Ist es möglich, bei Arbeitslosigkeit die Wohnung zu kündigen?
Ein Mietvertrag bietet Mieter und Vermieter Sicherheit. Ergeben sich bei einer der Parteien Änderungen, sollten der anderen keine Nachteile daraus erwachsen. Das gilt zumindest immer dann, wenn der Vertragspartner, hier also der Vermieter, keinen Einfluss auf die geänderten Umstände (den Jobverlust) hatte. Eine Lösung muss dennoch gefunden werden, wobei je nach Ausgestaltung des Mietvertrages folgende Situation besteht:
Unbefristeter Mietvertrag ohne Kündigungsverzicht
Die Wohnungskündigung ist in diesem Fall problemlos möglich. Der Mieter kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Die kurze Frist eröffnet die Möglichkeit, zeitnah auf Arbeitslosigkeit zu reagieren.
Befristeter Mietvertrag mit langer Laufzeit und fest vereinbarter Dauer
Die Mindestlaufzeit ist fester Vertragsbestandteil. Einseitige Änderungen setzen eine außerordentliche fristlose Kündigung voraus. Dafür aber fehlt es an Gründen: Die Arbeitslosigkeit zählt hier nicht, denn das würde eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters voraussetzen. Diese ist hier in keiner Form gegeben.
Ähnlich aussichtlos erscheint ein Versuch, sich als Mieter auf einen Wegfall der gemeinsamen Geschäftsgrundlage zu berufen, zumal die Arbeitslosigkeit zunächst nur den Mieter betrifft. Eine Ausnahme wäre im Einzelfall denkbar, wenn der Vermieter auch Arbeitgeber des Gekündigten war.
Die Praxis
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung lässt sich aus der Arbeitslosigkeit somit nicht ableiten. Die Chancen auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages stehen dennoch gut, da der absehbare finanzielle Engpass ein starkes Argument bildet. Bestehen keine Rücklagen und ist kein neuer Job in Sicht, hat der Mieter keine Wahl. Er sollte möglichst schnell das Gespräch mit dem Vermieter suchen oder sich behördliche Unterstützung holen. In Härtefällen kann eine staatliche Mietübernahme in Betracht kommen.
Hinweis: Auch der Vermieter darf dem Mieter nicht einfach kündigen, wenn er von der Arbeitslosigkeit erfährt. Solange dieser regelmäßig seine Miete entrichtet, werden keine vertraglichen Pflichten verletzt.