Wann wird aus dem Bützchen eine sexuelle Belästigung?
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Wann wird aus dem "Bützchen" eine sexuelle Belästigung?

Küsschen hier und Küsschen da, das gehört an Karneval dazu. An den närrischen Feiertagen werden reichlich "Bützchen" verteilt. Dies ist grundsätzlich auch nicht verboten. Doch wann ist das traditionelle Küsschen nicht mehr erlaubt? Wann überschreitet der Karnevalskuss die Grenzen des Erlaubten?

Was ist ein Bützchen?

Das Bützchen ist keine Anmache und kein Ausdruck sexuellen Verlangens. Es ist vielmehr ein Zeichen des Frohsinns und der Freude. Es ist unverbindlich, verpflichtet die Parteien zu nichts und gehört in vielen Karnevalshochburgen zum guten Ton. An Karneval küsst der Goblin die Prinzessin, der Astronaut den Arzt und der Cowboy den Indianer. Als Bützchen bezeichnet man also einen harmlosen Kuss, den Karnevalsjecken gerne praktizieren. Bei den Royals ist es schon längst Alltag. Gibt eine Person einer anderen ein Bützchen, küsst sie dieser mit geschlossenen Lippen auf die Backe. So drückt sie dem Gegenüber ihre positiven Gefühle aus. Es ist durchaus akzeptabel, dass sich Bekannte gegenseitig ein Bützchen geben. Dies ist auch erlaubt, wenn sich die Partner in der Nähe befinden. Intimes Küssen bis hin zu körperlichen Intimitäten ist hingegen unerwünscht. An Karneval fordern viele Narren das Bützchen als Dank für eine abgeschnittene Krawatte oder ein Kölsch ein.

Die Tradition des Bützchens

Das Bützchen ist nicht nur unter den Jecken auf der Straße verbreitet. Auch das karnevalistische Liedgut strotzt nur so vor Bützchen. Willi Ostermann sang das Lied „Kölsche Mädcher künne bütze“ und Karl Berbuer stimmte an: „Wir sind keine Menschenfresser, küssen aber umso besser“. Auch die Räuber sangen „Kölsche Junge bütze joot“. Die Stadt Bonn hat sogar ihren Slogan nach dem Bützchen ausgerichtet. Dieser lautet „Diesen Kuss der ganzen Welt“. In Köln weiß jeder, was ein Bützchen ist und wie es auszusehen hat. So manch einer wird allerdings unter Alkoholeinfluss schnell überschwänglich und deutet das Bützchen als falsches Signal. Wer sein Gegenüber mit seinen Küssen überrumpelt, kann sich sogar strafbar machen. Zumeist führt ein falsches Küssen auch zu gesellschaftlicher Ächtung und sozialer Isolation. Deshalb gilt, dass sich jeder beim Verteilen von Bützchen anständig und höflich verhalten sollte.

Wann ist das Bützchen fehl am Platze oder sogar strafbar?

Das Bützchen ist solange erlaubt, wie es von beiden Seiten erwünscht ist. Signalisiert die Gegenseite, sei es sprachlich oder durch Gesten, dass ein Bützchen unerwünscht ist, ist dieses zu unterlassen. Ansonsten liegt eine sexuelle Belästigung nach § 184i Strafgesetzbuch vor. Darin heißt es:

„Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die neue Strafvorschrift wurde im Jahr 2016 in das Strafgesetzbuch eingeführt und war eine Reaktion auf die Kölner Silvesternacht. Das Gesetz ist auf Situationen zugeschnitten, in denen der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt. Das Opfer ist dann von der sexuellen Handlung überrumpelt und kann sich nicht dagegen wehren. Narren, die Bützchen verteilen machen sich allerdings nicht strafbar. Strafbar ist nämlich nur das, was sozial unüblich ist. Beispielsweise ein Kuss mit offenem Mund, ein Ablecken der Backe oder ein Kuss auf den Mund des Gegenübers. Ein Bützchen selbst ist sozialadäquat und erlaubt. Sobald es allerdings nicht einvernehmlich geschieht, stellt es eine sexuelle Handlung dar.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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