

IGeL-Leistungen zur Früherkennung und Vorsorge

Viele IGeL-Leistungen umfassen den Bereich der Früherkennung und Vorsorge. Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens sind unter anderem:

  • Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • Computertomografie (CT) zur Früherkennung schwerer Krankheiten
  • EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung
  • HbA1c-Bestimmung zur Früherkennung von Diabetes Typ 2
  • Hirnleistungscheck zur Früherkennung einer Demenz
  • M2-PK-Test zur Früherkennung von Darmkrebs
  • MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz
  • NMP22-Test zur Früherkennung von Harnblasenkrebs
  • Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
  • Ultraschall der Halsschlagaderns zur Schlaganfallvorsorge
  • Ultraschall zur Erkennung von Prostatakrebs
  • PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs

Lesetipp: Prostatakrebs erkennen: Chancen und Risiken von Tastuntersuchung und PSA-Test.

PSA-Test: eine viel diskutierte IGeL

Der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs ist ein gutes Beispiel dafür, wie diskutiert IGeL sein können und wie viele unterschiedliche Meinungen es zu einer IGeL-Leistung geben kann. Viele UrologInnen empfehlen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung Männern den PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs. Sind die PSA-Werte (Prostataspezifisches Antigen) im Blut erhöht, gibt das dem Arzt Hinweise auf eine mögliche bösartige Veränderung der Vorsteherdrüse. PSA ist ein Eiweißstoff, der nur im Prostatagewebe vorkommt.

Die Stiftung Deutsche Krebshilfe weist darauf hin, dass ein erhöhter PSA-Wert einen frühzeitigen Hinweis auf Prostatakrebs geben kann. Allerdings können auch gutartige Erkrankungen wie eine Prostatavergrößerung oder eine Prostataentzündung mit einem erhöhten PSA-Wert einhergehen. Das heißt: Erhöhte Werte ziehen in der Regel weitere Untersuchungen nach sich, die möglicherweise mit Risiken verbunden sein können, etwa eine Biopsie.

Lesetipp: Prostatakrebs-Symptome: Wie merkt Mann, dass er Prostatakrebs hat?

Auf der anderen Seite gibt es Kritik an der von den Krankenkassen bezahlten Prostata-Früherkennungsuntersuchungen: der Tastuntersuchung. Die Tastuntersuchung über den Enddarm könne Prostatakrebs erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkennen, bemängeln viele Experten. Ebenfalls kritisch eingeschätzt wird, dass sich der Tumor auf der dem Enddarm zugewandten Seite befinden muss, um vom Arzt erspürt werden zu können. Die Stiftung Deutsche Krebshilfe schreibt in ihrem Ratgeber „Prostatakrebs erkennen“:

„Es wurde bisher allerdings nicht nachgewiesen, dass sie (die Tastuntersuchung, Anm. der Redaktion) als alleinige Maßnahme zur Früherkennung von Prostatakrebs geeignet ist, die Zahl der tumorbedingten Todesfälle zu senken. Dies wird darauf zurückgeführt, dass durch die alleinige Tastuntersuchung die Krebserkrankung der Prostata meist erst in einem fortgeschrittenen Stadium entdeckt wird, in dem die Heilungschancen geringer sind. Daten aus Deutschland belegen, dass die Tastuntersuchung der Prostata bei Männern im Alter von 45 Jahren keinen Vorteil im Rahmen der Früherkennung erbringt.“

PSA-Test im IGeL-Monitor „tendenziell negativ“

Der IGeL-Monitor stuft den PSA-Test zur Früherkennung als „tendenziell negativ“ ein. Die Argumentation: Von fünf großen Studien, welche zur Einschätzung herangezogen wurden, zeigten nur zwei, dass der PSA-Test Männer davor bewahren kann, am Prostatakrebs zu sterben. Ebenso ist Bestandteil der Kritik, dass der PSA-Test auch Tumoren findet, die den Männern nie Probleme bereitet hätten und die unnötig behandelt würden. Ein Punkt, der mit in die Entscheidungsfindung einfließen sollte.

