Neu, aber defekt? Das sind Ihre Rechte beim Möbelkauf
- Nachbesserung: Der Händler muss innerhalb einer Frist die Ware reparieren. Dieser Weg wird in der Regel bei kleineren Mängeln gewählt, die sich ohne großen Aufwand beheben lassen. Klappt die Nachbesserung nicht beim ersten Mal, hat der Händler eine zweite Chance. Wie viele Versuche ihm insgesamt zugestanden werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mehr als drei Nachbesserungen sind aber nicht üblich.
- Nachlieferung: Sie bekommen das Möbelstück durch ein neues, einwandfreies Teil ersetzt.
Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers gelten zwei Jahre
In beiden Fällen hat der Verkäufer sämtliche Kosten inklusive Material und Transport zu übernehmen. Reklamiert der Kunde die Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf oder Übergabe, muss der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachkommen. Ausnahme: Er kann nachweisen, dass der Mangel an dem Möbelstück erst nach der Übergabe entstanden ist. Insgesamt hat der Käufer zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ab dem sechsten Monat nach Kauf ist er jedoch in der Beweispflicht: Der Käufer muss dann beweisen, dass die Ware bereits bei Übergabe fehlerhaft war.
Scheitert eine Reparatur, ist die Ersatzlieferung erneut fehlerhaft oder hat der Verkäufer sich während der Frist nicht gemeldet, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Fehlern lässt sich eine Minderung des Kaufpreises geltend machen. Achtung: Bei einem Rücktritt vom Vertrag kann der Händler eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der das Möbelstück beim Kunden in Gebrauch war.
Auch bei verspäteter Lieferung hat der Kunde Rechte
Was kann ein Käufer tun, wenn die Küche oder das Bett nicht zum versprochenen Termin geliefert werden? In jedem Fall sollte der Kunde dem Händler schriftlich per Einschreiben eine angemessene Frist (höchstens vier Wochen) zur Nachlieferung setzen. Verstreicht diese erfolglos, haben Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei verspäteter Lieferung kann ein Kunde unter Umständen die Erstattung der Kosten verlangen, die durch die Verzögerung entstanden sind, zum Beispiel für Leihmöbel. Da jeder Fall unterschiedlich bewertet wird, gilt: Bevor sich Käufer auf langwierige Rechtsstreitigkeiten mit einem Händler einlassen, sollten sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt holen.