Wer haftet für Verletzungen rund um den Karnevalsumzug?
Wer haftet für Verletzungen an Karneval?
Karnevalisten unterschätzen das Unfallrisiko an den närrischen Feiertagen. Der Alkohol und die ausgelassene Stimmung lassen die feierwütigen Massen unvorsichtig werden. Narren und Jecken sollten wissen, dass sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Diese reguliert Schäden nur, wenn es sich um eine offizielle Betriebsfeier Ihrer Firma handelt. In allen anderen Situationen sind Karnevalsanhänger auf eine private Unfallversicherung angewiesen. In manchen Situationen ist es aber möglich, eine andere Person für den Schaden haftbar zu machen. Der Verletzte kann dann auch ein Schmerzensgeld verlangen.
Wann ist eine Haftung möglich?
Ein Narr schmeißt Ihnen vom Festwagen eine Schokoladentafel an den Kopf? Entsteht eine ernsthafte und schmerzhafte Verletzung, stellt sich die Frage, wer für die Verletzung haftet. Ist es der Werfer selbst? Oder muss der Veranstalter des Rosenmontagsumzugs haften? Es kommt darauf an. Nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch muss derjenige für einen Schaden haften, der die Gefahrenlage geschaffen hat. Er ist von seiner Haftung befreit, wenn er ausreichende Verkehrssicherungsmaßnahmen geschaffen hat. Verletzt der Veranstalter seine Verkehrssicherungspflichten, muss er für einen dadurch entstandenen Schaden geradestehen. Überrollt ein Festwagen das Bein von Zuschauern, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Er hätte die Zuschauer durch Absperrungen auf Distanz halten müssen. Begibt sich der Zuschauer trotz eines Verbots hinter die Absperrung, haftet der Veranstalter hingegen nicht. Der Schaden ist nämlich auf das fahrlässige Verhalten des Zuschauers zurückzuführen.
Gefährdungshaftung bei Automobilen
Bei Automobilen existiert eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das Autofahren an sich ist derart gefährlich, dass Autofahrer stets eine Mitschuld am Unfall tragen. Diese Gefährdungshaftung tritt aber erst ein, wenn das Fahrzeug schneller als 20 Stundenkilometer fährt. Das ist bei den meisten Karnevalswagen aber gerade nicht der Fall, da sie nur wenige Stundenkilometer fahren. Deshalb muss ihnen eine Schuld an dem Unfall nachgewiesen werden. Eine automatische Haftung, wie es sie im Straßenverkehr gibt, existiert hier nicht.
Wie sieht es aus, wenn die Kamelle auf dem Kopf landet?
Beim Wurf mit Kamelle kommt es ebenfalls auf die individuelle Situation an. Zuschauer, die von Süßigkeiten getroffen werden, haben normalerweise keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kamelle auch mal auf dem Kopf landen kann. Schmiss ein Narr die Tafel mit voller Wucht gegen den Kopf des Zuschauers, wollte er diesen also absichtlich verletzten, muss er den Schaden hingegen übernehmen.
Zuschauer willigen dem Verletzungsrisiko ein
Zuschauer, die an einem Karnevalsumzug teilnehmen, willigen in das Verletzungsrisiko durch Kamelle ein. So entschied das Landgericht Trier und das Amtsgericht Aachen. Auch das Werfen von Rosen ist üblich. Verletzt sich der Zuschauer an einer Rose, darf er keinen Schadensersatz erwarten. Die meisten Narren reichen die Rosen aber vorsichtig an und werfen diese nicht in die Menge.
Sie rutschen auf Kamelle aus?
Dürfen Sie Schadensersatz verlangen, wenn Sie auf Kamelle ausrutschen? Es kommt darauf an: Wenn Sie auf einer glatten Straße oder auf einem verschütteten Getränk ausrutschen, setzen sie sich dem allgemeinen Lebensrisiko aus. Gleiches gilt, wenn es zu einer Rempelei kommt und Sie infolge dessen stürzen. Hier kann niemand für den Unfall verantwortlich gemacht werden. Der richtige Ansprechpartner ist die private Unfallversicherung.
Was passiert, wenn Pferde durchdrehen?
Bei manchen Karnevalsumzügen sind Pferde beteiligt, die kleinere Festwagen ziehen. Es ist schon vorgekommen, dass sich die Pferde vor lauter Aufregung losrissen und bei der Flucht nahestehende Zuschauer verletzten. Hier werden die Pferdehalter oftmals zum Schadensersatz verurteilt. In solchen Situationen ist es egal, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Tierhalter müssen nämlich immer für Schäden haften, die ihre Tiere einem anderen zufügen. Von dieser Regelung gibt es selbstverständlich Ausnahmen. Pieken Sie das Pferd mit einer Mistgabel und bricht es daraufhin aus, provozierten Sie den Unfall und müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen.
Körperverletzungen und Beleidigungen an Karneval
An Karneval geht mit so manch einem das Gemüt durch. Ein übermäßiger Alkoholkonsum führt zu Schlägereien, die manchmal ausarten und wahllos fremde Menschen betreffen. Geraten Sie in eine Schlägerei, sollten Sie sich umgehend entfernen. Wer an einer Auseinandersetzung schuld ist, lässt sich im Nachhinein nur selten rekonstruieren. Deshalb gehen oft alle Tatbeteiligten leer aus, Anwalts- und Gerichtskosten fallen natürlich trotzdem an. Seien Sie auch bei „kleinen Neckereien“ vorsichtig. Zwar ist es an Karneval durchaus erlaubt, sich über die Obrigkeit lustig zu machen. Sollten Ihre Äußerungen die Grenze zur Beleidigung überschreiten, machen Sie sich eventuell wegen einer Beleidigung strafbar. Dann droht Ihnen ein saftiges Bußgeld.