Das sind Ihre Rechte und Pflichten im Supermarkt
Bis Sie Ihren Einkauf im Supermarkt bezahlt haben, ist die Ware Eigentum des Händlers. Nur mit Einverständnis des Verkaufspersonals dürfen Sie eine Erdbeere oder Weintraube probieren, sonst handelt es sich streng genommen um Diebstahl. Läuft die Sache für Sie schlecht, kann dieser zur Anzeige gebracht werden. Der Schaden ist zudem zu ersetzen.
Erlaubt ist hingegen, Obst vorsichtig auf seine Reife zu untersuchen oder Waren behutsam aus der Verpackung zu nehmen. Das gilt sogar bei aufgedruckter Warnung „Öffnen verpflichtet zum Kauf“. Voraussetzung: Die Ware bleibt unbeschädigt und die Verpackung wird wieder ordnungsgemäß verschlossen.
Eier: Austauschen verboten
Bei Eierschachteln gilt eine Besonderheit: Sie dürfen zwar geöffnet werden. Sind Eier zerbrochen, haben Sie jedoch kein Recht, sie gegen andere austauschen. Hintergrund ist die Chargennummer auf dem Deckel der Eierschachtel mit Angaben zur Größe und Haltbarkeit sowie zu Erzeuger und Packstation. Wenn Sie einzelne Eier austauschen, könnte sich durch die Mischung für andere Kunden einen Nachteil ergeben.
Wenn etwas zu Bruch geht: Die Rechtslage
Zwar sind die meisten Händler nachsichtig, wenn ihren Kunden im Supermarkt ein Missgeschick passiert, einen Anspruch auf Schadenersatz haben sie jedoch. Bei größeren Schäden machen sie davon auch Gebrauch. Wenn etwa die Champagnerflaschen-Pyramide kinoreif einstürzt, wird das über die private Haftpflichtversicherung des Kunden geregelt.
Ausborgen ist in diesem Falle Stehlen
Absolut kein Kavaliersdelikt ist das Mitnehmen des Einkaufswagens oder von Körben außerhalb des Supermarkt-Geländes. Sie sind Eigentum des Händlers. Allein ein Wagen kostet 100 bis 150 Euro.
Wenig großzügig muss sich der Supermarkt auch zeigen, wenn Sie Sonderangebote über Gebühr ausnutzen wollen. Gekauft werden darf hier nur in „handelsüblichen Mengen“. Was das in Stück oder Kilo bedeutet, legt der Händler fest. Eine generelle Regelung gibt es nicht, um Streitfall müsste also ein Richter entscheiden.
Einschränkungen gibt es auch bei der Annahme von Kleingeld. Das Kassenpersonal ist nicht verpflichtet, mehr als circa 50 Münzen zu akzeptieren. Bei Kleineinkäufen mit niedrigen Beträgen haben Sie im Supermarkt kein Recht darauf, dass große Geldschein (ab 100 Euro) gewechselt werden.
Dauerstreit: Pfandflaschen-Regelung
Große Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen alle Einwegflaschen mit Pfandzeichen und Strichcode annehmen. Für zerbeulte Dosen oder gesprungene Plastikflaschen, die der Automat nicht akzeptiert, hat Ihnen der Händler trotzdem das Pfandgeld zu erstatten. Bei Mehrwegflaschen ist der Supermarkt jedoch nur zur Rücknahme der Marken verpflichtet, die er in seinem Sortiment führt.
Umtausch von Lebensmitteln
Händler im Supermarkt haben keine Pflicht und Sie als Kunde haben kein Recht, irrtümlich gekaufte Lebensmittel umzutauschen. Nur wenn die Ware bereits vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sein sollte, muss der Händler sie zurücknehmen und ersetzen oder Ihnen den Kaufbetrag erstatten.