Wir erklären: Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Es gilt als Grundrecht, obwohl es nicht explizit im Grundgesetz steht: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es soll dem Schutz jedes Menschen in seinem Leben und seiner Freiheit dienen. Damit verteidigt es die höchsten Werte des deutschen Staates, die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes bilden: die unantastbare Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Entscheidungshoheit über personenbezogene Daten
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass der Einzelne grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und welche Daten er von sich preisgibt beziehungsweise wofür diese Daten verwendet werden dürfen. Nach der Definition im Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren “natürlichen Person“. Damit umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch die Entscheidungshoheit jedes Bundesbürgers über alle Informationen, aus denen sich direkt oder indirekt Rückschlüsse auf die eigene Person ziehen lassen.
Von Autokennzeichen bis zur Kontonummer
In mehr oder weniger verschlüsselter Form sind von jedem Menschen etliche personenbezogene Daten im Umlauf. So lässt sich anhand des Autokennzeichens herausfinden, wer der Halter ist. Die Kontonummer führt zum Namen und Ort des beauftragten Geldinstituts.
Neue technische Möglichkeiten führen zwangsläufig auch zu neuen Fragen beim Datenschutz. So muss zum Beispiel die Handyortung und die daraus entstehende Chance, personenbezogenen Daten zu erheben und zu verknüpfen, mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht werden.
Zustimmungspflicht
Laut Bundesdatenschutzgesetz, das zur Wahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung erlassen wurde, dürfen personenbezogene Daten nicht ohne ausdrückliche (meist schriftliche) Zustimmung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Wenn ein Gesetz die Datenverarbeitung erlaubt, gilt das ebenfalls als Zustimmung.
Rechtsanspruch auf Auskunft und Löschung personenbezogener Daten
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet einen einklagbaren Anspruch, Auskunft über die Daten zu erhalten, die Unternehmen – zum Beispiel die Schufa – von einer Person speichern. Bis auf einfache Adressdaten hat jeder Bundesbürger zudem einen Rechtsanspruch auf Löschung dieser Daten. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ohne Zustimmung ist verboten. Polizei und Geheimdienste sind von der Auskunftspflicht ausgenommen.