Produkthaftung: Wer muss bei Fehlern zahlen?
© OcusFocus/ Thinkstock/iStock
Letztes Update am: 

Produkthaftung: Wer muss bei Fehlern zahlen?

Ein defekter Akku oder ein Airbag, der nicht auslöst – fehlerhafte Produkte sind gefährlich. Trotz aller Sorgfalt kommen Fehler aber immer wieder vor. Wer übernimmt im Schadensfall die Haftung?

Führt ein fehlerhaftes Produkt zu einem Schaden, ist der Hersteller in der Pflicht. Er muss dem oder den Geschädigten Schadenersatz zahlen. Ein Ausschluss dieser Haftung durch AGBs oder Verträge sieht das Gesetz nicht vor.

Schaden am Produkt: Wer muss haften?

Im Produkthaftungsgesetz ist geregelt, wer im Sinne der Haftung als Hersteller gilt. Berücksichtigt wird dabei nicht nur der eigentliche Produzent, sondern auch der Importeur, ein Zulieferer oder die Firma, die das Produkt unter ihrem Namen verkauft. Auch Händler können bei der Produkthaftung herangezogen werden, sind bei Nennung des Herstellers oder Lieferanten jedoch meist von ihren Haftungspflichten befreit.

Produkthaftung: Welche Voraussetzungen bestehen?

Ein Fall von Produkthaftung tritt ein, wenn durch den Produktfehler ein Schaden entsteht. Der Fehler muss allerdings bereits bestanden haben, als das Produkt in Verkehr gebracht wurde. Als Schaden gelten alle Personen- oder Sachschäden. Die Beschädigung des Produktes selbst unterliegt der Gewährleistungspflicht, spielt bei der Produkthaftung also keine Rolle. Fehlerhaft, so das Produkthaftungsgesetz, ist ein Produkt immer dann, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die „berechtigterweise erwartet werden kann“. Die Ursache für den Mangel ist dabei irrelevant. In Betracht kommen Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehler, also eine falsch berechnete Statik ebenso wie fehlerhafte Träger aus der Serienfertigung. Auch falsche Warnhinweise können eine Produkthaftung nach sich ziehen.

Haftet der Hersteller unbegrenzt?

Der Hersteller haftet nur dann allein und in voller Höhe, wenn der Gegenstand ordnungsgemäß gebraucht wurde. Der Geschädigte kann also unter Umständen eine Mitschuld erhalten. In ihrer Höhe ist die Produkthaftung (anders als die Produzentenhaftung) begrenzt, bei Personenschäden zum Beispiel auf insgesamt 85 Millionen Euro. Ist ein Produkt schon zehn Jahre oder länger auf dem Markt, kommt eine Produkthaftung nicht mehr in Frage.   

Wie finden Sie diesen Artikel?