Visum beantragen: So gehen Sie vor
Was ist ein Visum und wofür brauche ich es?
Ein Visum ist eine Erlaubnis, welche es Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten erlaubt, für eine bestimmte Zeit in ein Land einzureisen. Es soll sichergestellt werden, dass nur Personen in einen Staat einreisen dürfen, welche die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Der Begriff „Visum“ entstammt dem lateinischen „charta visa“ (dt.: „das gesehene Papier“) und bedeutet, dass die einreisewillige Person „gesehen“ wurde. Wurde ein Visum bewilligt, wird dies im Reisepass des:der Reisenden festgehalten und weist bei Einreisekontrollen nach, dass der Aufenthalt rechtens ist. Visa werden in der Regel von den diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) des jeweiligen Reiseziels ausgestellt.
Welche Arten von Nichteinwanderungsvisa gibt es und welches passt zu meiner Reise?
Es gibt verschiedene Arten von Visa, für die – je nachdem, welche Reiseart angestrebt wird – unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Bei den folgenden Visum-Arten handelt es sich ausschließlich um sogenannte „Nichteinwanderungsvisa“:
- Touristenvisum: Ein Touristenvisum wird benötigt, wenn die Person als Tourist:in das Land bereist, etwa um Urlaub zu machen. Mit einem Touristenvisum sind Sie als reisende Person für einen begrenzten Zeitraum berechtigt, das Land zu besuchen. Die Länge der Aufenthaltsgenehmigung unterscheidet sich dabei je nach Reiseziel. Wichtig ist, dass Sie mit einem Touristenvisum ausschließlich touristischen Aktivitäten nachgehen dürfen. Wer beispielsweise in dem Reiseland arbeiten möchte, benötigt ein anderes Nichteinwanderungsvisum.
- Arbeitsvisum: Wer in einem visapflichtigen Land arbeiten möchte, benötigt ein Arbeitsvisum. Dies berechtigt Sie, in dem jeweiligen Reiseland einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Ein Arbeitsvisum wird beispielsweise nötig, wenn Ihr deutscher Arbeitgeber Sie aus geschäftlichen Zwecken ins Ausland sendet.
- Transitvisum: Zu den Nichteinwanderungsvisa gehören auch Transitvisa. Dabei handelt es sich um die Erlaubnis zum Zwischenstopp auf dem Weg in ein anderes Land. Bei den meisten Ländern ist kein Transitvisum notwendig, sofern sich der:die Reisende lediglich bis zu 24 Stunden im Transitbereich des Flughafens aufhält (Transitprivileg). Je nach dem, um welches Land es sich handelt, können die Regelungen allerdings voneinander abweichen. Für manche Länder wird sogar ein Flughafentransitvisum benötigt. Planen Sie eine Reise mit Zwischenstopp, sollten Sie also unbedingt prüfen, ob ein solches Visum für das Transitland erforderlich ist.
- Studentenvisum: Möchten Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union für eine bestimmte Zeit studieren, brauchen Sie ein Studentenvisum. Die Einreisebestimmungen für dieses Nichteinwanderungsvisum variieren dabei je nach dem Zielland.
- Businessvisum: Das Businessvisum ist, ähnlich wie das Arbeitsvisum, bei Geschäftsreisen erforderlich. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass ein Businessvisum meist ausreicht, wenn Geschäftsreisende beispielsweise zwecks geschäftlicher Verhandlungen einreisen. Wer über einen längeren Zeitraum im Zielland erwerbstätig sein möchte, benötigt allerdings ein Arbeitsvisum.
- Besuchervisum: Wer aus privaten Gründen in ein bestimmtes Land einreist, benötigt ein Besuchervisum. Ein wichtiger Unterschied zum Touristenvisum besteht darin, dass Sie mit einem Besuchervisum auch die Möglichkeit haben, Dokumente im visapflichtigen Land beglaubigen zu lassen. Ein Besuchervisum ist also insbesondere bei der Klärung familiärer Angelegenheiten wichtig.
