Wie Sie mit der Sorgerechtsvollmacht für Ihre Kinder vorbauen
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Wie Sie mit der Sorgerechtsvollmacht für Ihre Kinder vorbauen

Zum Glück passiert es selten: Ein Kind verliert beide Eltern. Doch wenn der tragische Fall eintritt, muss das Gericht entscheiden, wem das Sorgerecht über minderjährige Kinder zugesprochen wird. Eine Sorgerechtsverfügung der Eltern kann in dieser Situation sehr hilfreich sein. Wenn Eltern dagegen dem Fall vorbauen wollen, dass sie selbst handlungsunfähig werden oder das Sorgerecht aus anderen Gründen nicht mehr ausüben können, setzen sie eine Sorgerechtsvollmacht auf. Lesen Sie hier, wie Sie für Ihre Kinder vorsorgen können.

Das Familiengericht entscheidet über die Vormundschaft

Wenn Kinder zu Waisen werden, entscheidet das Familiengericht, wer das Sorgerecht für die Kinder übernimmt. Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht hatten, erhält der überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht, auch wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind.

Verliert ein Kind beide Sorgeberechtigten, dann muss das Familiengericht entscheiden, wer für das Kind sorgt. Dabei ist das Kindeswohl der Maßstab. Wenn eine Verfügung der Eltern vorliegt, in der sie einen Vormund benennen, wird das Gericht sich daran halten, solange die Entscheidung dem Wohl des Kindes entspricht. Diese Verfügung ist die Sorgerechtsverfügung.

Unterschied zwischen Sorgerechtsvollmacht und Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsvollmacht hat eine andere juristische Bedeutung als die Sorgerechtsverfügung. Letztere klärt die Vorsorge für den Fall, dass die Eltern sterben. Was aber ist in Fällen von schwerer Krankheit, wenn das Elternteil handlungsunfähig wird? Oder wenn die Eltern aus anderen Gründen das Sorgerecht nicht ausüben können? Hierfür können Eltern eine Sorgerechtsvollmacht erteilen, so dass ihre Wunschperson das Sorgerecht ausüben kann.

Die Sorgerechtsvollmacht im Detail

Eine Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, in fremdem Namen zu handeln – hier im Namen des Erziehungsberechtigten. Das Sorgerecht selbst können Eltern nicht übertragen, aber mit der Vollmacht bestimmen sie einen Dritten, der das Sorgerecht dann ausübt. Das Gericht, das über die eventuelle Einsetzung eines Vormunds entscheiden muss, hält sich normalerweise an den Vorschlag aus der Sorgerechtsvollmacht, es bestellt die Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr Kind.

Eine spezielle Form ist nicht vorgegeben, die Sorgerechtsvollmacht sollte jedoch auf jeden Fall schriftlich vorliegen, Datum und Ort enthalten und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Experten empfehlen, sie wie das Testament handschriftlich abzufassen.

Eine Sorgerechtsvollmacht kann jederzeit widerrufen werden, diesen Hinweis sollten Sie in die Sorgerechtsvollmacht aufnehmen.

Die Sorgerechtsverfügung im Detail

Die Sorgerechtsverfügung ist eine spezielle Form des Testaments. Sie bestimmt, wem das Sorgerecht über Kinder zugesprochen wird. Die Eltern legen also zu Lebzeiten fest, wer der Vormund für das Kind oder die Kinder werden soll, falls sie beide sterben.

So setzen Sie eine Sorgerechtsverfügung auf:

  • Wählen Sie die Person oder die Personen Ihres Vertrauens aus.
  • Besprechen Sie mit ihnen, ob sie bereit sind, im Todesfall die Sorge für die Kinder zu übernehmen.
  • Schreiben Sie die Sorgerechtsverfügung per Hand, mit Datum, und unterschreiben Sie.
  • Begründen Sie die Sorgerechtsverfügung. Denn die letzte Entscheidung trifft das Gericht, eine Begründung hilft dabei.

Mit der Sorgerechtsverfügung lässt sich auch ein Vormund ausdrücklich ausschließen. So können beispielsweise Alleinerziehende bestimmen, dass das andere Elternteil nicht die Vormundschaft erhalten soll. Dafür müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, die Verfügung sollte dann eine ausführliche Begründung enthalten. Andernfalls wird das Sorgerecht dem verbleibenden Elternteil zugesprochen.

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