Mängelprotokoll: Reisemängel richtig dokumentieren
Wozu dient das Mängelprotokoll?
Weist Ihr Urlaub Reisemängel auf, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Dabei ist es wichtig, die Mängel richtig zu reklamieren. Einer der ersten Schritte hierzu ist die Anfertigung eines Mängelprotokolls. Darin listen Sie die Beeinträchtigungen Ihrer Urlaubsfreude genau auf.
Mit Ihrer Beschwerde und dem Mängelprotokoll wenden Sie sich zunächst an die Reiseleitung vor Ort oder an den Reiseveranstalter. Im Idealfall bestätigt die Reiseleitung die vorhandenen Mängel auf dem Protokoll. Kommt es anschließend zu einem Rechtsstreit, dient das unterschriebene Mängelprotokoll als beweiskräftiges Dokument. Das ist besonders wichtig, denn hier tragen Sie als Urlauber die Beweislast.
Mängelprotokoll: Auf den Inhalt kommt es an
Für das Mängelprotokoll gibt es keine vorgeschriebene Form. Es sollte allerdings vollständig und ausführlich sein. Bewährt hat sich der folgende Aufbau:
- Allgemeine Reisedaten: Reisezeitraum, Reiseveranstalter, Buchungsnummer, Urlaubsort und Name der Unterkunft
- Liste der Mängel: Welcher Mangel besteht? Inwiefern wird Ihr Urlaub dadurch beeinträchtigt? Ein Beispiel: Baustelle mit Lärm von acht bis 16 Uhr direkt unter dem Zimmerfenster – Ruhe und Entspannung sind im Hotelzimmer nicht möglich
- Beweismittel angeben: Fotos, Videos, Zeugen (Name und Anschrift)
- Datum und Unterschriften
Wichtig: Geben Sie die einzelnen Mängel so aussagekräftig wie möglich an. Das gilt auch für das angefertigte Bildmaterial. Eine Nahaufnahme der störenden Baustelle eignet sich nicht. Vergewissern Sie sich, dass das Foto oder Video auch Ihr Hotelzimmer nahe der Baustelle abbildet.
Darauf sollten Sie achten
Bitten Sie die Reiseleitung vor Ort, Ihnen das Mängelprotokoll zu unterschreiben. Damit haben Sie einen Nachweis darüber, dass die Reisemängel bestehen und Sie diese angezeigt haben. Auch die Unterschrift möglicher Zeugen kann hilfreich sein. Damit haben Sie eine schriftliche Bestätigung, falls die Zeugen nach dem Urlaub nicht mehr greifbar sind.
Vergessen Sie nicht, neben Ihrer eigenen Unterschrift, auch das Datum des Protokolls zu vermerken. Wann Sie die Mängel angezeigt haben, kann bei Unstimmigkeiten mit dem Reiseveranstalter entscheidend sein. Eine nachträgliche Änderung des Protokolls ist nicht zulässig.
Tipp: Gibt es keine Reiseleitung vor Ort, wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter in Deutschland. Faxen Sie das Mängelprotokoll und heben Sie zum Nachweis den Sendebericht auf.
So nutzen Sie das Mängelprotokoll nach dem Urlaub
Beseitigt die Reiseleitung die reklamierten Mängel nicht, können Sie auch nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Dazu reichen Sie Ihre Forderung zusammen mit dem Mängelprotokoll beim Reiseveranstalter ein. Haben Sie Ihre Reise ab dem 1. Juli 2018 gebucht, können Sie sich mit Ihrer Mängelanzeige zwei Jahre Zeit lassen. Haben Sie vorher unterschrieben, bleibt Ihnen dafür nur ein Monat.
Tipp: Schicken Sie die Forderung am besten per Einschreiben – so können Sie auch die Zahlungsaufforderung im Falle eines Rechtsstreits belegen.