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Unwetterschaden: Welche Versicherung kommt wofür auf?
Unwetterschaden Versicherung: Schäden im Haus
Eine Universalversicherung, die sämtliche Schäden an und in Wohngebäuden abdeckt, gibt es nicht. Es muss vielmehr unterschieden werden, ob bei einem Unwetter das Haus selbst oder die darin befindlichen Möbel und Gegenstände beschädigt wurden.
Die Hausratversicherung erstattet Schäden an beweglichen Sachen. Das sind in erster Linie Möbel, Kleidung und auch technische Geräte. Letztere sind bei Unwettern zusätzlich durch Überspannungsschäden gefährdet. Dabei trifft der Blitz nicht das Haus selbst, sondern schlägt nur in der Nähe ein. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, nicht immer ist dieser Schaden mitversichert.
Ein weiterer Streitpunkt sind häufig Einbauküchen oder Einbauschränke. Sind diese fest mit den Innenwänden verbunden, gehören sie nicht mehr zum Hausrat, sondern zum Gebäude – dann wäre die Gebäudeversicherung zuständig. Die Rechtsprechung sieht eine solche Verbindung aber erst dann, wenn die Möbel derart in die Räumlichkeiten eingebaut sind, dass sie beim Entfernen stark beschädigt werden würden. Wird eine serienmäßig gefertigte Küche aber nur an die Wand gehängt beziehungsweise gestellt und die Zwischenräume mit Blendleisten verkleidet liegt eine solche Verbindung noch nicht vor. Hier muss also weiterhin die Hausratversicherung einspringen.
Unwetterschaden Versicherung: Schäden am Haus
Die Gebäudeversicherung übernimmt dementsprechend den Unwetterschaden am Gebäude selbst. In Mietshäusern ist diese Versicherung von den Vermieter:innen abzuschließen. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail, genauer gesagt in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die sind keineswegs überall identisch und sollten daher vor Abschluss genau geprüft werden. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auch die sogenannten Elementarschäden umfasst, anderenfalls ist ein Teil der möglichen Schadensursachen nicht versichert.
Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche sowie Schneedruck und Lawinen werden nur dann von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn diese um eine Elementarschädenversicherung erweitert wurden. Leider erhalten insbesondere Hauseigentümer, deren Grundstück in einem Risikogebiet liegt, selten diesen erforderlichen Versicherungsschutz.
Unwetterschaden Versicherung: Ansprüche Dritter
Der Sturm befördert das Trampolin aus dem eigenen Garten auf das Auto des Nachbarn, was nun? Hier kommt Ihnen eine Haftpflichtversicherung zu Hilfe. Diese Versicherung zahlt aber grundsätzlich nur dann, wenn Sie selbst ein Verschulden trifft. Im konkreten Fall könnte das vorliegen, wenn Sie trotz einer Sturmwarnung Ihr Trampolin nicht richtig gesichert haben. Die Frage, ob Ihr:e Nachbar:in den Schaden am Auto ersetzt bekommt, klärt Ihre Versicherung übrigens selbst. Sie müssen den Schaden nur melden. Umgekehrt heißt das: Sind Sie selbst der Geschädigte, so sollten Sie sich an Ihren Nachbarn wenden, der den Schaden dann seiner Versicherung melden wird.
Haben Sie hingegen keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, müssen Sie für einen schuldhaft verursachten Schaden selbst aufkommen.
Unwetterschaden Versicherung: Schaden am Auto
Auch bei einem KFZ-Schaden muss zunächst die Frage geklärt werden, ob jemand seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Denkbar wäre etwa, dass Ihr Auto unter einem Baum begraben wurde, der schon längst hätte gefällt werden müssen – was nun der Sturm übernommen hat. Die Baumpflege gehört zu den Pflichten eines Grundstückeigentümers. Dazu gehört auch, kranke oder morsche Bäume zu sichern oder zu fällen. War das also die Schadensursache, haben Sie einen Anspruch gegen den Eigentümer beziehungsweise dessen Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Ist niemand an dem Schaden schuld, kommt lediglich die Kasko- oder Teilkaskoversicherung für das beschädigte Fahrzeug in Betracht.
Unwetterschaden Versicherung: Tipps für den Schadenfall
Nach einem Unwetterschaden sollten Sie unverzüglich Ihre Versicherung informieren, um ihre Ansprüche nicht zu gefährden. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Hierbei sollten Sie auch die nähere Umgebung fotografieren: Wurden beispielsweise außer Ihrem noch weitere Dächer abgedeckt? Sammeln Sie auch entsprechende Berichte aus der Tagespresse. Es kann passieren, dass Sie gegenüber der Versicherung die Schadensursache beweisen müssen, dann sind diese Dokumentationen sehr hilfreich.
Als Geschädigter haben Sie außerdem eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass zerbrochene Fenster abgedichtet werden müssen und der Hausrat aus dem nassen Keller in Sicherheit gebracht werden sollte. Der Schaden darf nach Möglichkeit nicht noch größer werden.