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Rundfunkbeitrag

Was kostet der Rundfunkbeitrag?

Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. So werden Haushalte mit geringem Einkommen von der Rundfunkbeitrag-Zahlung freigestellt. Dies erfolgt in der Regel per Antrag. Folgende Personengruppen sind vom Rundfunkbeitrag ausgenommen:

  • Empfängerinnen und Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe sowie Personen mit Leistungen nach § 22 SGB III
  • Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Personen mit Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz §§ 27a oder 27d
  • Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Personen, die BAföG, Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld, wenn diese nicht bei den Eltern wohnen
  • Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe § 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG
  • Personen mit Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  • Personen mit Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) § 267 Absatz 1
  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zugesprochen wird § 267 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)

Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Was kostet der Rundfunkbeitrag?

Zuletzt wurde der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 monatlich erhöht. In der Regel wird der Rundfunkbeitrag im Quartal, also alle 3 Monate gezahlt. Hier wird dann ein Betrag von 55,08 Euro berechnet. Es ist allerdings auch möglich, den Betrag halb- oder ganzjährlich zu zahlen.

Wie sich der Rundfunkbeitrag genau berechnet, können Sie hier nachlesen.

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