Jetzt vorbeugen: Absicherungen im Todesfall der Eltern – rechtzeitige Planung schafft Klarheit
Finanzielle Vorsorge für Kinder im Eltern-Todesfall: Das sollte jeder wissen
Versterben Eltern, sind Kinder vor allem in jungen Jahren auf sich allein gestellt. Was passiert, wenn plötzlich Mutter bzw. Vater nicht mehr nach Hause kommen? Auch im größten Verlustfall müssen wichtige Fragen geklärt werden. Darunter beispielsweise: Was passiert mit dem Kind, wenn es noch minderjährig ist? Welche finanzielle Absicherung hat der Nachwuchs? Wer kommt für die Kosten der Beerdigung auf?
Vor allem die Kosten für die Bestattung betragen rasch Tausende Euro. Sind die Kinder volljährig, müssen sie diese Kosten häufig übernehmen. Nicht immer ist ausreichend Erspartes verfügbar. Für die schnelle Geldaufnahme bestehen viele Möglichkeiten, beispielsweise der Dispokredit oder ein Ratenkredit.
Verantwortungsvolle Eltern lassen ihre Kinder mit der finanziellen Belastung nach ihrem Ableben nicht allein. Stattdessen sorgen sie frühzeitig vor und schließen beispielsweise eine Sterbegeldversicherung ab. Die Versicherung übernimmt die Bestattungskosten (abhängig vom Leistungsumfang) und sorgt im Trauerfall für eine finanzielle Entlastung.
Wie hoch sollte das Sterbegeld sein?
Im Todesfall ist rasche finanzielle Entlastung gefordert, denn die Kostenbelastung für Bestattung und Co. rauben vielen Hinterbliebenen zusätzliche Kraft. Eine seriöse Sterbegeldversicherung wird innerhalb weniger Tage nach Einreichung des Todessteines ausgezahlt. Wie hoch die Versicherungssumme ist, können Versicherungsnehmer zu Lebzeiten selbst bestimmen. Günstige Verträge gibt es schon ab 10 € monatlich. Die Höhe lässt sich individuell nach den finanziellen Wünschen anpassen.
Die Kosten für die Bestattung können lokal deutlich variieren. Hinzu kommen Mehrkosten für Extraleistungen und Co. Eine Bestattung auf See kostet beispielsweise zwischen 1.000 € und 3.000 €, eine Baumbestattung sogar bis zu 5.000 €. Wer eine Erdbestattung präferiert, muss mit Kosten ab 7.500 € rechnen. Wohl dem, der bereits zu Lebzeiten vorgesorgt und eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat. Damit werden Kinder nach dem Ableben entlastet und müssen keine Darlehen aufnehmen oder Erspartes aufbrauchen.
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist vor allem in jüngeren Jahren empfehlenswert. Der Vorteil: Bei frühzeitigem Vertragseinstieg sind die Kosten deutlich geringer. Ein Versicherungsabschluss im reiferen Alter ist zwar häufig möglich, aber oft mit höherem Kostenaufwand (durch die resultierenden Antworten in den Gesundheitsfragen) verbunden. Empfehlenswert daher: Lieber frühzeitig mit dem Ableben beschäftigen und dadurch sparen.
Wie sind minderjährige Kinder im Todesfall der Eltern abgesichert?
Scheiden Eltern plötzlich aus dem Leben, sind die Kinder auch finanziell auf sich selbst gestellt. Auch wenn es keine Versorgung durch bereits abgeschlossene Versicherungen gibt, fließt Geld. Nachwuchs unter 18 Jahren hat Anspruch auf das Kindergeld. Sind Großeltern im Familienverbund vorhanden, sind sie unterhaltspflichtig.
Die Höhe ihrer Zahlungsverpflichtung richtet sich nach dem Rentenbetrag. Ist ein Elternteil verstorben, haben Kinder unter 18 Jahren Anspruch auf eine gesetzliche Halbwaisenrente. Versterben beide Eltern, gibt es die Vollwaisenrente.
