So können Sie eine Verjährung verhindern
Gläubiger sollten sich zunächst darüber informieren, ob ihre Forderung von der regelmäßigen Verjährung betroffen ist. Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist beziehungsweise Sie Kenntnis darüber erlangt haben. Meist läuft sie nach drei Jahren ab, bei Einkäufen sind es zwei und zum Beispiel in der Mängelhaftung gibt es auch weit längere Fristen.
Ist der nahende 31. Dezember der Stichtag, können Sie Folgendes tun:
Mahnbescheid beantragen
Der einfachste Weg ist der Mahnbescheid. Dieser lässt sich online beantragen und kann wahlweise ausgedruckt und unterschrieben oder mit digitaler Signatur online an das Mahngericht übermittelt werden. Sie können den Bescheid natürlich auch persönlich in den Kasten werfen, Hauptsache er trifft fristgerecht ein. Die Kosten liegen bei rund 27 Euro pro 1.000 Euro Streitwert. Begründen müssen Sie den Mahnbescheid nicht, also auch keine Unterlagen zusammenstellen.
Klage einreichen
Das Einreichen einer Klage ist mit einem weit höheren Aufwand verbunden: Es braucht eine Begründung, Belege müssen gesammelt werden und bei einem höheren Streitwert benötigen Sie vor dem Landgericht zwingend anwaltlichen Beistand. Die Verjährung wird gehemmt, wenn die Klage bei Gericht eintrifft.
Mit dem Schuldner verhandeln
Gelingt es, mit dem Schuldner gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, wird die Verjährung ebenfalls gehemmt (§ 203 BGB). Ein Mahnschreiben genügt jedoch nicht, der Disput zur Schuldentilgung muss belegt sein. Eine schriftliche Zustimmung des Schuldners, dass die Verjährung damit unterbrochen ist, sichert Sie zusätzlich ab. Werden die Verhandlungen beendet, setzt die Verjährung frühestens nach drei Monaten wieder ein.
Verpassen Sie als Gläubiger die Frist und eine berechtigte Forderung verjährt, können Sie dennoch weiterhin versuchen, Ihr Geld zu kommen. Solange der Schuldner nicht auf die Verjährung verweist, läuft der Prozess, als hätte es sie nicht gegeben.