Vaterschaftstest
Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?
Ein Vaterschaftstest bringt nicht nur Klarheit in die familiären Verhältnisse, sondern ist auch bezüglich der Unterhaltszahlungen ein wichtiges Beweismittel. Der Vaterschaftstest, auch bekannt als Abstammungsgutachten, kann zuverlässig feststellen, ob zwischen Vater und Kind ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Die gängigste Methode ist die DNA-Analyse, um einen Vaterschaftstest durchzuführen. Auch Blutgruppentests oder das serologische und anthropologische-erbbiologische Gutachten (Gewebeproben wie Blut, Sperma oder Haare) können für den Vaterschaftstest genutzt werden. Bei der DNA-Methode wird dem potentiellen Vater und dem Kind eine Speichelprobe aus der Mundschleimhaut entnommen und miteinander verglichen. Die DNA-Probe kann entweder in einer Arztpraxis oder mithilfe eines speziellen Sets für zuhause durchgeführt werden. Anschließend werden alle Speichelproben in ein Labor geschickt und untersucht.
Was kostet ein Vaterschaftstest?
Bei einem privaten Vaterschaftstest übernimmt der oder die Auftraggeber:in selbst die Kosten für den Test. Ein einfacher Vaterschaftstest ohne amtliches Gutachten kostet in etwa 100 Euro. Teurer wird ein Vaterschaftstest, der in einem speziellen Labor mit Qualitätssicherung durchgeführt wird. Hier können Kosten von einigen hundert Euro auf die Auftraggeber:innen zukommen.
Weigert sich nach einer gerichtlichen Anordnung eines Vaterschaftstests ein Beteiligter die Kosten zu begleichen und wurde die Vaterschaft zu 99,9 % festgellt, bestimmt das Gericht die Kostenübernahme. Entweder muss der Vater die gesamten Verfahrens- und Vaterschaftstest-Kosten übernehmen oder aber Mutter und Vater kommen anteilig dafür auf.
Gibt es rechtliche Grundlagen?
Ein Vaterschaftstest wird häufig nach einer gerichtlichen Anordnung durchgeführt, kann jedoch auch in einem privaten Rahmen von der Mutter oder dem Vater des Kindes in Auftrag gegeben werden. Hierbei ist jedoch das sogenannte Gendiagnostikgesetz zu beachten. Nach diesem Gesetz ist ein heimlich durchgeführter Test ordnungswidrig und beispielsweise vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen. Außerdem müssen alle betroffenen Personen von diesem Test in Kenntnis gesetzt und die Einwilligung abgeben werden. Wer einen Vaterschaftstest ohne das Wissen aller betroffenen Personen durchführt, muss mit Strafen von mehreren tausend Euro rechnen.