Ist Flaschen sammeln strafbar?
Schön ist es nicht, andere auf der Suche nach Flaschen beim Wühlen im Müll zu beobachten. Allerdings ist es kein Einzelfall, schließlich lassen sich Pfandflaschen in klingende Münze verwandeln. Der Fall eines Ehepaars aus München hat das unerfreuliche Thema vor Gericht gebracht.
Bonnie und Clyde mit Greifarm
Niemand sollte in dem, was andere bereits weggeworfen haben, nach Verwertbarem suchen müssen. Aber wie es rechtlich aussieht, wurde jetzt vom Amtsgericht München geklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden „Delinquenten“, 64 und 65 Jahre alt, wegen Diebstahls angeklagt. Sie waren zuvor von Anwohnern beobachtet – und verpetzt – worden, als sie mit einem Greifarm insgesamt 18 Pfandflaschen aus einem Altglascontainer geangelt hatten: Wert 1,44 Euro.
Flaschen sammeln: Kein messbarer Diebstahlschaden
Der Richter verwahrte sich dagegen, eine Strafe über die Reinigungskraft und den Rentner zu verhängen. Einerseits sei der Schaden zu gering. Andererseits wurde der Wert der Pfandflaschen niemandem entwendet. Dadurch, dass sie im Container gelandet waren, waren sie laut Feststellung des Richters sowieso dem Pfandkreislauf entzogen. Sie wären mit dem restlichen Altglas eingeschmolzen worden. Mit dem Einwurf in den Altglascontainer waren die Flaschen rechtlich zum Eigentum des Betreibers der Container geworden.
Beschwerde eingereicht – und abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich uneinsichtig. Obwohl der Wert der herausgefischten Flaschen für den neuen Besitzer minimal und im Nachhinein nicht feststellbar war, legte sie beim Landgericht Beschwerde ein. Ohne Erfolg. Das Landgericht stellte sich hinter das Amtsgericht und verwarf die Beschwerde. So wurde die richterliche Entscheidung rechtskräftig (AZ 843 Cs 238 Js 238969/16).