Leasingvertrag vorzeitig beenden – geht das?
Leasingvertrag vorzeitig beenden: Recht oder Kulanz?
Eine vorzeitige Auflösung eines Leasingvertrag ist in der Regel nicht vorgesehen. Selbst in Extremsituationen ist eine Kündigung daher meist nicht ohne weiteres möglich:
- Jobverlust, Insolvenz oder schwere Krankheiten berechtigen nicht pauschal zur Kündigung.
- Beim Tod des Leasingnehmers geht der Vertrag auf die Erben über. Die können binnen eines Monats kündigen, müssen aber eventuell Ausgleichszahlungen leisten.
Es gibt aber durchaus Sonderfälle, in denen Sie den Leasingvertrag vorzeitig beenden dürfen:
- Im Vertrag ist ein Kündigungsrecht explizit verankert. Die Raten sind dann entsprechend höher als bei Leasingverträgen ohne Kündigungsmöglichkeit.
- Der Wagen ist nicht mehr nutzbar – zum Beispiel aufgrund eines Totalschadens oder wegen Diebstahls.
- Die Reparatur nach einem Unfall würde mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes kosten.
Auch der Leasinggeber kann in bestimmten Situationen eine außerordentliche Kündigung aussprechen:
- Sind Sie als Leasingnehmer mit mindestens zwei Raten in Verzug. Beim Begleichen der Rückstände gelten für Verbraucher weniger harte Regeln als für Gewerbetreibende, wenn Sie die Kündigung noch abwenden wollen.
- Aus einem juristisch „wichtigen Grund“ – zum Beispiel, wenn Sie falsche Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit gemacht haben oder nicht sachgerecht mit dem Auto umgehen.
Kosten für die Kündigung des Leasingvertrags
Das vorzeitige Beenden eines Leasingvertrags in der Regel mit Kosten verbunden – sowohl, wenn Sie selbst kündigen als auch, wenn der Vertragspartner Ihnen die Kündigung ausspricht. Wollen Sie eher als geplant aus dem Vertrag raus, sollten Sie also vorher gut abwägen, ob sich das finanziell wirklich lohnt.
Hat die Leasinggesellschaft einem vorzeitigen Vertragsende zugestimmt, kommt üblicherweise noch eine Abstandszahlung auf Sie zu. Die setzt sich aus folgenden Posten zusammen
- kalkulierter Restwert des Wagens
- noch ausstehende Leasingraten
Je nach Wert und Restlaufzeit kann das ziemlich teuer werden.
Kündigungsrecht im Leasingvertrag festhalten
Wenn Sie sich alle Optionen offen halten möchten, können Sie auch einen Leasingvertrag mit Kündigungsrecht abschließen. Im entsprechenden Vertragsteil werden festgelegt:
- Voraussetzungen für die Kündigung
- Termine, zu denen der Leasingnehmer einseitig kündigen kann
- Höhe der jeweils fällig werdenden Abschlusszahlungen
Alternative zur Kündigung: Leasingübernahme
Eine kostengünstige Alternative zur Kündigung: Reichen Sie den Vertrag weiter. Sie können Ihrem Leasinggeber einen Nachfolger vorschlagen, der Ihren Leasingvertrag übernimmt. Der tritt dann in den bestehenden Vertrag ein, zahlt die monatlichen Raten und nutzt das Fahrzeug. Voraussetzung: Die Leasingfirma und die beteiligte Bank stimmen diesem Deal zu.
Generell kommen Sie zwar so günstiger aus dem Vertrag als bei einer Kündigung – Kosten fallen aber trotzdem an. So zum Beispiel Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren der Leasingbank. Hohe Abstandszahlungen fallen hingegen weg.
Tipp: Im Internet gibt es bereits zahlreiche kostenlose Plattformen, die sich auf eine Weitervermittlung von Leasingverträgen spezialisiert haben. Dort können Sie Ihren Leasingvertrag verkaufen oder tauschen.
Widerrufsrecht prüfen
Nach Vertragsabschluss haben Privatpersonen 14 Tage Zeit, um den Leasingvertrag zu widerrufen. Sollten Sie also schnell bemerken, dass der Deal doch nichts für Sie ist, besteht die Chance eines schnellen Ausstiegs ohne große finanzielle Einbußen.
Ein Rücktritt vom Leasingvertrag ist aber auch nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich, wenn der Vertrag fehlerhaft ist. Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung zum Beispiel tritt die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen gar nicht erst in Kraft.
Lassen Sie im Fall der Fälle Ihren Leasingvertrag am besten durch einen Anwalt prüfen.