Gute Informationen zu IGeL-Leistungen erleichtern Entscheidungsfindung

Das Beispiel PSA-Test zeigt, wie unterschiedlich IGeL bewertet werden können. Eine umfassende Information zu IGeL-Leistungen ist daher in jedem Fall empfehlenswert, um für sich selbst Schaden und Nutzen abzuwägen und die Entscheidung treffen zu können, ob die IGeL-Leistung für einen persönlich sinnvoll ist oder nicht. Und: Männer, in deren Familie Fälle von Prostatakrebs aufgetreten sind, werden anders entscheiden als Männer, die mit dem Thema bislang nicht in Berührung gekommen sind.

Lesetipp: Prostatakrebs erkennen: Chancen und Risiken von Tastuntersuchung und PSA-Test.

IGeL-Leistungen bei spezifischen Beschwerden oder Symptomen

IGeL können bei unterschiedlichsten Beschwerden Einsatz finden. So wird unter anderem die Akupunktur zur Migräneprophylaxe eingesetzt, Botox soll Schwitzen lindern, Krampfadern können mit dem Laser behandelt werden und die Hyaluronsäure-Injektion verspricht Linderung bei Kniearthrose. Wie sind die Einschätzungen zu diesen Behandlungen?

IGeL Akupunktur bei Migräne: eine Kurzeinschätzung

Der IGeL-Monitor bewertet die Akupunktur zur Migräneprophylaxe als „tendenziell positiv“. Studien würden darauf hindeuten, dass die Akupunktur Migräneschmerzen ebenso gut lindert wie Medikamente, deren Nutzen nachgewiesen ist. Außerdem habe die Behandlung mit Akupunktur weniger Nebenwirkungen als mit Medikamenten.

Auch laut den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland kann Akupunktur in den beschwerdefreien Intervallen „sehr gut“ zur Migräne-Vorbeugung eingesetzt werden. Akupunktur helfe vielen Migräne-PatientInnen, die Häufigkeit der Kopfschmerz-Attacken zu vermindern und die Schmerzintensität bei Anfällen zu reduzieren. Für Migräne-Betroffene kann diese individuelle Gesundheitsleistung ein Versuch wert sein.

Lesetipp: Ratgeber „Migräne“ der Gelben Seiten.

IGeL Botox gegen Schwitzen: eine Kurzeinschätzung

Botox gegen Schwitzen? Der IGeL-Monitor bewertet die Anwendung als „unklar“, da es sowohl Hinweise für einen Nutzen als auch Hinweise für einen Schaden gebe. Zwar würden Studien nahezu übereinstimmend zeigen, dass Botox das Schwitzen über einige Monate deutlich eindämme und es den meisten Menschen deutlich besser gehe. Allerdings seien mögliche Risiken nicht zu vernachlässigen, etwa Nebenwirkungen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Übelkeit. Wer unter starkem Schwitzen leidet, sollte mit seinem Hautarzt oder seiner Hautärztin ins Gespräch gehen und verschiedene Behandlungsoptionen besprechen.

IGeL Laserbehandlung von Krampfadern: eine Kurzeinschätzung

Im Kampf gegen Krampfadern sind Laser-Behandlungen viel gepriesen. Der IGeL-Monitor wertete Studien zur Wirksamkeit der Laserbehandlung von Krampfadern im Vergleich zur Operation aus und wollte wissen, welches Verfahren besser ist. Das Ergebnis: „unklar“. Beide Verfahren seien in ihrem Ergebnis gleich gut. Während bei einer Operation die Krampfadern herausgezogen werden, werden sie bei der Laserbehandlung verödet, sodass sie nicht mehr durchblutet sind. Auch in diesem Fall ist eine ausführliche Beratung von ärztlicher Seite über die möglichen Vor- und Nachteile beider Verfahren anzuraten. Welche Therapie gegen Krampfadern im individuellen Fall am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Gut zu wissen: Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Laserbehandlung gegen Krampfadern freiwillig. Die Laser-Behandlung kann einige hundert Euro, aber auch einige tausend Euro kosten. 

