Betrügern aufgesessen: Das droht bei einem gefälschten Ticket
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Betrügern aufgesessen: Das droht bei einem gefälschten Ticket

Wer mit einem gefälschten Ticket erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung rechnen. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft oder hohe Geldstrafen.

Der Straftatbestand besteht auch dann, wenn die Fahrkarte nicht eigenhändig gefälscht oder manipuliert wurde. Viele der ertappten Urkundenfälscher sind nämlich selbst Betrügern ins Netz gegangen, die gefälschte Tickets zu Schnäppchenpreisen anbieten. Nicht zuletzt aus diesem Grund warnt die Polizei regelmäßig vor einem Ticket-Erwerb aus dubiosen Quellen.

Gefälschtes Ticket: Rechtliche Grundlagen einer Verurteilung

Paragraph 267 Strafgesetzbuch besagt, dass sich der Urkundenfälschung schuldig macht, wer „eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht“. Unter Strafe steht somit nicht nur die Herstellung der Fälschung, sondern auch ihr Einsatz oder versuchter Einsatz.

Große Bandbreite beim Strafmaß

Starke Abstufungen bestehen beim Strafmaß. Auf den gewerbsmäßigen Handel mit gefälschten Tickets folgt fast immer eine Freiheitsstrafe. Aber auch wer regelmäßig Tickets erwirbt, deren Preis einen Betrug nahelegt, muss mit Freiheitsstrafe rechnen, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Mit einer Geldstrafe kommt meist nur davon, wer Reue über das eigene Fehlverhalten zeigt und glaubhaft machen kann, selbst Betrugsopfer zu sein.

Weitergehende Folgen

Strafgerichtliche Entscheidungen landen immer im Bundeszentralregister. Bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen findet der Eintrag zugleich Eingang ins Führungszeugnis, das zum Beispiel für Bewerbungen relevant sein kann. Befinden sich bereits Voreinträge im Bundeszentralregister, werden auch minderschwere Vergehen ins Führungszeugnis übernommen.

Fazit

Schwarzfahren kostet das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro, ist aber auch strafrechtlich relevant. Neben dem Erschleichen von Leistungen oder dem Betrug, ist die Urkundenfälschung dabei als gravierendstes Delikt zu bewerten. So ist die Strafe für das Erschleichen von Leistungen (ohne Fahrkarte erwischt) auf ein Jahr Haft begrenzt. Bei der Urkundenfälschung sind es fünf Jahre. Anders gesagt: Natürlich sollte jeder eine Fahrkarte besitzen. Kein Ticket ist aus strafrechtlicher Sicht aber allemal besser als ein gefälschtes.

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