Rote Ampel missachten
Was kostet es, eine rote Ampel zu missachten?
Inhaltsübersicht
Rote Ampel überfahren: Wann liegt ein Verstoß vor?
§ 37 der Straßenverkehrsordnung regelt die Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil Warnzeichen. Entscheidend für einen Verstoß ist es, wie lange die Ampel schon rot war und ob Sie Rad- oder Autofahrer sind.
- Ein sogenannter Haltelinienverstoß liegt vor, wenn Sie trotz roter Ampel zwar weiterfahren, jedoch vor der Haltelinie und im noch geschützten Bereich stehen bleiben. Hier folgt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
- Bei einem einfachen Rotlichtverstoß wird die rote Ampel zwar überfahren, dabei war sie jedoch weniger als eine Sekunde Rot. Hierauf folgt ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Werden bei einem einfachen Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder andere Autos beschädigt, folgt darauf zwei Punkte in Flensburg, bis zu 200 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot.
- Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, wird von einem qualifiziertem Rotlichtverstoß gesprochen. Die Folge: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung anderer Personen steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.
Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer
Auch als Fahrradfahrer oder Fahrradfahrerin müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen, sobald Sie eine rote Ampel missachten. Dieses beträgt fünf Euro und bei einem Unfall zehn Euro.
Bei häufigen Vorkommen kann es sogar dazu führen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis für den PKW entzogen wird.