IGeL Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrose: eine Kurzeinschätzung

Eine sehr häufig angewendete IGeL-Leistung sind Hyaluronspritzen bei Kniearthrose (Knieverschleiß). Viele Betroffene erhoffen sich Linderung, durch den Einsatz von Hyaluronsäure als „Gelenkschmiermittel“ – und immer wieder gibt es positive Rückmeldungen von PatientInnen zu dem Verfahren. Doch wie wirksam sind Injektionen mit Hyaluronsäure bei arthrosebedingten Knieschmerzen laut IGeL-Monitor? Die Experten stufen die Spritzen als „tendenziell negativ“ ein. Die Abwägung von Schaden und Nutzen sei Komplex. im Vergleich zu Placebo und keinen Injektionen zeige sich, dass sich Schmerzen mit Hyaluron etwas reduzieren lassen und sich die Funktion des Gelenks leicht verbessere. Gleichzeitig bestehe das Risiko, dass nach einer Hyaluronsäure-Injektion unerwünschte Beschwerden auftreten, etwa Schwellungen und Schmerzen. Hinzu kämen schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, die statistisch häufiger auftreten als in den Kontrollgruppen.

Orthopäden geben unterschiedliche Empfehlungen zu Hyaluronsäure: Während manche in den Spritzen fürs Knie eine Alternative zu Schmerzmedikamenten sehen, raten andere aufgrund des Infektionsrisikos ab. Auch hier gilt: Lassen Sie sich ausführlich beraten, bevor Sie sich für oder gegen eine Behandlung mit Hyaluron gegen Kniearthrose entscheiden. Vielleicht haben Sie auch im Bekanntenkreis Menschen, die bereits Erfahrungen gemacht haben?

Bei welchen Beschwerden werden IGeL angeboten?

Die Liste der IGeL ist lang. Mehrere hundert solcher Gesundheitsleistungen soll es geben. Eine verbindliche Liste gibt es nicht, weil angebotene und abgerechnete Selbstzahlerleistungen nicht systematisch erfasst werden. Ein paar Beispiele, bei welchen Symptomen IGeL angeboten werden:

  • Schwangerschaftsbeschwerden: Akupunktur
  • Migräne: Biofeedback-Therapie, Akupunktur
  • Kniearthrose: Blutegeltherapie, Hyaluronsäure-Injektion
  • Hörsturz: Durchblutungsfördernde Infusionstherapie, Gabe von Kortison, Hyperbare Sauerstofftherapie
  • Tattoo: Entfernung von Tätowierungen
  • Nährstoffmangel: Früherkennung auf Vitamin D-Mangel
  • Psychische Erkrankungen: Kunsttherapie
  • Krampfadern: Laser-Behandlung
  • Akne: Lichttherapie
  • Winterdepression: Lichttherapie
  • Kreuzschmerzen: Osteopathie, Statische Magnetfeldtherapie
  • Schulterschmerzen: Stoßwellentherapie

Lesetipp: Beim Hautarzt: Was zahlt die Krankenkasse?

IGeL-Leistungen: Mit Vorsicht betrachten

Es gibt viele verschiedene IGeL-Angebote. Oft werden sie bei akuten oder chronischen Erkrankungen von Seiten der Arztpraxis den PatientInnen angeboten oder Betroffene recherchieren selbst aktiv mögliche Selbstzahler-Behandlungen. Wann welche IGeL in Betracht gezogen werden kann, ist abhängig vom individuellen Fall – und zum Teil auch Einstellungssache. Denn: Wie viel möchte man wissen? Was macht man, wenn ein Test ein hohes Demenz-Risiko anzeigt oder ein hohes Schlaganfall-Risiko? Wie geht man damit um? Welche Möglichkeiten hat man dann? Und ist man im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen bereit, das Risiko einzugehen, dass möglicherweise unnötige und riskante Untersuchungen/Eingriffe erfolgen? Alle diese Fragen muss jeder für sich klären – und zusammen mit verschiedenen Empfehlungen in den Entscheidungstopf werfen.

IGeL-Leistungen im Kontext chronischer Erkrankungen

IGeL-Leistungen sind besonders im Rahmen chronischer Erkrankungen eine häufige Ergänzung zu anderen medizinischen Maßnahmen. Nicht selten ist es so, dass eine IGeL bei bestimmten Beschwerden ausprobiert wird und PatientInnen diese anschließend häufiger anwenden, wenn sie feststellen, dass sie ihnen guttut. So lassen sich manche Menschen mit Kniearthrose immer wieder Hyaluron-Spritzen verabreichen, weil sie danach schmerzfreier laufen können. Andere wiederum verspüren keinen nennenswerten Effekt oder sind gar unzufrieden – und suchen nach anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Symptomlinderung.

