Die Garantie: Habe ich einen Anspruch darauf?
Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied?
Ist eine Ware defekt, dürfen Sie diese gegen eine andere austauschen oder den Verkäufer dazu auffordern, die Ware zu reparieren. Der Verkäufer hat also dafür einzustehen, dass die von ihm übergebene Ware frei von Mängeln ist. Ihre dahingehenden Ansprüche unterfallen dem Gewährleistungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren, ist aber über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers in bestimmten Situationen auf ein Jahr verkürzbar. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Manche Händler bieten zu Werbezwecken eine Zufriedenheitsgarantie oder eine Geld-zurück-Garantie an. Der Händler billigt Ihnen also Rechte zu, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
Garantie: Was für Garantien gibt es?
Eine Garantie ist eine vertraglich eingeräumte Leistung der Gegenseite, die auf freiwilliger Basis erfolgt. Viele Hersteller und Händler belegen ihre Waren mit einer Garantie. Der Umfang der Garantie hängt von dem Versprechen des Verkäufers ab. Sie geht aber in jedem Fall über die normalen Gewährleistungsrechte hinaus. Viele Verkäufer geben die folgenden Garantien ab:
- Erstattung des Kaufpreises ohne Nennung von Gründen.
- Kostenloser Austausch der Ware innerhalb eines Monats.
- Kostenlose Dienstleistungen, beispielsweise Reparaturen an der Kaufsache.
Der Garantieanspruch entsteht durch eine entsprechende Erklärung. Dies kann ein Werbebanner sein, eine Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Fernsehwerbung oder eine Werbebroschüre. Es reicht aber vollkommen aus, wenn der Verkäufer die Garantie irgendwo abgegeben hat. Daran muss er sich messen lassen.
Was ist eine Beschaffenheitsgarantie?
Gibt Ihnen der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie, sichert er Ihnen eine bestimmte Funktionsfähigkeit der Kaufsache zu. Er steht dafür ein, dass die Sache im Zeitpunkt der Übergabe ein garantiertes Merkmal hat. Bei Maschinen kann es sich beispielsweise um einen bestimmten Leistungswert handeln. Der Verkäufer steht für dieses Versprechen verschuldensunabhängig ein. Warum die Kaufsache nicht die zugesicherte Eigenschaft hat, ist also irrelevant. Der Verkäufer steht für eine einmal abgegebene Garantie uneingeschränkt ein: Er muss dem Käufer bei einem Rechtsstreit nachweisen, dass der Mangel auf eine unsachgemäße Handhabung der Ware oder ein Fremdverschulden zurückzuführen ist.
Beispiel:
Was ist eine Haltbarkeitsgarantie?
Der Garantiegeber sichert Ihnen bei einer Haltbarkeitsgarantie zu, dass die Ware oder Bestandteile der Ware für einen bestimmten Zeitraum eine gewisse Beschaffenheit aufweisen. Er steht also nicht nur dafür ein, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat, sondern diese auch für einen gewissen Zeitraum behält. Verschlechtert sich die Kaufsache im vereinbarten Zeitraum, dürfen Sie vom Verkäufer eine Reparatur oder eine neue Ware fordern. Der Unterschied zur Beschaffenheitsgarantie liegt darin, dass der Mangel an der Kaufsache auch später eintreten kann.
Beispiel:
Viele Verkäufer weiten die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auf drei oder mehr Jahre aus. Sie dürfen ihre Haftung dann von Mitwirkungsleistungen des Käufers abhängig machen.
Beispiel:
Dürfen Verkäufer mit einer Garantie werben?
Ein Verkäufer wirbt mit einer Garantie? Dann muss er verschiedene gesetzliche Vorschriften einhalten. Er darf gegenüber Ihnen als Verbraucher mit einer Garantie werben, wenn diese in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst ist. Er ist dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie zusätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte haben und die Garantie diese nicht einschränkt. Die Garantieerklärung muss den Inhalt der Garantie darstellen und Ihnen zeigen, wie Sie die Garantie einfordern. Deshalb enthält eine Garantieerklärung immer den Namen und die Anschrift des Verkäufers.
Gibt es bei einer Garantie Ausnahmen?
Eine Garantie hat eine umfassende Reichweite, sie gilt aber nicht unbegrenzt. Der Verkäufer muss für diejenigen Versprechen einstehen, die er abgegeben hat. Vernachlässigen Sie die vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten, entfällt die Garantie. Verschleißteile sind von einer Garantie nahezu immer ausgeschlossen.
Beispiel:
Waren die Verschleißteile durch Produktionsfehler bereits im Vorhinein defekt, dürfen Sie diese im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung austauschen lassen.