Schadensersatz vom Friseur für verschnittene Haare?
Wenn Ihre Haare durch unsachgemäße Behandlung beim Friseur geschädigt werden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Allerdings muss ein objektiver Schaden entstanden sein. Das ist beispielsweise bei der Verwendung von falscher Haarfarbe oder der zu langen Einwirkdauer von Färbemitteln der Fall. Wenn die Haare deshalb eine falsche Farbe haben, abbrechen oder sich die Kopfhaut entzündet, entscheiden die Gerichte je nach Höhe des Schadens auf Schmerzensgeld.
Falscher Haarschnitt kein objektiver Schaden
Lässt sich keine Haarschädigung nachweisen, wie es im Fall von verschnittenen Haaren üblicherweise der Fall ist, steht Ihnen kein Schmerzensgeld zu. Nach Ansicht der Gerichte handelt es sich hierbei lediglich um die Verletzung ästhetischer Schönheitsideale, nicht um einen abrechenbaren Schaden. Bei verschnittenen Haaren können Sie als Kunde dennoch Ansprüche gegen den Friseursalon geltend machen.
Haare verschnitten: Geld zurück nur auf Kulanz
Auch wenn Ihnen das Geld nicht erstattet werden muss, haben Sie ein Recht auf kostenlose Nachbesserung. Sie können dabei darauf bestehen, von einem anderen Mitarbeiter des Salons frisiert zu werden. Jeder Friseursalon wird von einem Friseurmeister geleitet, der mit Sicherheit über eine gute Qualifikation verfügt.
Im Notfall gehen Sie zur Konkurrenz und legen dem alten Friseursalon später die Rechnung vor. Das sollten Sie im Vorfeld jedoch abklären, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.