Welche rechtlichen Besonderheiten gilt es zu beachten?
Abstände der Hecke zum Nachbargrundstück
Ein Streit mit dem Nachbarn kann viele Gründe haben. Manche erinnern sich noch an das Lied "Maschen-Draht-Zaun", mit dem Stephan Raab um das Jahr 2000 einen Hit landete. Hierbei ging es um einen tatsächlich vor Gericht gebrachten Fall, bei dem ein Knallerbsenstrauch für den beschleunigten Rostfraß eines Maschendrahtzauns verantwortlich gemacht wurde.
Schätzungen gehen von etwa 4.000 jährlichen Nachbarschaftsstreiten aus, die in Deutschland vor Gericht verhandelt werden - und nicht selten steht die Hecke dabei im Mittelpunkt. Solcherlei absurden Spitzfindigkeiten mit geringem Streitwert sollten Sie aus dem Weg gehen, denn diese kosten ohnehin nur Nerven und Geld. Es macht daher Sinn, sich mit der Position Ihrer geplanten Hecke auseinander zu setzen. Und was spricht dagegen, mit dem Nachbarn vor der Pflanzung ein klärendes Gespräch zu führen? Es geht ja schließlich nicht nur um den Anblick Ihres Sichtschutzes aus Ihrer Perspektive.
Die Hecke will auch auf der anderen Seite gepflegt sein sofern Sie als Grundstücksgrenze zu Ihrem Nachbarn dient. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass Sie ein- bis zweimal pro Jahr den Grund Ihres Nachbarn betreten dürfen, um die Hecke auch auf seiner Seite zu schneiden. Es versteht sich von selbst, dass Sie sich penibel um die Entfernung der abgeschnittenen Äste und des Laubs auf seiner Seite der Hecke kümmern!
Keine bundeseinheitliche Regelung des gesetzlichen Grenzabstands zum Nachbargrundstück
Die einzuhaltenden Pflanzabstände zu Grenze des Nachbargrundstücks werden auf Länderebene im Nachbarschaftsrecht festgesetzt. In der Regel gibt es pro Bundesland eine Formel, die die Höhe der Hecke ins Verhältnis zu dem einzuhaltenden Grenzabstand setzt. Es handelt sich dabei um Richtwerte, die Sie im Zweifel auch nochmals bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt hinterfragen können. Oftmals geben Gemeinden darüber auch in ihrem Internetauftritt Auskunft.
Heckenschnitt: wer muss schneiden? Mieter oder Vermieter?
Das ist die Frage, die sich stellt wenn Sie zur Miete wohnen und das Nutzungsrecht für den zum Haus gehörenden Garten im Mietvertrag stehen haben. Je nach Ausdehnung und Höhe der Hecke könnte ein erforderlicher Rückschnitt Ihr Freizeit-Budget mächtig belasten.
Der Vermieter ist verantwortlich für das Meiste
Wir können hier jedoch bereits weitgehend Entwarnung geben! Selbst, wenn Sie im Mietvertrag Ihre Mitwirkung oder Verantwortung für die Gartenpflege vereinbart haben, umfasst dies laut geltender Rechtsauffassung lediglich einfache Arbeiten. Arbeiten also, für die keine Fachkenntnisse erforderlich sind und auch keine Tätigkeiten, die viel Zeit oder sogar Geld kosten würden. Rasen mähen, Laub rechen: Dinge dieser Art wären Ihnen in diesem Fall zuzumuten. Der Heckenschnitt, das Baumfällen oder das Entalgen des Teiches gehören jedoch nicht zur allgemeinen Gartenpflege.
Als Mieter müssen Sie jedoch ran, wenn...
... bestimmte Dinge konkret in Ihrem Mietvertrag festgelegt werden. Ist dort beispielsweise vereinbart, dass der Schnitt der Hecke zweimal im Jahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen ist, so müssen Sie sich auch daran halten!
Wann darf man Hecken schneiden?
An dieser Stelle regelt ein Bundesgesetz den Heckenschnitt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in § 39 "...Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Jedoch: "zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen". Das bedeutet, dass eine fundamentale Umgestaltung Ihres Gartens in diesem Zeitraum nicht möglich ist.
Der Gesetzgeber möchte mit dieser Maßnahme in erster Linie unsere Vögel schützen, die sich von Frühjahr bis Herbst in den Hecken einnisten und dort auch ihre Brut aufziehen. Auch bei dem erlaubten "Form- und Pflegeschnitt" sollten Sie sich vor dem Ansetzen Ihrer Heckenschere versichern, dass sich nicht bereits Vögel eingenistet haben, die Sie durch den Schnitt vertreiben oder verletzen!