Welche Reise-Souvenirs darf ich aus dem Urlaub mitnehmen oder welche nicht?
Für die Einfuhrbestimmungen des deutschen Zolls ist entscheidend, woher der Reisende stammt und aus welchem Land er in die Bundesrepublik einreist. Es werden drei Gruppen unterschieden: Reisen von EU-Bürgern innerhalb der EU, Rückkehr von EU-Bürgern aus einem Nicht-EU-Staat sowie Reisen von Nicht-EU-Bürgern, Touristen oder Geschäftsleuten, nach Deutschland.
Grenzenloses Reisevergnügen in der EU mit Einschränkungen
Wer innerhalb der Europäischen Union verreist, hat in punkto Mitbringsel die wenigsten Beschränkungen. Auch wenn manche Drogen in den Niederlanden erlaubt sind, ist die Einfuhr nach Deutschland dennoch nicht legal. Das Gleiche gilt für Pyrotechnik und Waffen, selbst wenn sie in anderen EU-Staaten offiziell verkauft werden dürfen. Für in Deutschland erlaubte Schusswaffen und Munition muss an der Grenze ein Europäischer Waffenschein vorgezeigt werden. Wer illegale Waffen wie Schießkugelschreiber oder Pumpguns als Reise-Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen will, riskiert Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Hände weg von Silvesterknallern aus Polen
Pyrotechnik als Mitbringsel aus dem Urlaub? Das kann ebenfalls schief gehen. Alle Feuerwerkskörper, die nach Deutschland eingeführt werden, haben das CE-Zulassungszeichen aufzuweisen oder die BAM-Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Andernfalls werden sie konfisziert. Den Besitzer erwartet eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Weniger Spielraum für Mitbringsel aus Nicht-EU-Staaten
Preiswert auf Märkten im Ausland erstandene Uhren, Schuhe oder T-Shirts sind oftmals Nachahmungen von Markenprodukten. Obwohl es sich um Produktpiraterie handelt, dürfen Sie für den persönlichen Gebrauch gefälschte Artikel einführen. Innerhalb der erlaubten Freigrenzen für Wert und Menge zahlen Sie lediglich Zollgebühren, Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuer. Haben Sie keinen Kassenzettel, wird der Wert vom Zoll geschätzt. Bei Fahrrädern aus China zahlen Sie zusätzlich fast 50 Prozent Antidumpingsteuer.
Bei Verdacht auf geschäftsmäßigen oder gewerbsmäßigen Handel mit der gefälschten Ware werden die Fake-Produkte beschlagnahmt und Anzeige gestellt. Wegen Verletzung der Schutzrechte durch Marken- und Produktpiraterie können drei bis fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafen verhängt werden.
Absolutes Einfuhrverbot: Rohdiamanten
Rohdiamanten dürfen Sie keinesfalls als Reise-Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen. Die EU hat sich verpflichtet, den „Handel“ mit sogenannten Blutdiamanten zu unterbinden, da sie zur Finanzierung kriegerischer Konflikte in Afrika dienen. Lediglich die Durchreise mit offiziellem Zertifikat in versiegelten Behältnissen wird genehmigt. Geschliffene Diamanten werden wie Zahlungsmittel behandelt und nach den Grenzen als Bargeld bewertet. Oberhalb der Freigrenzen sind sie zu versteuern. Wer den Besitz verheimlicht, riskiert ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Keine Kartoffeln, kein Kaviar
Lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie tierische Produkte aus Nicht-EU-Ländern unterliegen besonders strengen Schutzvorschriften. Finden Sie am Strand getrocknete Seesterne, dürfen Sie diese leider nicht als Reise-Souvenir aus dem Urlaub mitbringen. Sie sind nach dem „Washingtoner Artenschutzabkommen“ bei der Einfuhr genauso verboten wie der Kaviar vom Stöhr. Ebenfalls betroffen sind Arzneimittel der asiatischen Medizin und Hautcreme, wenn sie verbotene Inhaltsstoffe enthalten. An der Grenze konfisziert werden zudem Hunderassen, die in Deutschland als gefährlich eingestuft sind. Auch wenn es ein ungewöhnliches Reise-Souvenir wäre: Selbst Kartoffeln dürfen nicht aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland mitgebracht werden – wegen der Gefahr der bakteriellen Ringfäule.