Soweit Kinder ihre Ausbildung oder ein Studium beginnen, werden die Rentenzahlungen weitergeführt. Dies ist bis zum 27. Lebensjahr möglich. Voraussetzung dafür: mindestens fünf Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung durch ein Elternteil.
Risikolebensversicherung für Eltern – Entlastung bei Darlehen und Co.
Nicht nur Kinder sollten einen optimalen Versicherungsschutz (beispielsweise mit der Privathaftpflichtversicherung für Familien) genießen, sondern auch Erwachsene. Die Risikolebensversicherung gehört noch immer zu den häufigsten freiwilligen Versicherungen am Markt.
Sie schützt beispielsweise beim Tod davor, in finanzielle Notlage durch zu leistende Zahlungen zu geraten. Schließen Eltern einen Kredit für Immobilieninvestments ab, wird die Risikolebensversicherung von zahlreichen Banken empfohlen bzw. zur Voraussetzung für den Abschluss gemacht. Ohne einen Versicherungsschutz hätten Kinder beim Ableben der Eltern eine enorme finanzielle Last zu tragen.
Gleiches gilt, wenn nur ein Elternteil verstirbt. War dieser Hauptverdiener der Familie, gerät das monatliche Budget rasch in Schieflage. Um Hinterbliebene davor zu schützen, ist die Risikolebensversicherung empfehlenswert.
Wohin mit Minderjährigen beim Tod der Eltern?
Verstirbt ein Elternteil, ist die Frage der Unterbringung und Sorgerechtes der Kinder zum Glück nicht klärungsbedürftig. In diesem Fall geht das Sorgerecht erfahrungsgemäß an den hinterbliebenen Elternteil über.
Anders hingegen, wenn beide Eltern versterben. Eltern sollten zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Hierin klar geregelt: die Vormundschaft im Falle des eigenen Ablebens. Die Verfügung wird beim Familiengericht erwirkt und tritt nur dann in Kraft, wenn tatsächlich beide Eltern minderjähriger Kinder zu Tode kommen.
In der Verfügung kann der Vormund detailliert bestimmt werden. Weiterhin zulässig: die Trennung von Personen- und Vermögenssorge. Möglich ist es, dass beispielsweise ein Vormund für das Kindeswohl, aber nicht für die Vermögensverwaltung zuständig ist.
Damit die Sorgerechtsverfügung im Notfall Anwendung finden kann, sollten unbedingt dieser Punkte beachtet werden:
- schriftliche Verfassung
- eigene Unterschrift
- Ort und Datum notieren
Die Namen der Kinder und des einzusetzenden Vormundes immer vollumfänglich ausschreiben (am besten mit Geburtsdatum). Beide Elternteile müssen der Vereinbarung zustimmen. Wer das Schriftstück aufsetzt und händisch unterschreibt, muss einen Zusatz des zweiten Elternteils verfassen. Dies könnte folgendermaßen aussehen: Das entspricht ebenso eigenem Wunsch, NAME des zweiten Elternteils.
Es besteht nicht nur die Möglichkeit, einen Vormund zu benennen. Eltern können ausdrücklich einen Vormund ausschließen. Wer nicht möchte, dass Großeltern oder andere nahe Verwandte nach dem eigenen Ableben für Kinder Sorge tragen, tut dies mit der Sorgerechtsverfügung kund.
Die Hinterlegung der Vereinbarung ist beim Notar oder beim lokalen Amtsgericht möglich. Nachdem die Verfügung verfasst wurde, wird sie im Original zum Nachlassgericht bzw. Notar gebracht. Anschließend erfolgt die Ausfertigung eines Hinterlegungsprotokolls. Damit verbunden sind Zusatzkosten. Wer sich diese sparen möchte, kann das Dokument selbst aufbewahren. Hierfür empfiehlt sich ein gesicherter Ort (beispielsweise Tresor). Um den späteren Ablauf zu erleichtern, sollte auch der angegebene Vormund eine Ausfertigung des Schriftstückes erhalten.