DHL, Hermes und Co: Was, wenn das Paket nicht (rechtzeitig) ankommt?
Das Paket landet nicht bei Ihnen, sondern beim Nachbarn
Wenn sie den Empfänger nicht zu Hause antreffen, geben viele Zusteller die Sendung beim Nachbarn ab. Das ist zulässig, in den meisten Fällen sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Paketdienstleister diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Wer das nicht möchte, sollte im Versandhandel bereits bei der Warenbestellung darauf achten, diese Möglichkeit auszuschließen. Oft können Kunden eine Paketstation oder einen Kiosk als Lieferadresse angeben.
Haftung des Nachbarn
Der Nachbar muss das Paket nicht entgegennehmen – wenn er es aber annimmt, muss er auch darauf aufpassen und es sorgfältig verwahren. Die Sendung dem Empfänger einfach vor die Tür zu stellen, reicht dafür nicht aus. Sollte es verloren gehen, kann der Nachbar theoretisch haftbar gemacht werden!
Wenn das Paket unterwegs verloren geht
Der Vertrag bei einer Paketsendung entsteht zwischen dem Absender und dem Paketdienstleister. Zwar können Empfänger die Sendung teilweise online nachverfolgen, doch wenn sie auch im System nicht mehr auffindbar ist, kann der Empfänger selbst nicht viel tun. Er wendet sich in diesem Fall an den Absender, der einen Nachforschungsantrag beim Paketdienstleister stellt. Der Absender muss angeben, was in dem Paket enthalten ist, welchen Wert die Ware hat und den Einlieferungsbeleg vorweisen.
Paket zu spät zugestellt
Wird ein Paket nicht rechtzeitig zugestellt, hat der Empfänger in der Regel schlechte Karten. In den AGB der meisten Paketdienstleister steht, dass es keinen Anspruch auf eine bestimmte Lieferzeit gibt. Anders stellt sich die Sachlage bei Expresstarifen mit verbindlichen Lieferzeiten dar. Wenn eine Expresssendung zu spät ankommt, können und sollten Sie das reklamieren. Allerdings ist die Haftung des Unternehmens für die Verspätung eher gering: So gibt es vielfach nur das normale bis hin zum dreifachen Porto zurück – davon kann man sich sprichwörtlich so gut wie nichts kaufen.