Reisemängel: Fristen richtig setzen
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Reisemängel: Fristen richtig setzen

Statt der versprochenen Strandnähe liegt das Meer vier Kilometer vom Hotel entfernt, vor dem Balkon lärmt eine Baustelle und das Wasser im Pool ist merkwürdig trüb – Pauschalreisende sind zu Recht enttäuscht, wenn die Wirklichkeit nicht mit der schönen Urlaubswelt im Katalog übereinstimmt. Für Mängel muss der Reiseveranstalter einstehen – aber wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Hier sind entscheidende Informationen zu Reisemängel-Fristen und Mängelanzeigen im Urlaub.

Kleine und große Reisemängel

Bei einer Pauschalreise erwartet der Verbraucher, dass er Hotel, Urlaubsaktivitäten und Reiseorganisation so vorfindet, wie im Katalog oder Internet beschrieben. Auch auf die Angaben in der Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter darf er sich verlassen. Wenn die Realität dann nicht mit den Beschreibungen übereinstimmt, liegt ein Reisemangel vor.

Manche Mängel sind klein und können leicht vor Ort behoben werden. Dazu zählt beispielsweise ein schlecht gereinigtes Zimmer. In diesem Fall sollte der Reisende darauf bestehen, dass der Mangel behoben wird – nicht jeder kleinere Mangel rechtfertigt eine nachträgliche Preisminderung.

So reklamieren Sie Reisemängel richtig: Fristen beachten

Anders dagegen sieht es aus bei einem Mangel, der sich nicht beheben lässt und den Zweck der Reise beeinträchtigt. Eine nachträgliche Preisminderung oder Schadenersatzforderung ist allerdings nur möglich, wenn der Mangel vor Ort korrekt angezeigt wurde.

Tipps, wie Sie auf Mängel reagieren und bei Reisemängeln Fristen richtig setzen:

  • Wenden Sie sich an die Reiseleitung, nicht an das Hotelpersonal.
  • Verlangen Sie, dass der Reiseveranstalter den Mangel beseitigt.
  • Setzen Sie der Reiseleitung wegen der Reisemängel Fristen, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen.
  • Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen.
  • Wenn kein Reiseleiter vor Ort ist, wenden Sie sich per E-Mail oder Fax an Ihren Ansprechpartner beim Reiseunternehmen. Zuständig ist Ihr Vertragspartner – also bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter.
  • Lassen Sie sich auch hier den Empfang der Mängelanzeige und der Frist bestätigen.
  • Dokumentieren Sie die Reisemängel mit Fotos oder Videos und erstellen Sie ein Protokoll über Zeitpunkt und Häufigkeit beispielsweise von Lärmbelästigungen.

Reisemängel-Fristen zur Beseitigung der Fehler

Je nach Reisemangel sind Fristen von verschiedener Länge zu setzen. Grundsätzlich sollte die Frist so lang sein, dass der Veranstalter eine realistische Chance hat, den Mangel zu beheben. Wird aber als Ersatz etwa ein anderes Hotel angeboten, das nicht den gebuchten Leistungen entspricht, müssen Reisende das Angebot nicht akzeptieren.

Wenn es dem Reiseveranstalter innerhalb der Frist nicht gelingt, den Mangel zu beheben, erfolgt der nächste Schritt nach dem Urlaub: Um Ihren Anspruch zu verfolgen, müssen Sie den Mangel innerhalb eines Monats nach Reiserückkehr beim Reiseveranstalter geltend machen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie wegen der Reisemängel Fristen gesetzt haben und diese ohne Abhilfe verstrichen sind. Reichen Sie alle Unterlagen wie die Mängelanzeige sowie Ihre Aufzeichnungen und Fotos ein. Fordern Sie eine nachträgliche Preisminderung oder Schadenersatz.

Reisemängel: Fristen zur Verjährung

Auch mit Blick auf die Verjährung sollten Verbraucher bei Reisemängeln Fristen beachten: Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren nach zwei Jahren. Manche Reiseveranstalter begrenzen die Verjährungsfrist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weiter auf zwölf Monate. Innerhalb dieser Frist sollten Verbraucher also Klage einreichen, wenn sie ihre Preisminderung oder Schadenersatzforderung gerichtlich durchsetzen wollen.

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