Nach der Trennung: Darf man Liebesbriefe zurückfordern?
Liebesbriefe sind private Zeugnisse von größter Intimität. Hier hat ein Liebender Gefühle zu Papier gebracht, die einzig und allein für den Adressaten bestimmt waren. Daher stellt sich die Frage, was mit diesen Zeugnissen wird, wenn es die Beziehung so nicht mehr gibt.
Ein Geschenk bleibt ein Geschenk?
Lebensgeschichten bestehen fast immer auch aus gescheiterten Liebesbeziehungen. Sie gehören dazu, zurückdrehen lässt sich die Uhr nun mal nicht. Die Frage nach dem Verbleib der Liebesbriefe stellt sich daher sehr häufig. Meist gilt: Auch wer verlassen wurde, behält nicht nur negative, sondern auch schöne Erinnerungen zurück. So gesehen gehören die Liebesbriefe aus der glücklichen gemeinsamen Zeit einfach dazu – und sollten Eigentum des Adressaten bleiben.
Liebesbriefe: Was ist mit dem Recht am eigenen Text?
Andererseits sind die intimen Äußerungen, die zu Papier gebracht wurden, an die ganz konkrete Situation gebunden. Für fremde Augen waren sie nie bestimmt und als eine Form der seelischen „Entblößung“ haben sie im Grunde ihre Gültigkeit verloren. Insofern sind Liebesbriefe intimen Fotos vergleichbar, die in den romantischen Stunden einer Beziehung entstanden sind.
Für den Fall der Fotos hat der Bundesgerichtshof 2015 ein Urteil (VI ZR 271/14) gefällt. Es besagt, dass nach Ende der Beziehung alle Nacktbilder des Partners beziehungsweise der Partnerin vom Computer gelöscht werden müssen. Begründet wurde dies im konkreten Fall mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Klägerin. Diese könnten verletzt werden, wenn die Bilder später in einen anderen Zusammenhang gestellt würden.
Und Liebesbriefe? Die Rückgabe auf Wunsch scheint eine gute Option. Wer es theatralischer mag, wird die beherzten Briefe feierlich im Garten verbrennen. Aus Sicherheit darf dann auch noch gelöscht werden, ganz zeitgemäß wie am PC.