Rechtliches zum Pool bauen: Baugenehmigung, Vorschriften und Co.
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Rechtliches zum Pool bauen: Baugenehmigung, Vorschriften und Co.

Bevor Sie sich einen eigenen Gartenpool zulegen, sollte Sie diverse Vorschriften kennen. Unter anderem kann es notwendig sein, sich eine Baugenehmigung ausstellen zu lassen. Was Sie sonst noch im Vorwege klären sollten, verrät dieser Ratgeber.

Pool Baugenehmigung in vielen Fällen unnötig

Normalerweise bedarf es keiner Pool Baugenehmigung, da die meisten Schwimmbecken im Garten die erforderliche Größe nicht erreichen. Denn bis zu einem Gesamtvolumen von 50 Kubikmetern, oft auch bis 100 Kubikmetern, ist der Bau eines Pools in der Regel ohne Zustimmung der Behörde möglich. So beispielsweise in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen. 

Beispiel: Sollte Ihr Becken die Standardmaße von 8 Meter Länge, 4 Meter Breite und 1,50 Meter Tiefe aufweisen, landen Sie bei einem Fassungsvermögen von 48 Kubikmetern und damit im grünen Bereich.

Wer einen Garten von entsprechender Größe und finanzielle Reserven hat, kann den Traum vom eigenen Pool also meist ohne große Hürden verwirklichen. 

Pool Baugenehmigung: Verpflichtung zur Baumeldung und Baufertigmeldung 

Doch eine pauschale Aussage über die Notwendigkeit einer Pool Baugenehmigung lässt sich nicht treffen, da die Regelung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. In den jeweiligen Landesbauordnungen sind die Details aufgelistet. 

Generell sind Sie jedoch immer verpflichtet, sich an das zuständige Bauamt zu wenden, um die sogenannte Baumeldung und Baufertigmeldung einzureichen. Diese Dokumente umfassen in der Regel Fotos vom Garten und eine Zeichnung, wo der Pool entstehen soll. Das Bauamt gibt dann oft noch Hinweise zur Wasser- und Erdentsorgung sowie andere Hilfestellungen und prüft den gebotenen Abstand zum Nachbargrundstück.

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Die Regelungen für eine Pool Baugenehmigung variieren je nach Bundesland.

Pool Baugenehmigung für Schwimmbecken im Garten läuft nach drei bis vier Jahren aus

Je größer Ihr Pool geplant wird, desto wahrscheinlicher ist eine Pool Baugenehmigung erforderlich. In der Regel kommen Sie ab einer Größe von 100 Kubikmetern nicht mehr um eine solche herum. Nach der Anfrage müssen Sie in der Regel folgende Dokumente einreichen:

  • Formulare des Bauamtes
  • Plan- und Bauzeichnungen
  • Angaben über die Grundstückentwässerung und Wasserversorgung
  • Angaben zur straßenmäßigen Erschließung des Pools
  • Fotos des Pools nach Bauabschluss

Sie sollten sich mit dem Bau auch nicht übermäßig viel Zeit lassen, denn nach drei bis vier Jahren läuft die Pool Baugenehmigung in der Regel aus. Wer den Bau in dieser Zeitspanne nicht umsetzt, muss einen Antrag auf Verlängerung stellen.

 Sicherheitszaun um den Pool errichten

Gartenbesitzer, die einen Pool haben, müssen die Sicherungspflicht beachten und entweder ihr Grundstück oder zumindest den Pool von allen begehbaren Seiten gegen unbefugten Zugang absichern  – andernfalls haften sie für eventuelle Personen- oder Sachschäden, wenn jemand in den Pool fällt. Üblicherweise reichen dafür ein Gartenzaun und ein geschlossenes Tor.

Eine Ausnahme sind Kinder: Klettern sie über den Gartenzaun und stürzen im Anschluss in den Pool, haftet der Eigentümer auch dann, wenn die Kinder gar nicht auf dem Grundstück hätten sein dürfen. Deshalb ist es wichtig, den Pool kindersicher zu gestalten. 

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Neben der Pool Baugenehmigung sollten Sie beachten, dass ein Sicherheitszaun errichtet werden muss.

Weitere Sicherheitsvorkehrungen für den Pool

Beachten Sie zudem folgende Sicherheitsaspekte rund um den Poolbau:

  • Jeder Pool sollte eine Treppe oder eine Leiter haben, um den Ein- und Ausstieg komfortabel zu gestalten. Diese muss stabil und rutschfest sein, am besten aus Metall.
  • Eine sichere Poolumrandung minimiert die Rutschgefahr.
  • Wer eine Poolüberdachung hat, sollte diese in seiner Gebäude-, Haftpflicht- oder Glasversicherung mit eintragen lassen.
Hätten Sie gerne einen eigenen Pool im Garten?
Normalerweise bedarf es für den Pool keiner Baugenehmigung, da die meisten Schwimmbecken die erforderliche Größe nicht erreichen. Denn bis zu einem Gesamtvolumen von 50 Kubikmetern, oft auch bis 100 Kubikmetern, ist der Bau eines Pools in der Regel ohne Zustimmung der Behörde möglich. So beispielsweise in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen. 
Sollte Ihr Becken die Standardmaße von 8 Meter Länge, 4 Meter Breite und 1,50 Meter Tiefe aufweisen, landen Sie bei einem Fassungsvermögen von 48 Kubikmetern und damit im grünen Bereich.
Bei einer benötigten Baugenehmigung sollten sie sich an das zuständige Bauamt wenden, um die sogenannte Baumeldung und Baufertigmeldung einzureichen.