Ärger vorprogrammiert: Kind krank melden für den Urlaub
Ein, zwei Tage vor oder nach allen anderen verreisen zu können, verleitet so einige Eltern, ihr Kind krank zu melden für den Urlaub. Doch Vorsicht: In Deutschland herrscht Schulpflicht und Schwänzen wird bestraft. Wenn Eltern ein gesundes Kind nicht in die Schule schicken, wird der Verstoß gegen die Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft.
Bis zu 2.500 Euro Strafe
Je nach Bundesland, Schwere und Häufigkeit des Vergehens variiert die Höhe der Strafe. Eltern, die ein schulpflichtiges Kind krank melden für den Urlaub, müssen mit Bußbescheiden von durchschnittlich 300 Euro rechnen, in Berlin können es sogar bis zu 2.500 Euro sein. Und nicht alle Familien können dann auch tatsächlich verreisen: Wird am Flughafen kontrolliert, können schulpflichtige Kinder an der Ausreise gehindert werden.
Razzien an Flughäfen
Diese Kontrollen sind keineswegs nur Theorie. Gerade zum Start und Ende der Schulferien ist die Bundespolizei verstärkt im Einsatz. Familien, die mit Kindern im schulpflichtigen Alter verreisen, werden überprüft. Können sie keine Befreiung der Schule vorlegen, wird Meldung beim Schulamt erstattet. Eltern werden dort teilweise von den Schulen selbst angezeigt, wenn sie wiederholt ein Kind krank melden für den Urlaub und auf Verlangen kein ärztliches Attest vorweisen.
Zahl der Krankmeldungen verdoppelt sich um die Ferien
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Befreiung von der Schulpflicht. Zwar werden bei wichtigen Familienangelegenheiten wie Hochzeiten oder Beerdigungen Anträge auf Beurlaubung von der Schulleitung bewilligt. Urlaub gilt jedoch üblicherweise nicht als Grund für eine Befreiung vom Unterricht, schon um Nachahmer abzuschrecken. Deshalb beantragen viele Eltern oftmals erst gar keine Befreiung, sondern melden ihr Kind gleich krank für den Urlaub. Im Schnitt erhalten Schulen vor und nach den Ferien doppelt so viele Krankmeldungen wie an normalen Schultagen.