Vollmacht: Das müssen Sie wissen
Was ist eine Vollmacht?
Bei einer Vollmacht handelt es sich um eine sogenannte Willenserklärung, mit der bestimmte Entscheidungen und Tätigkeiten einer Person an eine andere abgegeben werden. Diese werden meist schriftlich oder mündlich erteilt. Ein häufiger Grund für die Erteilung einer Vollmacht sind Krankheitsfälle, die dazu führen, dass Personen nicht mehr eigenständig über sich und ihre Angelegenheiten entscheiden können. Zudem gibt es unterschiedliche Arten von Vollmachten. Darin ist enthalten, welche Entscheidungen der Vollmachtgeber:innen, wie lang an die Vollmachtnehmer:innen abgegeben werden.
Wichtige Vollmacht-Arten
- Generalvollmacht: Eine Generalvollmacht befähigt die Vollmachtnehmer:innen dazu, die Vollmachtgeber:innen in allen Rechtsangelegenheiten zu vertreten. Die Generalvollmacht muss von den Vollmachtgeber:innen in jedem Fall schriftlich erteilt werden.
- Vorsorgevollmacht: Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht befähigen Vollmachtgeber:innen eine – oft vertraute – Person dazu, persönliche und vermögensverwaltende Angelegenheiten im Falle der eigenen Verhinderung durch hohes Alter, Krankheiten, Unfälle etc. zu übernehmen. Auch die Vorsorgevollmacht sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Eine Vorsorgevollmacht können auch Eltern für Ihre minderjährigen Kinder erstellen. Diese tritt dann im Falle des Todes oder einer anderen Verhinderung der Eltern in Kraft und regelt die Angelegenheiten der Kinder.
- Betreuungsverfügung: Eine sogenannte Betreuungsverfügung ist ebenfalls für den Verhinderungsfall (durch Krankheit etc.) bestimmter Personen gedacht. Sie unterscheidet sich zur Vorsorgevollmacht dadurch, dass eine bestimmte Betreuungspersonen vom Gericht ausgewählt wird. Diese gerichtlich zugewiesene Betreuungsperson hat allerdings deutlich weniger Entscheidungsmöglichkeiten als Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht. Sie wird vom Gericht überwacht und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte in jedem Einzelfall eine gerichtliche Genehmigung. Die Betreuungsverfügung kommt immer dann zum Einsatz, wenn es keine eindeutigen Bevollmächtigten gibt.
- Sorgerechtsvollmacht: Bei einer Sorgerechtsvollmacht handelt es sich um eine Vollmacht, wobei das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind auf ein anderes Elternteil übertragen wird. Übrigens: Auch bei kurzen Abwesenheiten des Kindes, zum Beispiel im Urlaub mit dem getrenntlebenden Elternteil oder den Großeltern, kann in einigen Ländern eine sogenannte Reisvollmacht fürs Kind nötig sein.
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- Bankvollmacht: Bei einer Bankvollmacht (auch Kontovollmacht genannt) wird bestimmten Personen der Zugriff auf das eigene Konto erteilt. Dies kann ein Vertrag zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern sein, aber auch Ehepartner:innen und andere Vertrauenspersonen können eine Bankvollmacht erhalten.
- Stimmrechtsvollmacht: Eine Stimmrechtsvollmacht erlaubt den Bevollmächtigten, das Stimmrecht der Vollmachtgeber:innen auszuüben. Ist eine Person bei wichtigen Wahlen beispielsweise verhindert, kann sie einer Vertrauensperson eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, welche dann für sie wählen darf.
- Patientenverfügung: Bei einer Patientenverfügung können Personen vor Eintritt eines Krankheitsfalls festlegen, welche Maßnahmen und Untersuchungen im Falle des Krankheitseintritts auszuüben sind. Dies kann sich auf die Vergabe von Medikamenten oder lebenserhaltende Maßnahmen beziehen.
- Postvollmacht: Bei einer Postvollmacht erhalten Bevollmächtigte die Erlaubnis, Pakete für andere Personen von örtlichen Poststellen abzuholen, sollten die Empfänger:innen durch unterschiedliche Gründe verhindert sein.
Wo wird eine Vollmacht gebraucht?
Bevollmächtigungen können, wie bereits erwähnt, in unterschiedlichen Situationen zum Einsatz kommen. Häufig handelt es sich dabei um Situationen, in denen normalerweise eine Entscheidung oder Handlung der betroffenen Personen selbst erforderlich ist. Dies kann ein Krankheitsfall sein oder aber auch die Verwaltung des eigenen Bankkontos. Je nach dem, in welchen Situationen die Personen verhindert sind, ist eine andere Art von Vollmacht relevant.
Vollmacht: Welche Angaben sind zwingend notwendig?
Grundsätzlich richten sich die Angaben in einer Vollmacht nach der Art des Übereinkommens. Gleichzeitig gibt es grundlegende Formalia, die in jedem Fall in die Vollmacht gehören: Dazu gehören Vor- und Nachnamen von Vollmachtgeber:innen und Bevollmächtigten, die Geburtsdaten sowie die Anschriften. Zudem sollte in jedem Fall festgehalten werden, auf was sich die Vollmacht richtet, in welchem Umfang und wie lange diese gültig ist.
Kann man eine Vollmacht widerrufen – wenn ja, wie?
Eine Vollmacht kann von den Vollmachtgeber:innen widerrufen werden und verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit. Zu beachten ist hier, dass die Vollmachtwiderrufung ebenso wie die Vollmachterteiligung schriftlich erfolgt und den Bevollmächtigten zukommt. Sobald den (ehemals) Bevollmächtigten das Dokument vorliegt, verlieren sie ihre Handlungsmöglichkeiten.
Quellen:
Cardscout.de: Vollmacht Vorlage - So schreiben Sie eine Vollmacht
Anwalt.de: Rechtstipps zur Vollmacht