- Crewvisum: Ein Crewvisum benötigen in der Regel Angestellte von Fluggesellschaften, Bahnunternehmen oder Unternehmen, welche grenzübertretende Transporte über Schiffe oder Kraftfahrzeuge vollziehen.
- Sprachvisum: Ein sogenanntes Sprachvisum kann unter anderem in Deutschland erworben werden. Es wird erforderlich, wenn Personen anstreben, einen Sprachkurs in Deutschland zu absolvieren – etwa zu Studienvorbereitungszwecken, als Anerkennungsmaßnahme oder zur Ausbildungsvorbereitung. Das Sprachvisum kann von der Ausländerbehörde verlängert werden.
Visum beantragen: Wie beantrage ich ein Visum und welche Schritte sind dabei zu beachten?
Wenn Sie ein Visum beantragen möchten, sollten Sie sich zuallererst über die Voraussetzungen informieren. Je nachdem, welches Land Sie bereisen möchten und welche Art von Visum Sie für Ihren Reisezweck benötigen, sind verschiedene Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bei einem Arbeitsvisum verlangendie visapflichtigen Länder beispielsweise eine Arbeitserlaubnis des inländischen Arbeitgebers. Zudem müssen die Antragsformulare für das Visum samt Passfoto vollständig vorliegen. Auch der Reisepass wird benötigt, um genehmigte Visa einzutragen. In der Regel gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie ein Visum beantragen möchten:
- Informationen zu benötigten Dokumenten und Unterlagen einholen
- Dokumente und Unterlagen vorbereiten
- Antragsformulare ausfüllen
- Botschaft oder Konsulat im Wohnsitzland kontaktieren und Termin ausmachen (häufig können Visa auch online beantragt werden)
Achtung: Die Beantragungsverfahren für ein Visum können je nach visapflichtigem Land unterschiedlich ausfallen. In den meisten Ländern werden im Zuge eines Visumantrags neben dem Passfoto zusätzliche biometrische Daten verlangt, wie etwa Fingerabdrücke. Sind Sie sich über das Vorgehen bei der Beantragung eines Visums unsicher, kontaktieren Sie im Voraus die jeweilige Auslandsvertretung in Ihrem Land.
Visum beantragen: Welche Dokumente werden für einen Visumantrag benötigt?
Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen richten sich zum einen nach der Art des zu beantragenden Visums und den Regelungen im visapflichtigen Land. Aufgrund von verschiedenen Antragssystemen lässt sich daher nicht sagen, welche Unterlagen Sie für ein Visum benötigen. Allerdings werden folgende Dokumente immer bzw. sehr häufig gefordert:
- Reisepass
- Passfoto(s)
- Antragsformulare
- Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitgeberbescheinigung (Arbeitsvisum, Businessvisum, Einwanderungsvisum)
- Einkommensnachweise (z.B. bei Besuchervisum)
- Reisekrankenversicherung
- Nachweise über Reisegründe
- Informationen zu Reisedaten und Beförderungsmitteln
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags?
Ebenso wie die Beantragungsverfahren für Einwanderungsvisa und Nichteinwanderungsvisa unterscheidet sich auch die Bearbeitungsdauer beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft. Für ein deutsches Visum benötigen die Behörden in der Regel bis zu 14 Tagen, um den Antrag vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer bei chinesischen Visa ist meist kürzer und dauert zwischen 2-5 Werktagen. Im Zuge der Visumbeantragung werden Sie meist über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informiert. Sie können in einigen Fällen auch ein Express-Visum mit einer schnelleren Bearbeitungszeit beantragen. Für diese wird in der Regel ein Gebührenaufschlag fällig.
Visumgebühren: Was kostet ein Visum und welche Gebühren fallen an?
