Widerrufsrecht beim Lieferservice: Kann ich vom Kauf der Pizza zurücktreten?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Widerrufsrecht beim Lieferservice. Wie. § 312g BGB ist im Volksmund als „Pizza-Klausel“ bekannt. Dort heißt es: Vom Widerruf ausgeschlossen sind „Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.“ Sie können sich also nicht in aller Ruhe eine Pizza kommen lassen, sie probieren und am nächsten Tag den kalten Rest zurückschicken, weil sie nicht geschmeckt hat. Trotzdem müssen Sie nicht alles akzeptieren. Auch beim Bestellen von Essen haben Sie Rechte, auf die Sie aber selbst pochen müssen.
Kalt gelieferte Pizza – was nun?
Ein ausgeschlossenes Widerrufsrecht heißt zum Glück nämlich nicht, dass Sie eine Pizza in jedem Fall annehmen müssen. Deshalb: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Lassen Sie sich die gelieferte Ware zeigen, bevor Sie bezahlen. Vielleicht hat der Pizzabäcker ja aus Versehen Kapern statt Peperoni auf die Pizza gelegt. Wenn die Pizza (oder der Burger, etc.) kalt geliefert wird, gilt sie als mangelhaft und muss deshalb nicht angenommen werden.
Widerrufsrecht beim Pizzaservice: Kann ich bei Verspätung vom Vertrag zurücktreten?
Verspätete Lieferungen sind meist der Grund Nummer 1 für Streit mit dem Pizzaservice. Verständlich, aber auch ärgerlich ist, dass sich die meisten Lieferdienste auf keine feste Lieferzeit einlassen. Deshalb reicht die Zusage „dauert 20 Minuten“ nicht, um bei Verspätung vom Vertrag zurückzutreten. Wie Sie sich trotzdem helfen können: Rufen Sie den Lieferservice noch einmal an und setzen Sie ihm eine feste Lieferzeit. Am besten tun Sie das unter Zeugen. Der Lieferant hatte damit seine Chance, den Vertrag zu erfüllen. Verspätet sich die Lieferung dann immer noch, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Konkret heißt das: Sie nehmen das Essen nicht an und behalten Ihr Geld. Gegen den Heißhunger nützt das natürlich nichts.
Konserven und Gummibärchen dürfen zurückgegeben werden
Das Widerrufsrecht ist übrigens nicht für alle Lebensmittel ausgeschlossen. Nahrung aus Konservendosen oder Gummibärchen dürfen innerhalb der gesetzlich geregelten 14 Tage Widerrufsfrist zurückgegeben werden. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind nur tatsächlich frische Lebensmittel, Packungen, die geöffnet wurden und einige Alkoholika, wie zum Beispiel „Vin primeur“. Außerdem gibt es eine weitere Ausnahme für Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden dürfen, wenn ihre Versiegelung entfernt wurde. Haben Sie also ein eingeschweißtes Lebensmittel bereits geöffnet, können Sie es in der Regel nicht mehr zurückgeben.