Gesetzes-Änderungen: Das kommt im April auf Sie zu
Am 4. April geht der neue 50-Euro-Schein ins Rennen, mit einer Erstauflage von mehr als fünf Milliarden Scheinen in Europa. Er ist besonders fälschungssicher und kann dank seiner geriffelten Ränder von Blinden leichter von anderen Geldscheinen unterschieden werden. Aber das ist nicht die einzige Neuerung, die Ihr Portemonnaie betreffen könnte.
Ende der Vignetten-Schonfrist in Frankreich
Zum 1. April ist es soweit: In französischen Städten mit Umweltzonen werden nun alle zur Kasse gebeten, die ohne eine gültige Plakette unterwegs sind. Die Pflicht für die „CRIT’Air“gilt zunächst in Paris, Lyon und Grenoble, weitere Städte wie Lille und Strasbourg sollen jedoch im Jahresverlauf folgen. Eingeführt wurde die Feinstaub-Vignette in Paris und Grenoble schon im Sommer 2016, bisher galt jedoch eine Schonfrist für ausländische Kraftfahrzeuge. Das ist nun vorbei: Künftig kostet der Verstoß für PKW 68 Euro. LKW-Fahrer müssen mit der doppelten Strafzahlung (135 Euro) rechnen.
Höherer Vermögensfreibetrag für Sozialhilfeempfänger
Wer Grundsicherung (Sozialhilfe) bezieht, darf keine Vermögenswerte besitzen. Begrenzte Rücklagen sind jedoch erlaubt. Die zulässige Höchstgrenze für das sogenannte Schonvermögen wurde nun von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben. Es war die erste Erhöhung des Freibetrages seit 2005.
Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit tritt in Kraft
Die Regierung schiebt dem Missbrauch von Leiharbeit einen Riegel vor: Leiharbeiter dürfen künftig nur noch für maximal 18 Monate an dasselbe Unternehmen entliehen werden. Ausnahmen über den Tarifvertrag oder Vereinbarungen mit dem Betriebsrat bleiben allerdings möglich. Zugleich gilt nach einer Frist von maximal neun Monaten das Prinzip „Equal Pay“. Damit dürfen Leiharbeiter finanziell nicht mehr schlechter gestellt werden als die Stammbelegschaft. Auch hier gibt es Ausnahmen über Zuschlagsvereinbarungen. In Deutschland gibt es derzeit mehr als eine Million Leiharbeiter.
Sprechstunde beim Psychotherapeuten
Wer sich beim Psychotherapeuten beraten lassen möchte, hat ab April weit bessere Chancen, zeitnah einen Termin zu erhalten. Psychotherapeuten sind ab April verpflichtet, regelmäßige Sprechstunden anzubieten. Im üblichen Fall sind das 100 Minuten pro Woche, die Krankenversicherungen können jedoch je nach der örtlichen Versorgungslage Abweichungen verfügen. Ob es sich um offene Sprechstunden oder Bestellsprechstunden handelt, entscheidet der Therapeut. Ziel der Regelung ist es, den Zugang für Patienten zur Psychotherapie zu erleichtern und so schneller abzuklären, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Neue Regelungen in diesem Sinne gibt es auch bei der Akutbehandlung.