Augenblicksversagen: So lässt sich das Fahrverbot noch abwenden
© Tony Studio/ iStock / Getty Images Plus
Letztes Update am: 

Augenblicksversagen: So lässt sich das Fahrverbot noch abwenden

Wer bei Rot über die Ampel fährt oder in einer Tempo-30-Zone auf dem Gas bleibt, verhält sich grob fahrlässig. Ein Fahrverbot ist die Folge. Was aber, wenn Sie das Verkehrszeichen schlicht übersehen haben? Dann könnte es sich um Augenblicksversagen handeln.

Was bedeutet "Augenblicksversagen"?

Ein Fahrverbot wird im Verkehrsrecht immer dann verhängt, wenn der:die Fahrer:in grob verantwortungslos gehandelt hat. Die Strafe soll dann zugleich eine Läuterung bewirken und die Wiederholung unwahrscheinlich(er) machen.

Wer jedoch aus purer Unaufmerksamkeit ein Schild übersieht, handelt ohne Vorsatz und begeht meist nur eine leichte Fahrlässigkeit. Dafür jedoch ist kein Fahrverbot vorgesehen. Zur Ahndung dieses „Augenblicksversagens“ genügt ein Bußgeld. Ob das Augenblicksversagen allerdings zutrifft oder nicht, hängt von den Bedingungen sowie der Entscheidung eines Gerichts ab. Wird aufgrund von grober Fahrlässigkeit kein Augenblicksversagen festgestellt, drohen je nach Vergehen Fahrverbote,

Augenblicksversagen: Wer oder was entscheidet darüber?

Wer sich vor Gericht oder schon bei der Bußgeldbehörde auf Augenblicksversagen berufen will, sollte überzeugende Argumente haben – und diese auch überzeugend vorbringen (Rechtsbeistand kann hilfreich sein). Letztlich gilt es, den Beamten davon zu überzeugen, dass weder ein Vorsatz bestand noch grob nachlässig gehandelt wurde.    

Geringe bis keine Chancen hat das Plädoyer für Augenblicksversagen, wenn eine Beschilderung mehrfach aufeinander folgt, und damit kaum zu übersehen ist. Handelt es sich dagegen um die einmalige Beschilderung an einer neuen Baustelle, stehen die Chancen besser.

Auch der Widerspruch gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung lohnt nicht, wenn man das übliche Tempolimit missachtet und mit 80 km/h durch die Stadt brettert. Anders sieht das bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung aus, wenn die 30er-Zone unmittelbar mit dem Ortseingangsschild beginnt oder das Ortsausgangsschild erst Kilometer nach den letzten Häusern platziert wurde. In diesem Fall kann sich ein Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung lohnen. 

Wer bei Rot über die Ampel fährt, weil er noch schnell eine SMS tippen musste, ist ebenfalls kein Kandidat für Augenblicksversagen. Fährt ein Tross an Fahrzeugen über die Kreuzung und man selbst schließt sich bedenkenlos an, obwohl die Ampel inzwischen schon Rot zeigt, ist die kurze Unaufmerksamkeit dagegen recht glaubhaft.     

Augenblicksversagen: Das sagt das OLG

Zum Augenblicksversagen hat das OLG Hamm im Jahr 1997 folgende Leitlinien formuliert: 

  1. "Die Anordnung eines Fahrverbots gem. § 25 Absatz 1 Satz 1 StVG wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers kommt auch bei einer die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte."
  2. "Die Bußgeldstellen und Gerichte brauchen bei einer solchen qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung der Frage, ob die Tat auf einem lediglich einfach fahrlässigen Übersehen des die Geschwindigkeit beschränkenden Vorschriftszeichens beruht, nur auf eine entsprechende Einlassung des Betroffenen nachzugehen.”

Quelle: Bussgeldkatalog.org: Augenblicksversagen

Augenblicksversagen: Der Richter hat das letzte Wort

Die Beispiele machen deutlich: Nur der kurze Moment der Unaufmerksamkeit wird vom Gesetz mit Milde bedacht, nicht grobes Fehlverhalten. Folgt der:die Richter:in Ihren Argumenten nicht, sind Sie den Führerschein los. In der Urteilsbegründung lässt sich dann nachlesen, an welchem Punkt Ihrer Darlegung der Glaube an „das Gute“ verloren gegangen ist. Und ganz ehrlich: Wer an einen Richter gerät, bei dem das ganz generell schon vor Jahren passiert ist, hat schlechte Karten. Dann hilft nur noch aufmerksames Fahren, wenn man wieder hinters Steuer darf. 

Wie finden Sie diesen Artikel?