Betrug: Wenn das Hotel nicht hält, was es verspricht
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Betrug: Wenn das Hotel nicht hält, was es verspricht

Falsche Angaben im Reisekatalog oder schwere Mängel im Hotel vor Ort können die Urlaubsfreude erheblich trüben. Doch bei wem lässt sich Beschwerde führen? Wann ist eine Klage sinnvoll? Wenn keine schnelle Abhilfe möglich ist, steht Ihnen schließlich die Erstattung eines Teils des Reisepreises zu. So gehen Sie bei Beitrug oder unhaltbaren Zuständen im Hotel vor.

Wenn das Hotel selbst für Verbesserung der Situation sorgen kann, zum Beispiel mit der Vergabe eines anderen Zimmers, sollten Sie zuerst den Weg zur Rezeption einschlagen. Dort ist man hoffentlich auf das Wohl der Gäste bedacht. Üblicherweise findet sich dann auch ein Weg aus dem Dilemma. Erst wenn die Beschwerde beim Hotelmanager nichts nützt, aus Unwillen oder einem Mangel an Alternativen, wenden Sie sich umgehend an den Reiseveranstalter. Dieser muss die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten, noch bevor über einen finanziellen Ausgleich gesprochen wird. In dem Wissen, dass sich Ärger anbahnt, ergibt sich manchmal sogar eine Lösung in Form eines kostenloses „Upgrades“, beispielsweise in die Nobelherberge am gleichen Strand.

Wann sich eine Beschwerde lohnt

Die Discomusik wummert, die Nachbarn hinter dünnen Wänden sind nachtaktiv oder ein Kran versperrt die freie Sicht aufs Meer: Ärgerlich sind diese Umstände allemal, als Grund für eine Reisepreisminderung taugen sie dennoch nicht. Denn die Mängel sind den örtlichen Gegebenheiten geschuldet, für die der Veranstalter keine Verantwortung trägt.

Wenn es dagegen für mehrere Tage kein fließendes Wasser gibt oder das Hotel sich weigert, Ihnen saubere Bettwäsche zu geben, ist die Grenze des Zumutbaren nach Ansicht der Gerichte überschritten. Eindeutig um Betrug handelt es sich, wenn die Angaben im Reisekatalog falsch sind. Buchen Sie direkte Strandlage, müssen Sie sich nicht mit dem Shuttle-Bus zum Baden fahren lassen. Auch wenn die Quadratmeterzahl der Zimmerkategorie unterschritten wird, haben Sie ein Recht auf Preisminderung. Dokumentieren Sie die Missstände, um Sie bei Ihrer Beschwerde als Beweis einzureichen.

Welche Rückzahlungshöhe gilt als angemessen?

Es existieren keine einheitlichen Regelungen zur Erstattung und häufig muss der Verbraucher sein Recht erst vor Gericht erstreiten. Allerdings gibt es zahllose Gerichtsentscheide, die als Präzedenzfall herangezogen werden können. Beispielsweise veröffentlicht der ADAC eine lange Liste mit konkreten Urteilen, die einen Mangel einschließlich der Höhe der verfügten Minderung nennen. Diese Erstattungen wurden bereits wegen Betrug im Hotel zuerkannt:

  • Keine Heizung im Winter: 60 Prozent
  • Bungalow mit zwei Zimmern statt zwei Bungalows: 40 Prozent
  • Zimmer-Überschwemmung nach Regengüssen: 30 Prozent
  • Durchgelegene Matratzen: 25%Prozent
  • Zimmer kleiner als gebucht: 15-20 Prozent
  • Defekter Kühlschrank: 5 Prozent
  • Schimmel im Badezimmer: 5 Prozent
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