Heizung ausgefallen: Diese 4 Dinge können Sie tun
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Heizung ausgefallen: Diese 4 Dinge können Sie tun

Ist Ihre Heizung ausgefallen? Das ist insbesondere bei Minusgraden mitten im Winter nicht nur ärgerlich, sondern kann auch gefährlich werden. Frieren die Wasserrohre im Haus ein, können Sie im schlimmsten Fall platzen. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn die Heizung defekt ist.
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1. Heizung ausgefallen? Schalter checken!

Manche Tipps sind ebenso simpel wie gut: Einige moderne Heizungsanlagen lassen sich heute über diverse Knöpfe steuern. Vielleicht ist also eine falsche Einstellung an den kalten Heizkörpern schuld. Mit der Betriebsanleitung in der Hand lässt sich dieses Problem schnell wieder beheben: Überprüfen Sie, ob die Heizungsanlage ordnungsgemäß läuft oder ob womöglich sogar ein Fehler angezeigt wird.

2. Heizmaterial prüfen!

Im eigenen Haus besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob eventuell der Brenner der Heizung ausgefallen ist. Manchmal reicht es schon, diesen wieder einzuschalten. Wenn Ihre Heizkörper danach immer noch kalt bleiben, vergewissern Sie sich, dass noch genügend Rohstoffe (Heizöl, Gas oder Pellets) vorhanden sind. Falls nicht, sorgen Sie schnell für Nachschub.

3. Wasser nachfüllen

Ein Problem, viele gute Tipps: Wenn die Heizung ausgefallen ist, kann auch schlicht das Wasser fehlen. Haben Sie die Heizungsanlage kürzlich entlüftet und eventuell keines nachgefüllt? Dann holen Sie das nun lieber schnell nach. Wenn Sie danach den Entstörknopf drücken, sollte es schon bald wieder warm werden. Ansonsten muss der Fachmann ran.

© artas/iStock / Getty Images Plus

Wenn die Heizung in der Mietwohnung ausgefallen ist, kontaktieren Sie sofort Ihren Vermieter.

4. Heizung defekt? Umgehend Vermieter informieren

Wer zur Miete wohnt, sollte nicht eigenmächtig an die Heizungsanlage im Keller gehen. Informieren Sie stattdessen umgehend Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Falls diese nicht zu erreichen sind, können Sie den Heizungsnotdienst auch selbst verständigen. Die Kosten muss in der Regel der Vermieter tragen.

Wenn die Heizung nicht geht, haben Sie ab dem ersten Tag des Ausfalls ein Recht auf Mietminderung – sofern Sie Ihren Vermieter sofort darüber informieren. Dazu sind Sie sogar verpflichtet. Wenn Sie es nämlich nicht tun und es zu Schäden kommt, beispielsweise wegen eingefrorener Leitungen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

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FS
Franziska Studtfeld
Autor/-in
Ob moderne Do-It-Yourself Anleitungen oder Tipps im Haushalt, Franziska Studtfeld kennt jeden aktuellen Trend im Haus und im Garten.
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