Für die Beantragung eines Visums fallen in der Regel Visumgebühren an. Diese sind je nach visapflichtigem Land unterschiedlich hoch. Bei Schengenvisa beispielsweise ist die Beantragung von Visa für Kinder bis 12 Jahren gebührenfrei. Für Personen ab 12 Jahren fällt eine Gebühr von 35 Euro an. Für andere Staatsangehörige sind die Gebühren höher angesetzt: Kinder bis 6 Jahre sind von den Visumgebühren befreit, für Minderjährige werden 40 Euro fällig und für Volljährige kostet ein Schengenvisum 80 Euro.
Gebührenbefreiung: Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Armenien
Im Zuge des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und der Republik Armenien wurden Regelungen zur Gebührenbefreiung für bestimmte Gruppen verabschiedet. Im Beantragungsverfahren für ein Visum muss die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Gruppe nachgewiesen werden. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes werden folgende Antragstellergruppen gelistet:
- enge Familienangehörige von sich legal in der Europäischen Union aufhaltenden Personen und EU-Staatsangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder)
- Rentner:innen
- Kinder unter 12 Jahre
- Teilnehmer:innen internationaler Sportveranstaltungen und begleitendes Personal (Trainer:innen, Ärzt:innen usw.)
- Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und Personen die auf Einladung von armenischen gemeinnützigen Organisationen im Ausland zu Bildungsveranstaltungen, Seminaren oder Konferenzen reisen
- Teilnehmer:innen von Aktivitäten und Austauschprogrammen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur
- Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen
- Schüler:innen, Student:innen und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- und Austauschreisen
- Journalist:innen und begleitendes technisches Personal
- Mitglieder offizieller Delegationen und Richter:innen des armenisches Verfassungs- und des Kassationsgerichts
- Forscher:innen, die zu Forschungszwecken in die Schengener Staaten reisen
- Stipendiat:innen (z.B. DAAD, Goethe-Institut, PAD, Humboldt-Stiftung…)
- Gäste deutscher Organisationen und Ministerien (z.B. GIZ, KfW, DAI…)
- Ausländische Mitarbeiter:innen, Delegierte und Teilnehmer:innen von VN-Konferenzen und Veranstaltungen
- Gäste internationaler Organisationen (z.B. OSZE, IKRK, Ärzte ohne Grenzen…)
- Ausländische Aussteller:innen auf deutschen Messen (mit Messeausweis)
- Teilnehmer:innen von Jugendtreffen/ Freiwilligendiensten, sofern die Aufenthaltskosten von der einladenden Organisation übernommen werden
- Regierungsstipendiat:innen
Visum beantragen: Welche Beschränkungen gelten für Visa?
Für die Ablehnung eines Visums gibt es verschiedene Gründe. Je nach visapflichtigem Land können diese unterschiedlich sein. Häufige Gründe für die Ablehnung eines Visums im Schengenraum sind folgende:
- falsche Reisedokumente
- fehlender oder nicht ausreichender Einkommensnachweis
- falsche Angaben für den Reisegrund
- das visapflichtige Land ist der Auffassung, dass mit der Einreise der Person eine Gefahr für die nationale Sicherheit einhergeht
- keine ausreichenden Nachweise über eine Reisekrankenversicherung
In den meisten Fällen werden Visa wegen unvollständiger, fehlerhafter und falscher Angaben abgelehnt – oder weil die visapflichtigen Länder ein Risiko mit der Einreise der jeweiligen Person verbinden.
Visum beantragen: Was tun, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?
Wird Ihr Visum abgelehnt, haben Sie bei manchen Ländern die Möglichkeit zur Neubeantragung. Kontaktieren Sie zunächst das Konsulat oder die Botschaft, bei der Sie den Antrag gestellt haben und informieren sich über die Gründe für die Ablehnung. In der Regel erhalten Sie hier auch Informationen, ob und auf welchem Wege Sie die Möglichkeit haben, das Visum erneut zu beantragen.
Bei abgelehnten Anträgen auf ein Schengenvisum können die Antragssteller:innen innerhalb eines Monats eine Beschwerde gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Laut Auswärtigem Amt wird die Auslandsvertretung in diesem Fall den Antrag erneut prüfen.
