mann mit leerer brieftasche und reisegepäck im hintergrund
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Ausweis im Urlaub verloren – was nun?

Ausweisdokumente dürfen bei einem Aufenthalt im Ausland auf keinen Fall fehlen. Doch was, wenn Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass im Urlaub verlieren oder dieser gestohlen wird? Spätestens bei der Ausreise führt der Verlust zu erheblichen Problemen. Ergreifen Sie daher sofort folgende Maßnahmen.

Ausweis verloren: Direkt zur Polizei

Geht der Reisepass oder der Personalausweis im Urlaub verloren, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Überprüfen Sie als erstes den vermuteten Verlustort der Ausweispapiere genau und überlegen Sie, wo Sie sich zuletzt aufgehalten haben. Sollte der Reisepass bzw. der Personalausweis an diesen Stellen nicht aufgefunden werden, kontaktieren Sie Ihre Unterkunft oder andere Anwesende, mit denen Sie Kontakt hatten. Wenn das Ausweispapier auf diesem Wege auch nicht auftaucht, melden Sie den Ausweisverlust unmittelbar bei der örtlichen Polizei. Das gilt insbesondere, wenn Sie einen Diebstahl des Reisepasses vermuten.

Reisepass verloren: Kontaktaufnahme mit der Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes

Ist der Reisepass im Urlaub verloren gegangen oder gestohlen worden, müssen Sie nach der Verlustanzeige bei der Polizei Kontakt zur Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes aufnehmen. Notieren Sie sich dazu die Adresse der Behörde sowie deren Öffnungszeiten. Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu den zuständigen Behörden erhalten Sie auch bei der Polizei. In den meisten Konsulaten und Botschaften sind Bereitschaftsdienste eingerichtet, sodass Sie im Notfall schnell jemanden erreichen.. 

Reisepass verloren: Wie kann ich einen vorläufigen Reisepass erhalten?

Um aus dem Land, in dem Sie Ihren Ausweis verloren haben, ausreisen zu können, benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass. Das Ersatzdokument wird in der Regel bei der Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes beantragt. Überprüfen Sie im Voraus die Anforderungen und Voraussetzungen, damit Ihnen ein vorläufiger Reisepass gewährt wird. Machen Sie einen Termin beim Konsulat oder der Botschaft aus und bringen Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag zu der Auslandsvertretung mit. Welche dies sind, erfahren Sie telefonisch  von den dort ansässigen Mitarbeiter:innen. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe, bevor Sie den Termin wahrnehmen. Reichen Sie auch die Verlustanzeige, die Sie bei der Polizei abgegeben haben, im Zuge der Antragstellung ein. Beachten Sie zudem die anfallenden Gebühren sowie die voraussichtliche Bearbeitungszeit für den vorläufigen Reisepass.

Ausweis verloren: Neubeantragung des regulären Reisepasses

Sollte der alte Reisepass definitiv nicht wieder auffindbar sein, müssen Sie nach Ihrer Rückkehr in Ihrem Heimatland einen neuen Reisepass beantragen. Die Neubeantragung nach einem Ausweisverlust erfolgt bei der zuständigen Passbehörde. Dafür benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • vollständig und korrekt ausgefülltes Antragsformular
  • zwei aktuelle, biometrische Passfotos
  • Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurkunde
  • bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin
  • bisheriger vorläufiger Reisepass

Genaueres zu den benötigten Unterlagen für die Neubeantragung eines Reisepasses erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde. Hier können Sie im Voraus telefonisch erfragen, welche Dokumente Sie vorbereiten sollen. Beachten Sie zudem die Bearbeitungszeiten und Gebühren. Laut § 15 Passverordnung wird in Abhängigkeit des Alters eine Grundgebühr erhoben. Für Personen unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 37,50 Euro fällig (6 Jahre Gültigkeit), ab 24 Jahren kostet der Reisepass 60,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).

Ausweisverlust: Mögliche zusätzliche Schritte bei gestohlenem Reisepass

Wie bereits erwähnt, sollten Sie im Falle eines gestohlenen Reisepasses umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten, um Identitätsdiebstahl vorzubeugen. Eine Anzeige des verlorenen Ausweisdokuments ist im Übrigen verpflichtend. Zur Meldepflicht gehört auch, ein mögliches Wiederauffinden des Passes ebenfalls zu melden. Neben der deutschen Botschaft kann der Passinhaber oder die Passinhaberin den gestohlenen Reisepass auch bei Interpol oder dem Schengener Informationssystem melden.

Sollte Ihre Ausweispapiere durch Diebstahl abhandengekommen sein, ist es wichtig, dass Sie sofort all Ihre EC- und Kreditkarten sperren lassen. Denn es besteht die Gefahr, dass Transaktionen in Ihrem Namen vollzogen werden. Bei gestohlenen Reisepässen innerhalb von Deutschland rufen Sie dafür bei der gebührenfreien Sperrhotline die Nummer 116 116 an. Rufen Sie aus dem Ausland an, wählen Sie die 0049 116 116.

Vergessen Sie nicht die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sperren zu lassen. Dies können Sie im Ausland ebenfalls über die Hotline des Vereins Sperr-Notruf unter 0049116 116 tun.

Reisepass verloren: Sofortmaßnahmen

  1. Verlustanzeige bei der Polizei
  2. Kontaktaufnahme mit der Auslandsvertretung des Heimatlandes 
  3. Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
  4. Sperrung aller EC- und Kreditkarten sowie der Online-Ausweisfunktion (Sperr-Notruf: 0049 116 116)   
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