Unterhalt für minderjährige Kinder
Wo ist der Unterhalt geregelt und wie wird er berechnet?
Die Unterhaltspflicht ist im Familienrecht gesetzlich geregelt. Nach § 1602 Abs. 2 BGB heißt es:
„Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.“[1].
Dies ist vor allem für getrennt lebende Eltern wichtig. Wie hoch der Unterhalt für das Kind ausfällt, wird in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Je nach Einkommen des zu zahlenden Elternteils berechnet sich auch der Unterhalt für das Kind, abzüglich des halben Kindergeldes. Der Betrag wird dabei in unterschiedlichen Einkommensstufen gestaffelt. Je mehr jemand verdient, desto höher fällt der Kindesunterhalt aus. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich angepasst.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt für Kinder?
Die Grundlage für den Mindestunterhalt für das Kind wird ebenfalls in der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nach aktuellem Stand (Januar 2022) liegt der Mindestunterhalt für Kinder von 0-5 bei 396 Euro. Für 6-11-Jährige sind es 455 Euro und für 12-17-jährige Kinder liegt der Mindestunterhalt bei 533 Euro.
Gesetzliche Regelungen bei Arbeitslosigkeit
Wenn der Fall einer Arbeitslosigkeit beim Unterhaltsschuldner eintritt, muss dieser nachweisen können, dass er oder sie sich in ausreichendem Maße um eine Erwerbstätigkeit bemüht, um den Mindestunterhalt sicherzustellen. Eine Rechtsprechung vom BGH hat bestimmt, dass der Maßstab für das „ausreichende Maß“ bei mindestens 20 Bewerbungen pro Monat liegt.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Unterhaltszahlung besteht auch weiterhin, wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht und sich in einer Berufsausbildung (Ausbildung oder Studium) befindet. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit ist zudem nicht nur das eine Elternteil verpflichtet Unterhalt zu zahlen, sondern beide Elternteile müssen das Kind finanziell unterstützen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Quelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/index.php
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html