Nichteinwanderungsvisa: Kann ich mein Visum verlängern?
In den meisten visapflichtigen Ländern ist es möglich, ein Nichteinwanderungsvisum unter bestimmten Umständen zu verlängern. Gründe für eine Visumverlängerung gibt es verschiedene, darunter Krankheit, persönliche Gründe oder eine unvollständige Ausschöpfung der gewährten Visumdauer. Die Bedingungen für die Verlängerung eines Visums unterscheiden sich in den visapflichtigen Staaten. Bei der Verlängerung eines Schengen-Visums beispielsweise müssen meist folgende Dokumente vorgelegt werden.
- gültiger Reisepass mit dem genehmigten Visum
- ausgefüllter Antrag auf Verlängerung des Visums
- Nachweise für die Gründe der Verlängerung
- Nachweise über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes
Für eine Visumverlängerung fallen in der Regel Gebühren an. Wie hoch diese sind, hängt zumindest bei einem Schengen-Visum vom jeweiligen Grund der Verlängerung ab. Wird das Visum aus Gründen höherer Gewalt (beispielsweise wegen Wetterbedingungen) oder humanitären Gründen verlängert, fallen keine Gebühren an. Bei einer Verlängerung aufgrund von persönlichen Angelegenheiten wird in der Regel eine Gebühr von 30 Euro fällig. Informieren Sie sich über die Bedingungen Ihrer Visumverlängerung in jedem Fall frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Welche Versicherungen sind für Reisen mit Nichteinwanderungsvisa empfehlenswert?
Für die meisten Visa ist der Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung verpflichtend. Diese sollte frühzeitig abgeschlossen werden, da die Bearbeitungszeit variieren kann. Bedenken Sie, dass für die meisten Reisekrankenversicherungen eine vorgeschriebene Mindestdeckungssumme erfüllt sein muss. Darüber können Sie sich bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat informieren, bei welchem Sie Ihr Visum beantragen.
Zu den weiteren wichtigen Reiseversicherungen gehören unter anderem eine KFZ-Versicherung und eine Reiserücktrittsversicherung. Bei Unfällen im EU-Ausland zahlt die reguläre KFZ-Versicherung meist den Schaden am anderen Auto. Sind Sie nicht Schuld am Unfall, kommt der Schadensregulierungsbeauftragte des jeweiligen Landes für die Kosten an Ihrem Auto auf. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder muss die Haftpflichtversicherung in der Regel erweitert werden, damit ein voller Versicherungsschutz gewährleistet ist. Diese sind für die Beantragung eines Visums im Regelfall aber nicht zwingend notwendig.
Welche häufigen Fehler sollte ich bei einem Visumantrag vermeiden?
Fehler beim Visumantrag können mitunter dazu führen, dass das Visum abgelehnt wird. Daher sollten Sie, die im Antrag stehenden Angaben sorgfältig auf Richtigkeit prüfen und alle Nachweise im Vorfeld besorgen. Achten Sie darauf, dass alle personenbezogenen Angaben, das heißt vollständiger Name, Geburtsdatum usw. richtig eingetragen sind und mit den Angaben auf Ihrem Reisepass übereinstimmen. Die Reisegründe müssen vollständig nachgewiesen werden, wenn Sie den Visumantrag einreichen.
Bei einem Besuchervisum beispielsweise sollten Sie unbedingt einen Nachweis über die Verbindung zu Ihrem Gastgeber oder Ihrer Gastgeberin im visapflichtigen Land vorlegen. Dazu gehören Dokumente wie die Geburts-, Heirats- und Familienurkunde oder eine Verpflichtungserklärung zu der Kostenübernahme. Sind die Dokumente unvollständig, besteht die Gefahr, dass Ihnen das Visum nicht erteilt wird. Da die Beschaffung der notwendigen Unterlagen häufig Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Bedingungen zu informieren.