Promillegrenzen im Ausland: So viel Alkohol ist am Steuer erlaubt
© weyo/ fotolia.com
Letztes Update am: 

Promillegrenzen im Ausland: So viel Alkohol ist am Steuer erlaubt

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Die Promillegrenzen sind im Ausland zwar oft ähnlich wie in Deutschland – doch die Strafen sind teils sehr viel empfindlicher. Vom Bußgeld bis zur Haftstrafe ist alles dabei und mancherorts wird sogar der Wagen einkassiert.

Allgemeine Promillegrenze: Selten mehr als 0,5 erlaubt

Die gesetzlichen Promillegrenzen legt jedes Land selbst fest. Dabei werden für Fahranfänger:innen und Berufsfahrer:innen in der Regel strengere Maßstäbe gesetzt als für den Otto-Normal-Autofahrer. Die Spannbreite dessen, was Sie straffrei intus haben dürfen, reicht dabei von 0,0 bis 0,8 Promille. In den meisten Ländern liegt die Grenze bei 0,5 Promille – wie auch in Deutschland.

Besonders streng sind die Promillegrenzen in diesen Ländern:

  • 0,0 Promille: Estland, Marokko, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland
  • 0,1 Promille: Albanien
  • 0,2 Promille: Norwegen, Polen, Schweden
  • 0,3 Promille: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Russland, Serbien
Alkohol im Blut


  • Großbritannien
  • Kanada
  • Liechtenstein
  • Malta
  • Neuseeland
  • Teile der USA

Fast alle anderen Länder haben die 0,5-Promillegrenze – darunter auch die bei Deutschen beliebten Urlaubsländer: 

  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Österreich
  • Kroatien
  • Schweiz
  • Spanien
  • Türkei

Wie streng werden Überschreitungen der Promillegrenze geahndet?

Grundsätzlich gibt es drei mögliche Konsequenzen, wenn Sie im Ausland hinterm Steuer sitzen, obwohl Sie zu tief ins Glas geschaut haben:

  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Haftstrafe

In einigen Ländern kommen Sie erstaunlich glimpflich davon: In Albanien etwa liegt das Bußgeld zwischen 35 bis 106 Euro. Doch das ist die absolute Ausnahme. Meistens wird eine Trunkenheitsfahrt richtig teuer. Mehrere hundert bis einige tausend Euro sind keine Seltenheit – und das muss noch nicht das Schlimmste sein. Hier ein paar Beispiele:

  • Geldstrafe: In Luxemburg drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
  • Fahrerlaubnisentzug: In Island kann man Ihnen lebenslänglich das Autofahren verbieten.
  • Fahrzeug wird abgenommen: In Südafrika konfisziert man eventuell sogar Ihr Fahrzeug.
© jacoblund/iStock/Getty Images Plus

Egal, ob es nur ein Glas oder eine ganze Flasche war: Nach einer rauschenden Nacht nehmen Sie lieber das Taxi. Einen Unfall würden Sie sich wohl nie verzeihen.

Auch Haftstrafen sind keine Seltenheit und drohen bei Überschreiten der Promillegrenze zum Beispiel in diesen Ländern:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Italien
  • Niederlande
  • Polen
  • Spanien
  • Luxemburg
  • Türkei

Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland?

Verstöße im Ausland generieren keine Punkte in Flensburg und können auch nicht zum Fahrerlaubnisentzug in Deutschland führen. Das dürfen nur deutsche Behörden. Außerdem müssen ausländische Bußgeldbescheide für den Empfänger verständlich formuliert – also zumindest auf Deutsch übersetzt – sein, um Gültigkeit zu haben.

Leichtfertig ignorieren sollten Sie ein solches Schreiben aber in keinem Fall. Spätestens bei der nächsten Reise ins betreffende Land kann sonst Ärger drohen. Holen Sie sich am besten anwaltliche Beratung, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wie finden Sie diesen Artikel?