Lähmung
Lähmung Definition
Bei einer Lähmung kann der betroffene Körperbereich nicht mehr bewegt werden. Ursache einer Lähmung ist eine blockierte Signalweitergabe vom Gehirn zum Rückenmark und weiter zu den Nerven und Muskeln. Ist der Kommunikationsweg an einer Stelle unterbrochen, fallen Muskelgruppen teilweise oder ganz aus. Oft sind es Schäden und Störungen an Nervenbahnen oder Störungen im Gehirn, welche die Lähmung verursachen und bestimmte Bewegungen unmöglich machen. Es kann eine ganze Körperseite, eine bestimmte Körperpartie oder einzelne Gliedmaßen unbeweglich sein. Die wohl bekanntesten Lähmungsformen sind die schlaganfallbedingte Halbseitenlähmung und die Querschnittlähmung nach einem Unfall. Bei einer teilweisen Lähmung sprechen Mediziner von „Parese“. Bei einer vollständigen Lähmung von „Paralyse“ oder „Plegie“. Lähmungen können Betroffene lebenslang an den Rollstuhl binden. Ist die Atmung betroffen, kann eine dauerhafte Beatmung notwendig werden.
Mögliche begleitende Symptome einer Lähmung
Lähmungserscheinungen sind vor allem die Folge von Erkrankungen oder Schädigungen des Gehirns, der Wirbelsäule, der Nervenbahnen oder der Muskulatur. Abhängig von der Ursache, der Ausprägung und der betroffenen Körperstelle können eine Vielzahl an begleitenden Symptomen auftreten. Das Krankheitsbild ist von Fall zu Fall verschieden.
Mögliche Ursachen einer Lähmung
- Verletzungen des Gehirns
- Schlaganfall
- Hirnblutung
- Multiple Sklerose
- Tumoren
- Bandscheibenvorfälle
- Vergiftungen (Botulismus)
- Sauerstoffmangel im Gehirn, etwa durch einen Unfall oder bei der Geburt
- Polyneuropathien (Nervenschädigungen etwa aufgrund eines Diabetes mellitus oder Alkohol)
- Verletzungen von Muskelnerven
- Schäden am Rückenmark
- Querschnittslähmung
- Kindererkrankung Polio
Wann zum Arzt mit einer Lähmung?
Eine plötzlich auftretende Lähmung ist immer ein Notfall. Betroffene sollten den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 rufen, die Symptome schildern und erfragen, wie sie sich weiter verhalten sollen. Eine halbseitige Lähmung beziehungsweise eine Gesichtslähmung (med.: Faszialparese) deutet auf einen Schlaganfall hin. Jetzt zählt jede Minute. Ein Notfall ist es auch, wenn die Lähmung mit Atemnot verbunden ist oder wenn die Kontrolle über Bewegungen, Harnblasenfunktion und Afterschließmuskel verloren gehen.
Welcher Arzt bei Lähmung?
Auch wenn sich bereits bestehende und in ärztlicher Behandlung stehende Lähmungen plötzlich ausbreiten, sollte dringend der behandelnde Arzt hinzugezogen werden. Am Wochenende, nachts und an Feiertagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Betroffene sollten die Beschwerden schildern und fragen, wie sie sich weiter verhalten sollen. Treten bei Kindern plötzlich Lähmungen auf, sollte ebenfalls der Notarzt unter 112 verständigt werden.