Abmahnung wegen Streaming und Filesharing: So groß ist das Risiko
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Abmahnung wegen Streaming und Filesharing: So groß ist das Risiko

Wenn aktuelle Filme und Musik-Dateien kostenlos zum Download oder als Stream angeboten werden, liegt meist eine Urheberrechtsverletzung vor. Um Kinofilme, TV-Serien oder Musikstücke zur Verfügung zu stellen, benötigen Anbieter die erforderlichen Rechte- und die besitzen Streaming- und Filesharing-Plattformen in der Regel nicht. Sie handeln also gesetzeswidrig. Doch was ist mit den Nutzern? Lesen Sie hier, wann eine Abmahnung wegen Streaming oder Filesharing droht.

Filesharing: Gefährliches Spiel mit der Abmahnung

Zwischen Filesharing und Streaming gibt es einen entscheidenden Unterschied: Beim Filesharing werden die Filme und Musikdateien heruntergeladen und dabei gleichzeitig an andere User weitergegeben – Nutzer von Filesharing-Tauschbörsen begehen eindeutig eine Urheberrechtsverletzung. Die Rechteinhaber verfolgen das konsequent und lassen über spezialisierte Anwaltskanzleien Abmahnungen an die User verschicken. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Beraten Sie mit ihm das weitere Vorgehen.

Abmahnung bei Streaming: Rechtliche Grauzone

Die Gefahr einer Abmahnung wegen der Nutzung von Streaming-Diensten, die oft aus dem Ausland betrieben werden, ist dagegen nur gering. Der Grund: Streaming findet in einer rechtlichen Grauzone statt. Beim Streaming werden Filme oder TV-Serien angeschaut, ohne dass die Dateien vollständig auf die Festplatte heruntergeladen werden. Es wird stets nur ein kleiner Teil im Zwischenspeicher gelagert und wieder überschrieben. Eine (unerlaubte) Vervielfältigung findet daher nach Ansicht der meisten Experten nicht statt. Das reine Betrachten stellt auch laut Einschätzung des Justizministeriums keine Urheberrechtsverletzung dar. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass in diesem Gebiet eine Klärung durch die Gerichte noch aussteht.

Praktische Tipps rund um Filesharing und Streaming

  • Abmahnungen für Nutzer von Streaming-Diensten sind bislang die Ausnahme. Anbieter wurden allerdings schon verurteilt, so etwa die Betreiber der 2011 abgeschalteten Webseite kino.to.
  • Eltern sollten ihre minderjährigen Kinder auf den Unterschied zwischen Filesharing und Streaming hinweisen und ihnen die Nutzung von Tauschbörsen verbieten.
  • Sichern Sie Ihr WLAN-Netz gegen Unbefugte: Stellen Sie sicher, dass Dritte keine Möglichkeit haben, über Ihren Anschluss Dateien illegal herunterzuladen.
  • Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, suchen Sie rechtlichen Rat. Es ist entscheidend, dass Sie richtig reagieren. Ignorieren ist keine Lösung!
  • Die Kosten, die Anwälte für eine Abmahnung wegen Streaming oder Filesharing geltend machen dürfen, sind gedeckelt.

User sollten Abmahnungen ernst nehmen. Werden sie ignoriert, verschlimmern sich die Folgen, und die Kosten steigen weiter an. Es gibt aber auch gefälschte Abmahnungen, die Viren oder Spam enthalten. Oder eine betrügerische Absicht haben. Oft stecken dahinter Trittbrettfahrer, die den Namen von echten Kanzleien missbräuchlich nutzen.

So erkennen Sie eine Fake-Abmahnung wegen Streaming

  • Anwälte schicken eine Abmahnung in aller Regel mit der Post. Wenn Sie eine E-Mail mit einer Abmahnung wegen Streaming erhalten, ist das verdächtig.
  • Ein Anwalt verschickt keine Abmahnung als ZIP-Anhang. Öffnen Sie keine Anhänge von E-Mails mit zweifelhaftem Absender.
  • Recherchieren Sie die Kanzlei. Gibt es sie wirklich? Ist die E-Mail-Absenderadresse tatsächlich die Adresse der Kanzlei? Stimmen die angegebene Telefonnummer und die Domain?
  • In echten Abmahnungen stehen Details wie IP-Adresse, Zeitpunkt und Name des Rechteinhabers. Fehlen diese Details, ist das ein Hinweis auf eine gefälschte Abmahnung.
  • Eine kurze Frist von zwei bis drei Tagen deutet auf eine Fälschung hin. In echten Abmahnungen ist die Frist meist länger.
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