Was bedeutet Wechselmodell?
Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden (
Kindesbetreuung nach der Trennung
Eine Scheidung ändert nichts am Sorgerecht. Den Eltern obliegt es nun, sich auf die künftige Betreuung der Kinder in getrennten Wohnungen zu verständigen. Drei Modelle sind möglich:
- Residenzmodell: Das Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil.
- Erhöhter Umgang: Der Unterhaltspflichtige nimmt sein Umgangsrecht verstärkt wahr.
- Wechselmodell: Das Kind lebt paritätisch bei beiden Elternteilen.
Die Wahl des Modells hat auch Einfluss auf den Kindesunterhalt. Wer weniger Zeit mit dem Kind verbringt, also weniger in die Betreuung investiert, zahlt mehr Unterhalt. Beim Wechselmodell gibt es diese Zeitdiskrepanz nicht, der Ausgleich richtet sich somit rein nach dem Einkommen. Ein Beispiel: Verdient der Vater 2.000 Euro und die Mutter 4.000 Euro trägt die Mutter zwei Drittel des Unterhalts.
Scheitert eine Einigung der Eltern, entscheidet das Familiengericht. Es legt fest, wer das Kind wie lange sehen darf und wo es künftig lebt. Je reifer das Kind ist, desto größer ist sein Mitspracherecht.
Voraussetzungen des Wechselmodells
Das Wechselmodell setzt ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kind und Eltern sowie zwischen den Elternteilen voraus. Daneben bedarf es einiger praktischer Bedingungen, zum Beispiel bei der kindgerechten Einrichtung der Wohnungen und bei der Flexibilität im Job.
Vor- und Nachteile des Wechselmodells
Läuft das Wechselmodell reibungslos, wird der Orts- und Betreuungswechsel häufig von allen Beteiligten als Gewinn gesehen. Nicht zuletzt bedeutet er für die Eltern Freiräume, ohne auf den engen Kontakt zum Kind zu verzichten. Kommt es zum Dauerstreit, wird das Wechselmodell zur Belastung und kann das Kindeswohl in Gefahr bringen.