Steuerhinterziehung: Wann liegt sie vor und welche Strafen gibt es?
Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem hinterzogenen Betrag. Bereits ab einer Summe von 50.000 Euro kann es dabei zum Freiheitsentzug kommen.
Wann liegt ein Fall von Steuerhinterziehung vor?
Von Steuerhinterziehung spricht man, wenn vorsätzlich falsche oder lückenhafte Angaben gemacht werden, um sich steuerliche Vorteile zu verschaffen. Es geht also nicht nur um falsche Angaben, sondern auch um Steuerbetrug durch Unterlassung. Strafbar ist dabei bereits der Versuch. Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung gilt als Straftat und kann entsprechend geahndet werden.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Steuern leichtfertig, also ohne Vorsatz, hinterzogen werden. Hier kann der Fall von den Behörden als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Wo liegen die Grenzen bei der Strafe?
Wer Steuern im großen Stil hinterzogen hat, kann nicht mit Milde rechnen. Kommt ein Millionenbetrag zusammen, ist eine Freiheitsstrafe unausweichlich. Die Möglichkeit zur Bewährung besteht nicht.
Schon bei einer Hinterziehung von mehr als 100.000 Euro drohen fünf, in schweren Fällen sogar zehn Jahre Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe ist allerdings möglich.
Wer unter der 100.000-Euro-Marke bleibt, kann sich „freikaufen“, was allerdings teuer ist. Zur fälligen Steuernachzahlung kommen Hinterziehungszinsen und weitere Gebühren (Zusatzleistung 5 Prozent).
Wann verjähren Steuervergehen?
Die Verjährungsfreist beträgt bis zu zehn Jahren. Sie beginnt erst dann, wenn die Straftat, also Steuerhinterziehung, beendet wurde. Zum Beispiel bei der verspäteten Abgabe der Steuererklärung addiert sich auch dieser Zeitraum.
Wie kann Straffreiheit erreicht werden?
Eine Selbstanzeige kann zur Straffreiheit führen, ist aber an Bedingungen geknüpft. Die Wichtigste: Die Angaben müssen vollständig sein. Kommen später neue Steuerdelikte ans Licht, ist die Anzeige hinfällig. Die Selbstanzeige führt zudem nur zum gewünschten Ergebnis, wenn noch nicht gegen Sie ermittelt wird. Stehen die Steuerfahnder bereits vor der Tür, ist es zu spät. Auch eine erteilte Prüfungsanordnung der Finanzbehörde genügt.
Bereits seit 2015 gilt zudem, dass Straffreiheit maximal bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro gewährt wird. Bei höheren Beträgen fordert das Finanzamt Zuschläge. Geht es um Millionenbeträge, liegen diese bei 20 Prozent. Ab 100.000 werden 15 Prozent fällig, darunter 10 Prozent.
Steuerbetrug und Steuerflucht kosten Milliarden
Trotz hoher Strafen kostet die Steuerhinterziehung in Deutschland den Staat jährlich einen zweistelligen Milliardenbetrag. Schätzungen belaufen sich auf rund 65 Milliarden Euro. Rechnet man die Möglichkeiten der Steuervermeidung noch hinzu, dürfte sich dieser Betrag mehr als verdoppeln.