So ist das auch bei Akne. Während die Lichttherapie bei manchen Betroffenen das Hautbild positiv beeinflusst, merken andere keine Verbesserung. Das gleiche gilt für Osteopathie bei anhaltenden Rückenschmerzen. Während es Menschen gibt, die von einer Linderung überzeugt sind, bemerken andere kaum oder keine Verbesserung. Ob und wann welche IGeL als geeignet empfunden wird und wie zufrieden der/die PatientIn ist, ist immer individuell. Auch die persönliche Schaden-und-Nutzen-Abwägung muss jeder für sich selbst machen. Die oft hohen Kosten beeinflussen die Entscheidung ebenfalls mit, ob man eine IGeL wahrnehmen möchte oder nicht.

Die Schattenseiten der IGeL

IGeL sind verschiedene Diagnose- und Behandlungsmethoden, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen und nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. IGeL unterliegen keiner einheitlichen Definition und den Anbietern sind keine Grenzen gesetzt. In der ärztlichen Praxis dürfen Verfahren angewendet werden, bei denen eine Wirkung nicht nachgewiesen ist. Dies betrifft besonders die Alternativmedizin. Für PatientInnen besteht das Risiko, viel Geld für Behandlungen auszugeben, die nicht wirksam sind – und die möglicherweise sogar gesundheitliche Risiken bergen.

Gut für mich oder nicht? Bewertung des Nutzens einer IGeL-Leistung

Fazit: Ob eine IGeL sinnvoll, nutzlos oder gar schädlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Bevor man sich für eine IGeL entscheidet, sollte man sich über das Angebot informieren und neben einem möglichen Nutzen auch mögliche Risiken mit ins Kalkül ziehen. Bei der Entscheidungsfindung helfen die Krankenkassen, der IGeL-Monitor und der Austausch mit ÄrztInnen. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist ein möglicher Kontakt bei IGeL-Fragen, ebenso die Verbraucherzentralen.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Fragen Sie nach, wie gut die IGeL geprüft ist und warum sie keine Kassenleistung ist. Fragen Sie auch nach den Kosten. Sie können sich einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag erstellen lassen. Sind Sie unsicher, geben Sie sich Bedenkzeit und informieren Sie sich zu Hause nochmals in Ruhe.

Quellen:

igel-monitor.de: „Alle bewerteten IGeL“. Online-Information von IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund.

igel-monitor.de: „IGeL-Report 2023“. Pressemeldung (PDF) von IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund.

Igel-monitor: „IGeL-Reporte. Ergebnisse von Versichertenbefragungen“. Pressebereich von IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund.

krebshilfe.de: „Prostatakrebs erkennen“. Online-Broschüre (PDF) der Stiftung Deutschen Krebshilfe

neurologen-und-psychiater-im-netz: „Akupunktur zur Migräne-Vorbeugung gut geeignet“. Online-Information der Berufsverbände für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland

md-bund.de: „IGeL-Monitor: Botox gegen übermäßiges Schwitzen kann nützen und schaden“. Pressemeldung des Medizinischen Dienstes Bund.

gesundheitsinformation.de: „Kniearthrose (Gonarthrose)“. Online-Information des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

verbraucherzentrale.de: „Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

vzbv.de: „Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen“. Online-Information der Verbraucherzentrale Bundesverband.

stiftung-gesundheitswissen.de: „Was Sie über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wissen sollten“. Online-Information der Stiftung Gesundheitswissen.

patientenberatung.de: „Wozu dürfen wir Sie beraten?“. Online-Beratung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

patientenberatung.de: „Wie finde ich heraus, ob eine angebotene IGeL sinnvoll für mich ist?“. Online-Beratung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

patienten-information.de: „IGeL-Checkliste: Selbst zahlen?“. Online-Information von Patienten-Information, ein Service des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

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Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
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Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
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