Skurrile Vornamen: Diese 10 Namen wurden abgelehnt
Nichts ist unmöglich? Doch! Die letzte Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung besonders ausgefallener Vornamen liegt beim zuständigen Standesbeamten. Per Gesetz geregelt ist in Deutschland nur, dass ein Neugeborenes binnen vier Wochen einen Vornamen bekommen muss. Für alles andere gibt es lediglich Richtlinien, die zuerst das Kindeswohl im Auge haben.
Namensrecht ist ein weites Feld
Ein Vorname soll die besondere Individualität des Sprösslings unterstreichen. Soweit herrscht Einigkeit. Er sollte als Vorname erkennbar sein. Die geschlechtliche Zuordnung muss im Zweifelsfall durch einen zweiten Vornamen klargestellt werden. Eigentlich sind Marken ebenso wie Ortsnamen, Familien-Nachnamen, Adelstitel wie Lord oder Lady oder eindeutig negativ bewertete Namen wie Judas nicht erlaubt – allerdings gibt es immer wieder Ausnahmen, die diese Regel bestätigen. Armani und Fanta wurden zum Beispiels zugelassen, Milka und Berlin auch.
Unterstützung von Fachleuten
Wer unsicher ist, kann vorab um einen Termin für ein klärendes Gespräch beim zuständigen Standesamt bitten. Die Gesellschaft für deutsche Sprache – bekannt für die alljährlichen Listen der beliebtesten Vornamen – hilft auf Wunsch mit Vornamensberatung und Zulässigkeitsprüfung. Hier gehen alljährlich hunderte Anfragen für Vornamen ein. 2016 wurden von den mehr als 600 Vorschlägen etwa zehn Prozent nicht zugelassen. Dazu zählen Husqvarna, Holunda, Ulme, Uwelia, Pims, Univers und Westend.
Auch an der Uni in Leipzig gibt es eine Namensberatungsstelle, die schriftliche Gutachten über seltene Vornamen für das Standesamt anfertigt.
Skurrile Vornamen: Verlierer und Gewinner
Außergewöhnliche Vornamen liegen im Trend. Damit steigt die Chance, sich mit den eigenen Ideen durchzusetzen. Allerdings sollte niemand vergessen, dass das Kind sich später auf dem Schulhof mit dem Namen behaupten muss.
Wenn sich die Eltern nicht von ihrem Wunschnamen abbringen lassen, gibt es als letzte Möglichkeit den Rechtsstreit. Damit wird die Entscheidung in die Hände eines Richters gelegt. Das Ergebnis ist wiederum nicht allgemeingültig, kann aber richtungsweisend sein.
Einem Paar aus Sehnde in Niedersachsen ist es beispielsweise in dritter Instanz gelungen, seine Tochter Emma Tiger zu nennen. Letztlich hat das Oberlandesgericht Celle beschieden, dass die prominente gleichnamige Tochter des Schauspielers Til Schweiger für Akzeptanz bürgt.
Familien-Nachnamen wie Schopenhauer und Schröder wurden in der Vergangenheit als Vornamen abgelehnt. Eine Ausnahme ist hier etwa Anderson – bei uns eher als Nachname bekannt, in Schweden aber ein geläufiger Vorname.
Abgelehnt wurden auch Rosenrot, Kater, Borussia oder Loriot, Whisky und Crazy Horse. Dagegen konnten sich Vorschläge wie Christmas, Miracle und Kedyra 2016 durchsetzen – mirakulös.
Viel hilft viel?
Auch mengenmäßig kann man bei der Wahl der Vornamen für den Sprössling nicht aus dem Vollen schöpfen. Das musste eine Mutter feststellen, die ihrem Söhnchen zwölf Namen verpassen wollte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befürchtete eine Überforderung des Kindes schon hinsichtlich Reihenfolge und Schreibweise. Außerdem sahen sie die Selbstidentifikation erschwert. Nur die fünf ersten Vornamen wurden zugelassen – auch eine Verfassungsbeschwerde der Mutter änderte nichts an dieser Entscheidung.
Übrigens dürfen generell auch nur zwei Vornamen durch Bindestrich gekoppelt werden – Dreier-Kopplungen sind nicht erlaubt.