Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen: Geht das?
Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert
Generell ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Sie übernimmt die Stornokosten oder Ausfallkosten, wenn Sie eine Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können. Der Reiserücktritt muss nicht Sie direkt betreffen, sondern bezieht sich auch auf Angehörige. Erkrankt Ihr Kind, ist klar, dass der Urlaub abgeblasen werden muss. Welche Gründe für den Reiserücktritt von der Versicherung gedeckt werden, kann je nach Anbieter unterschiedlich festgelegt sein.
Es kommt immer wieder vor, dass man beim Buchen der Reise nicht an die Dinge denkt, die noch dazwischen kommen können. Doch was ist, wenn man später merkt, dass ein gewisser Schutz sinnvoll wäre? War es ein Fehler, sich nicht gleich abzusichern? Lässt sich eine solche Reiserücktrittsversicherung nachträglich buchen?
Reiserücktrittsversicherung nachträglich buchen: Diese Abschlussfristen gelten
Ja – das geht. Allerdings setzen die Versicherer dafür klare Buchungsfristen, die an die Art der Reise und der Buchung angepasst sind. Abschließen können Sie eine Reiserücktrittsversicherung ...
- bei mit hohem Zeitvorlauf gebuchten Reisen bis maximal 30 Tage vor Reiseantritt,
- bei Reisen mit weniger als 30 Tagen Vorlauf am Buchungstag oder – je nach Anbieter – einen bis drei Tage später, oder
- bei Last-Minute-Reisen bis maximal drei Tage nach Reisebuchung oder nach Bestätigung der Buchung.
Nur ein Anbieter – der ADAC – arbeitet ohne Buchungsfristen oder Abschlussfristen. Hier kann die Reiserücktrittsversicherung nach Reisebuchung noch jederzeit bis zum Termin des Reiseantritts versichert werden.
Maßgeblich ist bei allen Versicherern, dass Sie zum Zeitpunkt der Buchung oder bei Abschluss der Versicherung nichts vom Eintritt des Risikofalls wussten oder damit rechnen konnten. Sollte man Ihnen etwas anderes nachweisen können, wäre das Versicherungsbetrug.
Voller Versicherungsschutz nur bei korrektem Verhalten
Den vollen Schutz einer Reiserücktrittsversicherung können Sie nur dann nutzen, wenn Sie sich richtig verhalten. Auch hier gilt eine Art Schadensminderungspflicht – je später Sie eine Reise stornieren, desto teurer wird es. Die Versicherung trägt die Kosten jedoch nicht unbesehen in der anfallenden Höhe: Wenn Sie beispielsweise erkranken, Ihre Reise aber erst verzögert absagen, fordert der Veranstalter mehr Geld als bei einer umgehenden Mitteilung. Hier würde grob fahrlässiges Handeln vorliegen, und die Versicherung müsste nur die geringeren Stornokosten tragen.
Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem Anruf bei der Versicherung, sobald ein möglicher Grund für die Reisestornierung vorliegt. Wenn der Versicherer dann zum Beispiel dazu rät, die Reise erstmal noch nicht zu stornieren, kann sich der Kunde auf diese Empfehlung verlassen.