Wann sind Leibesvisitationen erlaubt?
Leibesvisitation: Eine Frage der Sicherheit
Bei einer Untersuchung im Intimbereich soll die Untersuchung gemäß Vorschrift von einer gleichgeschlechtlichen Person durchgeführt werden. „Wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist“ (§ 39 PolG NRW), entfällt dieser Grundsatz. Die Sicherheit hat hier die höhere Priorität.
Wer darf eine Leibesvisitation machen?
Privaten Sicherheitsdiensten, zum Beispiel in einem Warenhaus, sind Leibesvisitationen untersagt. Sie dürfen erst erfolgen, wenn der Betroffene zustimmt. Selbst die Aufnahme der Personalien setzt einen dringenden Tatverdacht voraus. Helfen wird das Dieben oder Schmugglern aber nur selten: Schon im Rahmen des Jedermannsrechts dürfen die Sicherheitsleute den Tatverdächtigen solange festhalten, bis die Polizei den Fall übernimmt. Damit kann auch eine Leibesvisitation erfolgen.
Leibesvisitation am Flughafen
Die Leibesvisitation am Flughafen ist obligatorisch. Wer sich verweigert, kann nicht an Bord. Im Regelfall wird der Fluggast beim Check-In gescannt und dann – je nach Scan-Ergebnis oder Auswahl des Zufallsgenerators – von einem Beamten desselben Geschlechts grob abgetastet.
Für eine mögliche Leibesvisitation stehen separate Räume zur Verfügung. Vor den Augen anderer Passagiere wäre dies nur zulässig, wenn die Beamten den Besitz von Waffen vermuten, also Gefahr in Verzug herrscht.
Leibesvisitation im grenznahen Raum
Für Zollbeamte gehört es zum Alltag, Autos im grenznahen Raum zu kontrollieren. Auch hier sind im Verdachtsfalls Leibesvisitationen zulässig, rektaler und vaginaler Eingriff inklusive. Es gilt allerdings uneingeschränkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Leibesvisitation führt zu Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht Hessen hat die psychischen Folgen einer Leibesvisitation als Arbeitsunfall anerkannt (Az.: L 3 U 70/14). Verhandelt wurde über den Fall einer Bahn-Mitarbeiterin, die zu Unrecht des Diebstahls verdächtigt wurde. Ihre Unschuld erwies sich erst bei einer Leibesvisitation durch die Polizei. Die Frau, die den Vorgang als zutiefst demütigend empfand, litt anschließend unter den psychischen Folgen. Die Richter werteten diese Erkrankung als Arbeitsunfall.