Rundfunkbeitrag
Was kostet der Rundfunkbeitrag?
Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?
Nicht alle Bürgerinnen und Bürger müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. So werden Haushalte mit geringem Einkommen von der Rundfunkbeitrag-Zahlung freigestellt. Dies erfolgt in der Regel per Antrag. Folgende Personengruppen sind vom Rundfunkbeitrag ausgenommen:
- Empfängerinnen und Empfänger von ALG II oder Sozialhilfe sowie Personen mit Leistungen nach § 22 SGB III
- Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Personen mit Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz §§ 27a oder 27d
- Personen mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Personen, die BAföG, Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld, wenn diese nicht bei den Eltern wohnen
- Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe § 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG
- Personen mit Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Personen mit Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) § 267 Absatz 1
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zugesprochen wird § 267 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)
Was kostet der Rundfunkbeitrag?
Zuletzt wurde der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 monatlich erhöht. In der Regel wird der Rundfunkbeitrag im Quartal, also alle 3 Monate gezahlt. Hier wird dann ein Betrag von 55,08 Euro berechnet. Es ist allerdings auch möglich, den Betrag halb- oder ganzjährlich zu zahlen.
Wie sich der Rundfunkbeitrag genau berechnet, können Sie hier nachlesen.